PR-Berater*in

Andere Bezeichnung(en):
PR-Manager*in, Public Relations Mitarbeiter*in

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:

a) Freie Gewerbe:

  • Public Relations - Berater (PR-Berater)
  • Werbeagentur
  • Werbearchitekt
  • Werbegrafikdesigner
  • Werbemittelverteiler
  • Public Relations-Berater (PR-Berater)
  • Werbetexter
  • Werbungsvertreter
  • Adressverlage und Direktmarketingunternehmen
  • Markt- und Meinungsforscher
  • Multimedia-Agentur

Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

Allgemeine Hinweise:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: