Physiotherapeut*in
Selbstständigkeit
Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des freien Berufes Physiotherapeut*in möglich. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß MTD-Gesetz (Qualifikationsnachweis) und eines Berufssitzes in Österreich zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Zu beachten sind überdies - wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit - die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Physio Austria - Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs
Linke Wienzeile 8/28
1060 Wien
Tel.: +43 1 587 99 51
Fax: +43 1 587 99 51 30
E-Mail: office@physioaustria.at
Homepage: https://www.physioaustria.at/