Religionslehrer*in (an Höherbildenden Schulen)

Berufsbeschreibung

Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) sind ausgebildet als Lehrer*in für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Religion. Sie unterrichten das Fach Religion an Schulen der  Sekundarstufe entsprechend ihrer jeweiligen Religion bzw.  Konfession. In ihrem Unterricht lehren sie wesentliche Glaubensinhalte und geben den Schüler*innen Einblick in verschiedene religiöse und ethische Themen. Neben konkretem Wissen vermitteln Religionslehrer*innen auch soziale Kompetenzen und leisten Erziehungsarbeit. Ferner organisieren sie Exkursionen, Feste und andere Aktivitäten und stehen in Kontakt mit den Erziehungsberechtigten.

Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) unterrichten nach den aktuellen Lehrplänen wichtige Glaubensinhalte ihrer Religion bzw.  Konfession und Inhalte verschiedener religiöser Themen. Neben der Wissensvermittlung steht die Beschäftigung mit ethischen und gesellschaftlichen Themen im Mittelpunkt des Unterrichts. Dadurch bieten Religionslehrer*innen den Schüler*innen Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung und stellen einen Raum zur Verfügung, in dem die Fähigkeit zu Toleranz, Verständigung und  Solidarität erprobt werden kann.

Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) fördern auch soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Schüler*innen und leiten sie zu selbstständigem und kritischem Denken an. Religionsunterricht findet für die unterschiedlichen christlichen Konfessionen ebenso statt wie islamischer und jüdischer Religionsunterricht.

Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien (Schulbücher, Lehrfilme, DVDs, CD-Roms, aktuelle Publikationen, Internetanwendungen und -recherche etc.) vor. Sie vermitteln den Lehrstoff entsprechend den geltenden Lehrplänen und dem Wissensstand der Schüler*innen und nehmen auf aktuelle, kulturelle und gesellschaftspolitische Problemstellungen Bezug.

Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht sowie die Leistung bei schriftlichen oder mündlichen Arbeiten wie Referaten oder Tests und führen Aufzeichnungen darüber. So erhalten sie einerseits ein Gesamtbild über das erworbene Wissen und andererseits über die Interessen, Talente und Fähigkeiten, aber auch Schwächen der einzelnen Schüler*innen.

Ergänzend zum Unterricht erstellen Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) lang- und kurzfristige Planungen für ihre Schulstunden, verwalten Unterrichtsmittel und Bibliotheken, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und führen diese durch und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil und beraten Erziehungsberechtigte in pädagogischen Belangen im Rahmen von Elternabenden, Sprechstunden oder Sprechtagen. Sie übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.

Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) arbeiten eng mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.

Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) verwenden verschiedene Unterlagen und Lehrmittel wie z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Texte, Artikel, Lexika, Filme, CDs, DVDs, Internettools und -anwendungen (Lernsoftware, e-Learning-Programme, Apps, Quiz-Plattformen, Microlearning-Tools). Dazu und für eigene Recherchearbeiten setzen sie Computer, Laptops und Smartphones ein.
Außerdem führen sie Klassenbücher und Aufzeichnungen über ihre Schüler*innen.

Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) arbeiten in den Klassenzimmern und Konferenzräumen der Schule, an der sie tätig sind. Sie unterrichten Kinder und Jugendliche in der  Sekundarstufe von der 5. bis zur 13. Schulstufe. Gegebenenfalls arbeiten sie im Unterricht mit Berufskolleg*innen bzw. im Schulgemeinschaftsausschuss mit anderen Lehrer*innen, Schülervertreter*innen und Elternvertreter*innen zusammen. Weiters haben sie Kontakt mit den Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen sowie mit Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung, Schulpsycholog*innen (siehe Schulpsychologe / Schulpsychologin), Sozialpädagog*innen (siehe Sozialpädagoge / Sozialpädagogin), Kolleg*innen im Unterricht (siehe Begleitlehrer*in / Integrationslehrer*in) oder Jugendämtern und anderen sozialen Einrichtungen.

Religionslehrer*innen habe grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten während der Unterrichtstage, müssen aber für Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten auch zu Haus arbeiten, zum Teil am Abend und an Wochenenden. Der Beruf kann auch psychisch sehr beanspruchend sein, da man als Lehrer*in mit den unterschiedlichsten persönlichen und sozialen Problemen der Schüler*innen konfrontiert wird.

  • unterrichten, d. h. die didaktisch aufbereiteten Fachinhalte vermitteln, die Schüler*innen zur kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten anleiten und motivieren
  • den Unterricht im Rahmen des vorgegebenen Lehrplanes planen, die Unterrichtsmethoden und -materialien auswählen
  • den ausgewählten Unterrichtsstoff und die benötigten Unterrichtsmaterialien auf- und vorbereiten, die Unterrichtseinheiten vor- und nachbereiten
  • die Kinder und Jugendliche individuell fördern
  • Tests, Wiederholungen und Prüfungen erstellen, korrigieren und besprechen
  • Schüler*innenleistungen und -verhalten laufend beobachten und Aufzeichnungen darüber führen
  • Zeugnisse ausstellen bzw. verbale Beurteilungen formulieren
  • den Unterricht evaluieren
  • Projekte, Lehrausgänge, Feste etc. organisieren und durchführen
  • Kontakte zu den Erziehungsberechtigten pflegen (Sprechstunden, Sprechtage, Elternabende)
  • administrative Tätigkeiten, wie z. B. Klassenbücher führen und Schüler*innendaten verwalten
  • an Konferenzen und Besprechungen teilnehmen
  • in der Öffentlichkeitsarbeit und an der Schulentwicklung mitarbeiten

Schulen der  Sekundarstufe II:

  • Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS); dort bereits ab der 5. Schulstufe
  • Berufsbildende Höhere Schulen (BMS, BHS)

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 E-Learning Ethik Exkursion Haddsch Jom Kippur Konfession Pädagogik Solidarität