Parkraumüberwacher*in
Andere Bezeichnung(en):
Vereidigtes Straßenaufsichtsorgan
Berufsbeschreibung
Parkraumüberwacher*innen bzw. vereidigte Straßenaufsichtsorgane überwachen den sogenannten ruhenden Verkehr (parkende Fahrzeuge) und halten sich dabei an die Straßenverkehrsordnung. Durch eine Überwachung abgestellter Fahrzeuge wird die Einhaltung der Parkordnung, der Zugang von Anrainer*innen zu Parkplätzen, aber auch ein flüssiger Straßenverkehr gewährleistet. Dazu kontrollieren Parkraumüberwacher*innen die Parkscheine und Dauerparkberechtigungen (Parkpickerl) bei Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen und Zonen mit Parkraumbewirtschaftung oder andere Park- und Verkehrsgenehmigungen (Vignette, GO-Box). Werden die jeweiligen Parkvorschriften nicht eingehalten, sind Parkraumüberwacher*innen von der Verwaltungsstrafbehörde befugt mit einer Organstrafverfügung bzw. einem Strafzettel Geldstrafen einzuheben.