Raumpfleger*in

Berufsbeschreibung

Raumpfleger*innen führen Reinigungsarbeiten in Büros, Geschäftsräumen, Verkaufslokalen, Werkstätten, Haushalten usw. durch. Sie kehren, saugen und polieren die Fußböden, stauben Tische und Regale ab, putzen die Fenster, machen in der Betriebsküche Ordnung usw. Raumpfleger*innen arbeiten mit chemischen Putzmitteln und Reinigungsgeräten wie Besen, Kübel, Tüchern, Reinigungsmaschinen etc. Sie führen ihre Tätigkeiten in allen Räumlichkeiten von Betrieben oder in Wohnungen, Wohnhausanlagen und Privathäusern aus und arbeiten eigenständig oder im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen. Ihre Arbeitszeiten sind oft abends oder früh morgens (d. h. außerhalb der Büro- oder Geschäftszeiten, wenn die Räume leer stehen), mitunter auch an Wochenenden.

Raumpfleger*innen reinigen Büros, Geschäftsräume, Verkaufslokale, Werkstätten, aber auch Privaträume. Sie kehren, wischen und polieren Fußböden, saugen Teppiche und stauben Möbel, Tische und Regale ab. Sie leeren Papierkörbe und Aschenbecher aus, gießen Pflanzen, waschen das Geschirr bzw. räumen den Geschirrspülautomaten ein und aus. Sie entsorgen Speise- und Getränkereste und den anfallenden Müll und reinigen die Toiletten- und Sanitäranlagen.

Raumpfleger*innen führen die Reinigungsarbeiten meist außerhalb der Bürostunden bzw. Geschäfts-Öffnungszeiten durch bzw. zu Randzeiten, wenn die zu reinigenden Räumlichkeiten leer stehen oder weniger genutzt werden. Sie arbeiten entweder eigenständig oder im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und Team- und Schichtleiter*innen. Sie haben zum Teil Zugang zu Wertgegenständen und persönlichen und geschäftlichen Unterlagen ihrer Auftraggeber*innen bzw. Mitarbeiter*innen von Betrieben. Daher ist Vertrauenswürdigkeit und Diskretion eine wichtige Voraussetzung in diesem Beruf.

Raumpfleger*innen verwenden verschiedene Reinigungs-, Putz- und Poliermittel und hantieren mit Reinigungsgeräten wie Besen, Kübel, Schwämme, Wischtücher usw., aber auch Reinigungsmaschinen wie z. B. Kehrmaschinen und Staubsauger. Sie tragen Arbeitskleidung und Schutzhandschuhe.

Raumpfleger*innen arbeiten in den Räumlichkeiten des Betriebes, für den sie tätig sind, das sind z. B. Büros, Geschäfts- und Verkaufslokale, Werkstätten, Labors oder auch private Haushalte. Sie arbeiten eigenständig sowie in Teams (Putztrupps) und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten ihres Betriebes bzw. zu ihren Auftraggeber*innen.

Raumpfleger*innen arbeiten zu untypischen Arbeitszeiten: entweder in den frühen Morgenstunden oder ab dem späten Nachmittag/Abend, d. h. außerhalb bzw. am Rand der üblichen Büro- und Geschäftszeiten. Auch Wochenend-Arbeitszeiten sind in diesem Beruf nicht unüblich. Bei ihrer Arbeit sind sie diversen  Chemikalien und Gerüchen ausgesetzt.

  • Büros, Geschäftsräume, Werkstätten usw. reinigen und pflegen
  • Fußböden kehren, wischen, versiegeln und polieren, Teppiche saugen
  • Möbel, Sessel, Regale und andere Einrichtungsgegenstände abstauben und polieren
  • Papierkörbe und Aschenbecher leeren
  • Fenster in regelmäßigen Abständen reinigen
  • Blumen gießen, Geschirr abwaschen, Speise- und Getränkereste entsorgen
  • Toiletten- und Sanitäranlagen reinigen und desinfizieren
  • Reinigungsunternehmen (für Büro- und Gebäudereinigung)
  • Hausverwaltungen
  • private Unternehmen und Haushalte
  • öffentliche Institutionen (Schulen, Krankenanstalten, Ämter)
  • Hotellerie- und Gastronomiebetriebe, Kuranstalten

Der Beruf Raumpfleger*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Betriebliche Bereiche/Abteilungen
  • Denkmal- und Fassadenreinigung
  • Industrie- und Gewerbereinigung
  • Material- und Lagerwirtschaft
  • Arbeitsvorbereitung, Koordination
  • Schicht-/Partieleitung, Mitarbeiter*innenführung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):