Parkraumüberwacher*in

Andere Bezeichnung(en):
Vereidigtes Straßenaufsichtsorgan

Berufsbeschreibung

Parkraumüberwacher*innen bzw. vereidigte Straßenaufsichtsorgane überwachen den sogenannten ruhenden Verkehr (parkende Fahrzeuge) und halten sich dabei an die Straßenverkehrsordnung. Durch eine Überwachung abgestellter Fahrzeuge wird die Einhaltung der Parkordnung, der Zugang von Anrainer*innen zu Parkplätzen, aber auch ein flüssiger Straßenverkehr gewährleistet. Dazu kontrollieren Parkraumüberwacher*innen die Parkscheine und Dauerparkberechtigungen (Parkpickerl) bei Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen und Zonen mit Parkraumbewirtschaftung oder andere Park- und Verkehrsgenehmigungen (Vignette,  GO-Box). Werden die jeweiligen Parkvorschriften nicht eingehalten, sind Parkraumüberwacher*innen von der Verwaltungsstrafbehörde befugt mit einer Organstrafverfügung bzw. einem Strafzettel Geldstrafen einzuheben.

Parkraumüberwacher*innen sind im Bereich der Parkraumbewirtschaftung tätig, welche zwar theoretisch geplant werden kann, aber ohne entsprechende Überwachung wirkungslos ist. Ihre Aufgabe ist es, den zur Verfügung stehenden Parkraum und dessen Benutzung durch geparkte Autos möglichst effizient zu verwalten und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu überwachen.

Parkraumüberwacher*innen sind einerseits als Überwachungsorgane tätig, indem sie den ruhenden Verkehr unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung überwachen. Andererseits sind sie im Aufgabenbereich der Polizei tätig, wenn sie Vergehen wie das Halten in zweiter Spur, in einer Kreuzung, innerhalb eines Kreisverkehrs, am Gehsteig, am Radweg oder ohne Parkschein etc. durch Strafzettel oder Anzeigen bestrafen. Durch eine Überwachung abgestellter Fahrzeuge unterstützen sie bei der Einhaltung der Parkordnung, sichern den Zugang von Anrainer*innen zu Parkplätzen und gewährleisten einen flüssigen Straßenverkehr, insb. die ungehinderte Fahrt von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen.

Parkraumüberwacher*innen nehmen verschiedene Aufgaben im Bereich der Verkehrsüberwachung wahr und stellen somit eine Unterstützung für die örtliche Polizei dar. Sie kontrollieren die Gebührenentrichtung in Kurzparkzonen (Parkscheinkontrolle) und Parkpickerl von Anrainer*innen, bestrafen mögliche Verstöße gegen Halt- und Parkverbote, überprüfen Vignetten und GO-Boxen auf Autobahnen, bestrafen das Halten an verbotenen Stellen (Gehsteig, Radweg etc.) und lassen falls notwendig Fahrzeuge abschleppen.

Auch wenn Parkraumüberwacher*innen die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bestrafen müssen, ist im Umgang mit Verkehrsteilnehmer*innen eine freundliche, verständnisvolle und aufgeschlossene Art wichtig für diesen Beruf.

Parkraumüberwacher*innen arbeiten mit kleinen tragbaren Computern ( PDA) mit integriertem Drucker um die Strafzettel gleich vor Ort ausstellen zu können. Mit diesen Geräten werden außerdem die Parkberechtigungen (Mobile Parkschein) anhand des Kfz-Kennzeichens geprüft. Bei Verwendung modernster Technologie werden die Anzeigen der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten sofort per  Mobilfunk bzw. WLAN an die zuständige Ordnungsbehörde übermittelt.

Parkraumüberwacher*innen arbeiten überwiegend draußen und primär in städtischen Gebieten, da in Städten die Parkraumbewirtschaftung eine große Rolle spielt. Sie arbeiten teilweise alleine, teilweise aber auch im Team und haben in erster Linie Kontakt zu den Verkehrsteilnehmer*innen, aber auch zu Polizistinnen und Polizisten (vgl. Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst) und zu anderen Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst (z. B. Verwaltungsfachbeamt*innen)

Die Mitarbeiter*innen der Parkraumüberwachungsgruppe sind entweder der örtlichen Polizei unterstellt und unterstehen deren Dienst- und Fachaufsicht oder sie sind Angestellte bzw. Beamte einer Gemeinde bzw. einer Stadt (eines Magistrats). Das Einsatzgebiet der Parkraumüberwacher*innen als gemeindliche oder polizeiliche Dienstkräfte ist meist räumlich aufgeteilt.

  • Fahrzeugsrotation auf Kurzzeitparkplätzen gewährleisten
  • Parkpickerl bei gebührenpflichtigen Parkplätzen kontrollieren
  • Überschreiten der Parkzeit bzw. die Nichtbezahlung der Parkgebühr bestrafen
  • Vignetten und GO-Boxen auf Autobahnen überprüfen
  • Blockade von Einsatzfahrzeugen, öffentlicher Verkehrsmittel sowie Behindertenparkplätzen vermeiden
  • nicht ordnungsgemäße oder an nicht genehmigten Stellen geparkte Kraftfahrzeuge durch Abschleppen entfernen lassen
  • Halten in zweiter Spur oder an verbotenen Stellen bestrafen (z. B. Gehsteig, Radweg)
  • sonstige Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Beachten von Ladezonen oder Bodenmarkierungen)
  • Ermittlungsbehörden bei vermuteten Parkausweisfälschungen verständigen

Beschäftigungsmöglichkeiten für Parkraumüberwacher*innen bieten:

  • die Polizei (z. B. Landespolizeidirektion Wien)
  • Gemeinden und Magistrate
  • private Sicherheitsdienste

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 GO-Box PDA