Restaurator*in

Weiterbildung & Karriere

Restaurator*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Aufgrund der schnell voranschreitenden Entwicklungen ist eine ständige berufliche Weiterentwicklung und Fortbildung erforderlich.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) sowie bereichspezifische Anbieter. Im Weiterbildungszentrum Baudenkmalpflege - Kartause Mauerbach (NÖ) finden Kurse und Seminare im Bereich Althaussanierung und Denkmalschutz sowie alte handwerkliche Techniken statt.

Außerdem bieten sich für Restaurator*innen berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten in Form eines Bachelor- oder Masterstudiums (auch als Zweitstudium) oder im Rahmen von Universitäts- und Fachhochschullehrgängen an.

Auch die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (beispielsweise facheinschlägige Zeitschriften, online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Technik-Netzwerken (online und offline) ist für Restaurator*innen eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Weiterbildungsbereiche für Restaurator*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • computergestützte Analyse und Diagnose
  • angewandte Chemie, Chemie der Farben
  • neue Restaurierungs- und Konservatierungsmethoden
  • Schadensanalyse
  • Materialienkunde
  • Qualitätsmanagement
  • Projektmanagement, Dokumentation
  • Sicherheitstechnik
  • konstruktiver Holzbau
  • Holztechnik
  • Holzbearbeitung
  • Baubiologie/Bauökologie, Energieeffizienz
  • Restaurierung
  • Simulationstechnologien, Virtual Reality, Augmented Reality
  • Mess- und Prüfverfahren
  • Arbeitssicherheit
  • Anwendung und Bedienung digitaler Werkzeuge und Geräte
  • Technische Dokumentation
  • Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung
  • Planung, Koordination
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Teamführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung, Meisterschulen, Universitätslehrgänge) können Restaurator*innen zu Team- und Werkstättenleiter*innen oder Projektleiter*innen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Mit der Befähigungsprüfung ist außerdem der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit möglich.

Neben einem Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich (siehe Menüpunkt Spezialisierungen).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 3 Semester

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe
  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschluss, Werkmeisterschule oder Abschluss an einer technischen Fachschule)

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Einstufung in ein höheres Semester in einer Abendschule für Berufstätige
  • Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein

Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
  • Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung

Fachschule für Maschinebau

Fachschule für Mechatronik

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Tischlerei

Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design

Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik

Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss: ul>

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung
  • Berechtigungen:

    • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Info:

    Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
    Lahnstraße 69
    4830 Hallstatt

    Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
    Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
    E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
    Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

    Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

    Fachschule für Bildhauerei

    Fachschule für Drechslerei

    Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

    Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

    Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


    Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
    Davisstraße 5
    5400 Hallein

    Tel.: +43 (0)664 / 804 62
    Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
    E-Mail: office@htl-hallein.at
    Internet: https://www.htl-hallein.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:

    • Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
    • Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

    Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung

    Fachschule für Maschinebau

    Fachschule für Mechatronik

    Fachschule für Bildhauerei

    Fachschule für Tischlerei

    Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen

    Bauhandwerkerschule für Zimmerei

    Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design

    Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

    Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik

    Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 2 Jahre

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Info:

    Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
    Körösistraße 157
    8010 Graz

    Tel.: +43 (0)5 0248 019
    Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
    E-Mail: dion@ortweinschule.at
    Internet: https://www.ortweinschule.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

    Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
    • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
    • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
    • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

    Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

    Höhere Lehranstalt für Medien:

    • Fachrichtung Film und MultimediaArt
    • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

    Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

    • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
    • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
    • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
    • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

    Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

    • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
    • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

    Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

    Bauhandwerkerschule für Zimmerei

    Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

    • Ausbildungszweig Bildhauerei
    • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
    • Ausbildungszweig Malerei
    • Ausbildungszweig Metallgestaltung

    Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

    Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 1 Jahr

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
    Leesdorfer Hauptstraße 69
    2500 Baden

    Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
    Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
    E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
    Internet: https://htl-baden.ac.at/

    Schwerpunkte:

    Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

    Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 2 Jahre

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
    Oskar Kokoschka Straße 5
    3380 Pöchlarn

    Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
    Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
    E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
    Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

    Schwerpunkte:

    Meisterschule für Tischler


    Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
    Lahnstraße 69
    4830 Hallstatt

    Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
    Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
    E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
    Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

    Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

    Fachschule für Bildhauerei

    Fachschule für Drechslerei

    Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

    Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

    Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


    Art: Werkmeisterschule

    Dauer: 3 Semester

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • positiver Abschluss der 8. Schulstufe
    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschluss, Werkmeisterschule oder Abschluss an einer technischen Fachschule)

    Abschluss:

    Abschlussprüfung

    Berechtigungen:

    • Einstufung in ein höheres Semester in einer Abendschule für Berufstätige
    • Vorbereitung auf die Meisterprüfung

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
    Davisstraße 5
    5400 Hallein

    Tel.: +43 (0)664 / 804 62
    Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
    E-Mail: office@htl-hallein.at
    Internet: https://www.htl-hallein.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:

    • Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
    • Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

    Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung

    Fachschule für Maschinebau

    Fachschule für Mechatronik

    Fachschule für Bildhauerei

    Fachschule für Tischlerei

    Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen

    Bauhandwerkerschule für Zimmerei

    Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design

    Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

    Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik

    Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 1 Jahr

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

    Abschluss: ul>

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung
  • Berechtigungen:

    • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Info:

    Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
    Lahnstraße 69
    4830 Hallstatt

    Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
    Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
    E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
    Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

    Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

    Fachschule für Bildhauerei

    Fachschule für Drechslerei

    Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

    Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

    Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


    Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
    Davisstraße 5
    5400 Hallein

    Tel.: +43 (0)664 / 804 62
    Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
    E-Mail: office@htl-hallein.at
    Internet: https://www.htl-hallein.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:

    • Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
    • Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

    Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung

    Fachschule für Maschinebau

    Fachschule für Mechatronik

    Fachschule für Bildhauerei

    Fachschule für Tischlerei

    Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen

    Bauhandwerkerschule für Zimmerei

    Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design

    Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

    Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik

    Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 2 Jahre

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Info:

    Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
    Körösistraße 157
    8010 Graz

    Tel.: +43 (0)5 0248 019
    Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
    E-Mail: dion@ortweinschule.at
    Internet: https://www.ortweinschule.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

    Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
    • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
    • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
    • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

    Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

    Höhere Lehranstalt für Medien:

    • Fachrichtung Film und MultimediaArt
    • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

    Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

    • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
    • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
    • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
    • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

    Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

    • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
    • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

    Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

    Bauhandwerkerschule für Zimmerei

    Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

    • Ausbildungszweig Bildhauerei
    • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
    • Ausbildungszweig Malerei
    • Ausbildungszweig Metallgestaltung

    Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

    Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 1 Jahr

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
    Leesdorfer Hauptstraße 69
    2500 Baden

    Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
    Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
    E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
    Internet: https://htl-baden.ac.at/

    Schwerpunkte:

    Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

    Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 2 Jahre

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
    Oskar Kokoschka Straße 5
    3380 Pöchlarn

    Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
    Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
    E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
    Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

    Schwerpunkte:

    Meisterschule für Tischler


    Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
    Lahnstraße 69
    4830 Hallstatt

    Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
    Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
    E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
    Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

    Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

    Fachschule für Bildhauerei

    Fachschule für Drechslerei

    Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

    Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

    Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


    Art: Universitätslehrgang

    Dauer: 4 bis 5 Semester

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • Hochschulabschluss eines ordentlichen österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Studiums, oder
    • allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung in entsprechender Position, oder
    • bei fehlender Hochschulreife 8 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung in qualifizierter Position

    Abschluss:

    Master of Science (MSc)

    Weitere Infos: https://www.donau-uni.ac.at/de/studium/konzeptuelle-denkmalpflege/index.php

    Adressen:

    Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur - Department Bauen und Umwelt
    Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
    3500 Krems

    Tel.: +43 (0)2732 / 893 -2651
    Fax: +43 (0)2732 / 893 -4650
    E-Mail: silvia.hofbauer@donau-uni.ac.at
    Internet: http://www.donau-uni.ac.at/dbu

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
    E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
    Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
    Koschutastraße 3
    9020 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
    E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
    Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Landsbergerstraße 1
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
    E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
    Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4024 Linz

    Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
    Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
    E-Mail: pruefungen@wkooe.at
    Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
    Faberstraße 18
    5027 Salzburg

    Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
    E-Mail: bildungspolitik@wks.at
    Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 601 -352
    E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
    Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
    Egger-Lienz-Straße 118
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
    E-Mail: pruefung@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol-pruefung.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
    E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
    Internet: http://wko.at/vlbg/mp

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn

    Info:

    Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1 Teil A
    (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
    a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977

    Adressen:

    Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
    Wiedner Hauptstraße 63
    1045 Wien

    Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
    Fax: +43 (0)5 90 900 -291
    E-Mail: tischler@wko.at
    Internet: http://wko.at/tischler

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
    Rudolf-Sallinger-Platz 1
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
    E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
    Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
    E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
    Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
    Koschutastraße 3
    9020 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
    E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
    Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Landsbergerstraße 1
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
    E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
    Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4024 Linz

    Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
    Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
    E-Mail: pruefungen@wkooe.at
    Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
    Faberstraße 18
    5027 Salzburg

    Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
    E-Mail: bildungspolitik@wks.at
    Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 601 -352
    E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
    Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
    Egger-Lienz-Straße 118
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
    E-Mail: pruefung@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol-pruefung.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
    E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
    Internet: http://wko.at/vlbg/mp

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
    (2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.

    Adressen:

    Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
    Wiedner Hauptstraße 63
    1045 Wien

    Tel.: +43 (0)5 90 900
    Fax: +43 (0)5 90 900
    E-Mail: office@wkonet.at
    Internet: http://www.chemie-gewerbe.at

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
    Rudolf-Sallinger-Platz 1
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
    E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
    Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
    E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
    Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
    Koschutastraße 3
    9020 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
    E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
    Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Landsbergerstraße 1
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
    E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
    Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4024 Linz

    Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
    Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
    E-Mail: pruefungen@wkooe.at
    Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
    Faberstraße 18
    5027 Salzburg

    Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
    E-Mail: bildungspolitik@wks.at
    Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 601 -352
    E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
    Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
    Egger-Lienz-Straße 118
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
    E-Mail: pruefung@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol-pruefung.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
    E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
    Internet: http://wko.at/vlbg/mp

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn

    Info:

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
    (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
    a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
    b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
    c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr. 365/1988
    d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl. Nr. 1090/1994

    Adressen:

    Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe
    Postfach 354
    Wiedner Hauptstraße 63
    1045 Wien

    Tel.: +43 (0)1 505 69 60
    Fax: +43 (0)1 505 69 60 -240
    E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
    Internet: http://wko.at/bauhilfsgewerbe

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
    Rudolf-Sallinger-Platz 1
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
    E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
    Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
    E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
    Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
    Koschutastraße 3
    9020 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
    E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
    Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Landsbergerstraße 1
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
    E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
    Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4024 Linz

    Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
    Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
    E-Mail: pruefungen@wkooe.at
    Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
    Faberstraße 18
    5027 Salzburg

    Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
    E-Mail: bildungspolitik@wks.at
    Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 601 -352
    E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
    Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
    Egger-Lienz-Straße 118
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
    E-Mail: pruefung@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol-pruefung.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
    E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
    Internet: http://wko.at/vlbg/mp

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
    Wiedner Hauptstraße 63
    1045 Wien

    Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
    Fax: +43 (0)5 90 900 -291
    E-Mail: tischler@wko.at
    Internet: http://wko.at/tischler

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
    Rudolf-Sallinger-Platz 1
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
    E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
    Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 1 Jahre

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung
    • Eignungsprüfung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Info:

    Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

    Adressen:

    Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
    Schulhausgasse 10
    9170 Ferlach

    Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
    Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
    E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
    Internet: https://www.htl-ferlach.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Art und Design:

    • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
    • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo

    Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

    • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
    • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
    • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

    Fachschule für Büchsenmacher

    Fachschule für Maschinen:

    • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

    Kolleg für Design - Objekt-Design

    Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 135-224 Lehreinheiten

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Kosten: EUR 2.300,00 - EUR 4.200,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Materialkunde
    • Baustilkunde
    • Putz und WDVS
    • Baurestmassen
    • Fachrechnen
    • Fachzeichnen
    • Betriebswirtschaft
    • Arbeitssicherheit
    • allgemeine fachtechnische Normen

    Adressen:

    WIFI Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
    Fax: +43 (0)316 / 602 -301
    E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
    Internet: https://www.stmk.wifi.at/

    WIFI Tirol
    Egger-Lienz-Straße 116
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
    Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
    E-Mail: info@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol.wifi.at