Restaurator*in
Weiterbildung & Karriere
Restaurator*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Aufgrund der schnell voranschreitenden Entwicklungen ist eine ständige berufliche Weiterentwicklung und Fortbildung erforderlich.
Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) sowie bereichspezifische Anbieter. Im Weiterbildungszentrum Baudenkmalpflege - Kartause Mauerbach (NÖ) finden Kurse und Seminare im Bereich Althaussanierung und Denkmalschutz sowie alte handwerkliche Techniken statt.
Außerdem bieten sich für Restaurator*innen berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten in Form eines Bachelor- oder Masterstudiums (auch als Zweitstudium) oder im Rahmen von Universitäts- und Fachhochschullehrgängen an.
Auch die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (beispielsweise facheinschlägige Zeitschriften, online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Technik-Netzwerken (online und offline) ist für Restaurator*innen eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterbildungsbereiche für Restaurator*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- computergestützte Analyse und Diagnose
- angewandte Chemie, Chemie der Farben
- neue Restaurierungs- und Konservatierungsmethoden
- Schadensanalyse
- Materialienkunde
- Qualitätsmanagement
- Projektmanagement, Dokumentation
- Sicherheitstechnik
- konstruktiver Holzbau
- Holztechnik
- Holzbearbeitung
- Baubiologie/Bauökologie, Energieeffizienz
- Restaurierung
- Simulationstechnologien, Virtual Reality, Augmented Reality
- Mess- und Prüfverfahren
- Arbeitssicherheit
- Anwendung und Bedienung digitaler Werkzeuge und Geräte
- Technische Dokumentation
- Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
- Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
- Arbeitsvorbereitung
- Planung, Koordination
- Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
- Teamführung
Sozialkompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung, Meisterschulen, Universitätslehrgänge) können Restaurator*innen zu Team- und Werkstättenleiter*innen oder Projektleiter*innen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Mit der Befähigungsprüfung ist außerdem der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit möglich.
Neben einem Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich (siehe Menüpunkt Spezialisierungen).
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Werkmeisterschule
Dauer: 3 Semester
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss der 8. Schulstufe
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschluss, Werkmeisterschule oder Abschluss an einer technischen Fachschule)
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Einstufung in ein höheres Semester in einer Abendschule für Berufstätige
- Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung
Fachschule für Maschinebau
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss: ul>
Abschlussprüfung Möglichkeit zur Meisterprüfung Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung
Fachschule für Maschinebau
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)
Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 3 Semester
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss der 8. Schulstufe
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschluss, Werkmeisterschule oder Abschluss an einer technischen Fachschule)
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Einstufung in ein höheres Semester in einer Abendschule für Berufstätige
- Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung
Fachschule für Maschinebau
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss: ul>
Abschlussprüfung Möglichkeit zur Meisterprüfung Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung
Fachschule für Maschinebau
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)
Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 4 bis 5 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Hochschulabschluss eines ordentlichen österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Studiums, oder
- allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung in entsprechender Position, oder
- bei fehlender Hochschulreife 8 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung in qualifizierter Position
Abschluss:
Master of Science (MSc)
Weitere Infos: https://www.donau-uni.ac.at/de/studium/konzeptuelle-denkmalpflege/index.php
Adressen:
Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur - Department Bauen und Umwelt
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 893 -2651
Fax: +43 (0)2732 / 893 -4650
E-Mail: silvia.hofbauer@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/dbu
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900
Fax: +43 (0)5 90 900
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.chemie-gewerbe.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe
Postfach 354
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 -240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://wko.at/bauhilfsgewerbe
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
- Eignungsprüfung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
- Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
- Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
- Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
- Fachrichtung Robotik & Smart Engineering
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
- Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 135-224 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Kosten: EUR 2.300,00 - EUR 4.200,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Materialkunde
- Baustilkunde
- Putz und WDVS
- Baurestmassen
- Fachrechnen
- Fachzeichnen
- Betriebswirtschaft
- Arbeitssicherheit
- allgemeine fachtechnische Normen
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 3 Semester
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss der 8. Schulstufe
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschluss, Werkmeisterschule oder Abschluss an einer technischen Fachschule)
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Einstufung in ein höheres Semester in einer Abendschule für Berufstätige
- Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung
Fachschule für Maschinebau
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss: ul>
Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung
Fachschule für Maschinebau
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)
Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 3 Semester
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss der 8. Schulstufe
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschluss, Werkmeisterschule oder Abschluss an einer technischen Fachschule)
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Einstufung in ein höheres Semester in einer Abendschule für Berufstätige
- Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung
Fachschule für Maschinebau
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss: ul>
Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
E-Mail: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung
Fachschule für Maschinebau
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Aufbaulehrgang für Design - Produkt- & System-Design
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen - Seilbahn- und Beförderungstechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)
Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 4 bis 5 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Hochschulabschluss eines ordentlichen österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Studiums, oder
- allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung in entsprechender Position, oder
- bei fehlender Hochschulreife 8 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung in qualifizierter Position
Abschluss:
Master of Science (MSc)
Weitere Infos: https://www.donau-uni.ac.at/de/studium/konzeptuelle-denkmalpflege/index.php
Adressen:
Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur - Department Bauen und Umwelt
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 893 -2651
Fax: +43 (0)2732 / 893 -4650
E-Mail: silvia.hofbauer@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/dbu
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der BildhauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BildhauerIn
Info:
Das Handwerk der BildhauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BoodbauerIn, BinderIn und DrechslerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holz- und Steinbildhauer BGBl. Nr. 261/1977
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Der Teil A wird durch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und
Gebäudereiniger, BGBl. Nr. 348/1990 ersetzt.
Adressen:
Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900
Fax: +43 (0)5 90 900
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.chemie-gewerbe.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Stukkateure/Stukkateurinnen und TrockenausbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks StukkateurIn und TrockenausbauerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Stukkateur und
Trockenausbauer BGBl. Nr. 1096/1994
b) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-,
Schallisolierer BGBl. Nr. 370/1988
c) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer BGBl. Nr.
365/1988
d) durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Isoliermonteur BGBl.
Nr. 1090/1994
Adressen:
Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe
Postfach 354
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 -240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://wko.at/bauhilfsgewerbe
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
- Eignungsprüfung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
- Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
- Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
- Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
- Fachrichtung Robotik & Smart Engineering
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
- Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 135-224 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Kosten: EUR 2.300,00 - EUR 4.200,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Materialkunde
- Baustilkunde
- Putz und WDVS
- Baurestmassen
- Fachrechnen
- Fachzeichnen
- Betriebswirtschaft
- Arbeitssicherheit
- allgemeine fachtechnische Normen
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
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