Pilot*in

Andere Bezeichnung(en):
Berufspilot*in, Linienpilot*in, Flugzeugpilot*in

English: Pilot

Selbstständigkeit

Pilot*innen sind in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist aber z. B. als Luftverkehrsunternehmen im Rahmen des Gewerbes Luftverkehr (Beispiel: Flug-Taxi, Helikopter) möglich. Die relevanten gewerberechtlichen Informationen finden Sie z. B. auf den Seiten des Fachverbandes der Luftfahrtunternehmungen der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO). Zuständige Behörden sind das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und die Austro Control.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: