Operationsassistent*in

Andere Bezeichnung(en):
früher: Operationsgehilfe/Operationsgehilfin

Weiterbildung & Karriere

Operationsassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Operationsassistent*innen können unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz aufgenommen werden.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Operationsassistent*innen:

  • medizinische Maschinen-, Computer- und Gerätekunde
  • Humanmedizin, Humananatomie, Chirurgie
  • Medizininformatik

Art: Lehrgang

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 17 Jahren vor Beginn der Ausbildung
  • positiv abgeschlossene 10. Schulstufe (oder Ausbildung Operationsassistenz)
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung (Nachweis mittels ärztlichem Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Abschluss:

Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Berufsbezeichnung Diplomierter Operationstechnischer Assistent bzw. Diplomierte Ordinationstechnische Assistentin führen, gegebenenfalls auch in Form der Abkürzung OTA.

Für die Berufsausübung müssen sich Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen vor der Berufsaufnahme in das Gesundheitsberufsregister eintragen lassen.

Info:

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) wird an mehreren Standorten in Österreich seit Herbst 2022 angeboten. Vorgesehen ist sie an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie als Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Davon entfallen 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung.

Wichtige Inhalte:

  • Humanmedizin, Anatomie
  • Arzneimittel und Anästhesie
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Patientenversorgung, Krankenbetreuung
  • Instrumenten- und Gerätekunde, Strahlenschutz
  • Operationstechniken
  • Endoskopie
  • medizinische Computer und Operationscomputer
  • Erste Hilfe, Notfall- und Akutmanagement, Verbandslehre
  • Sanitäts- und Hygienegesetz
  • Arbeitsorganisation, Aufgaben im OP und der Endoskopie
  • Qualitäts- und Risikomanagement

Nach dem ersten Ausbildungsjahr zur Operationstechnischen Assistenz ist eine Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf °Operationsassistent*in# möglich. Operationsassistenten und Operationsassistentinnen können unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einsteigen.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht weiters die Möglichkeit, die Ausbildung zur OTA im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.

Regelungen über die Ausbildung und den Beruf der Operationstechnischen Assistenz sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Da es sich bei der Operationstechnischen Assistenz allerdings nicht um einen medizinischen Assistenzberuf handelt, sind Regelungen für diesen Beruf im Gesetzestext gesondert angeführt.

Download Gesetzestext: BGBl In Nr. 15/2022

Adressen:

KABEG Bildungscampus
Feschnigstraße 11
Klinikum Klagenfurt am Wörthersee
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43(0)463 / 538 -50131
Fax: +43 (0)463 / 538 -50139
E-Mail: bildungscampus.klagenfurt@kabeg.at
Internet: https://www.kabeg.at/bildungscampus/

Art: Lehrgang

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 17 Jahren vor Beginn der Ausbildung
  • positiv abgeschlossene 10. Schulstufe (oder Ausbildung Operationsassistenz)
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung (Nachweis mittels ärztlichem Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Abschluss:

Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Berufsbezeichnung Diplomierter Operationstechnischer Assistent bzw. Diplomierte Ordinationstechnische Assistentin führen, gegebenenfalls auch in Form der Abkürzung OTA.

Für die Berufsausübung müssen sich Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen vor der Berufsaufnahme in das Gesundheitsberufsregister eintragen lassen.

Info:

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) wird an mehreren Standorten in Österreich seit Herbst 2022 angeboten. Vorgesehen ist sie an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie als Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Davon entfallen 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung.

Wichtige Inhalte:

  • Humanmedizin, Anatomie
  • Arzneimittel und Anästhesie
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Patientenversorgung, Krankenbetreuung
  • Instrumenten- und Gerätekunde, Strahlenschutz
  • Operationstechniken
  • Endoskopie
  • medizinische Computer und Operationscomputer
  • Erste Hilfe, Notfall- und Akutmanagement, Verbandslehre
  • Sanitäts- und Hygienegesetz
  • Arbeitsorganisation, Aufgaben im OP und der Endoskopie
  • Qualitäts- und Risikomanagement

Nach dem ersten Ausbildungsjahr zur Operationstechnischen Assistenz ist eine Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf °Operationsassistent*in# möglich. Operationsassistenten und Operationsassistentinnen können unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einsteigen.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht weiters die Möglichkeit, die Ausbildung zur OTA im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.

Regelungen über die Ausbildung und den Beruf der Operationstechnischen Assistenz sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Da es sich bei der Operationstechnischen Assistenz allerdings nicht um einen medizinischen Assistenzberuf handelt, sind Regelungen für diesen Beruf im Gesetzestext gesondert angeführt.

Download Gesetzestext: BGBl In Nr. 15/2022

Adressen:

Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Landesklinikum Waldviertel Horn
Gymnasiumstraße 12
3580 Horn

Tel.: +43 (0)2982 / 9004 -6810
Fax: +43 (0)2982 / 9004 -6820
E-Mail: gukps@horn.lknoe.at
Internet: https://pflegeschulen-noe.at

Schwerpunkte:

Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege:

  • Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
  • Ausbildung Operationsassistenz
  • Ausbildung Gipsassistenz
  • Ausbildung Pflegeassistenz
  • Ausbildung Pflegefachassistenz
  • Ausbildung Operationstechnische Assistenz
  • Basismodul für MAB-Berufe


Art: Lehrgang

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 17 Jahren vor Beginn der Ausbildung
  • positiv abgeschlossene 10. Schulstufe (oder Ausbildung Operationsassistenz)
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung (Nachweis mittels ärztlichem Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Abschluss:

Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Berufsbezeichnung Diplomierter Operationstechnischer Assistent bzw. Diplomierte Ordinationstechnische Assistentin führen, gegebenenfalls auch in Form der Abkürzung OTA.

Für die Berufsausübung müssen sich Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen vor der Berufsaufnahme in das Gesundheitsberufsregister eintragen lassen.

Info:

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) wird an mehreren Standorten in Österreich seit Herbst 2022 angeboten. Vorgesehen ist sie an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie als Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Davon entfallen 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung.

Wichtige Inhalte:

  • Humanmedizin, Anatomie
  • Arzneimittel und Anästhesie
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Patientenversorgung, Krankenbetreuung
  • Instrumenten- und Gerätekunde, Strahlenschutz
  • Operationstechniken
  • Endoskopie
  • medizinische Computer und Operationscomputer
  • Erste Hilfe, Notfall- und Akutmanagement, Verbandslehre
  • Sanitäts- und Hygienegesetz
  • Arbeitsorganisation, Aufgaben im OP und der Endoskopie
  • Qualitäts- und Risikomanagement

Nach dem ersten Ausbildungsjahr zur Operationstechnischen Assistenz ist eine Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf °Operationsassistent*in# möglich. Operationsassistenten und Operationsassistentinnen können unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einsteigen.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht weiters die Möglichkeit, die Ausbildung zur OTA im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.

Regelungen über die Ausbildung und den Beruf der Operationstechnischen Assistenz sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Da es sich bei der Operationstechnischen Assistenz allerdings nicht um einen medizinischen Assistenzberuf handelt, sind Regelungen für diesen Beruf im Gesetzestext gesondert angeführt.

Download Gesetzestext: BGBl In Nr. 15/2022

Adressen:

Ausbildungszentrum für Gesundheit und Pflege am Klinikum Wels-Grieskirchen
Grieskirchnerstraße 42
4600 Wels

Tel.: +43 (0)7242 / 415 -92128
Fax: +43 (0)7242 / 415 -3962
E-Mail: ausbildungszentrum@klinikum-wegr.at
Internet: https://www.klinikum-wegr.at/content/ausbildungszentrum

Schwerpunkte:

Ausbildung Pflegefachassistenz


Kepler Universitätsklinikum - Ausbildungszentrum am Neuromed Campus
Niedernharter Strasse 20
4020 Linz

Tel.: +43 (0)5 7680 87 -21841
Fax: +43 (0)5 7680 87 -21844
E-Mail: schule.wj@gespag.at
Internet: https://www.kepleruniklinikum.at/%C3%BCber-uns/ausbildung/ausbildungszentrum/

Schwerpunkte:

Pflegeassistenz

Pflegefachassistenz

Verkürzte Ausbildung von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz (Vollzeit und berufsbegleitend)

Schule für Medizinische Assistenzberufe

div. Module für Medizinische Assistenzberufe


TAU-KOLLEG Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Krankenhaus St. Josef Braunau
Ringstraße 60
5280 Braunau

Tel.: +43 (0)7722 / 804 -8900
Fax: +43 (0)7722 / 804 -123
E-Mail: taukolleg@khbr.at
Internet: https://www.khbr.at/karriere/taukolleg/

Schwerpunkte:

Schule für Gesundheits- und Krankenpflege:

  • Ausbildung Pflegeassistenz
  • Ausbildung Pflegefachassistenz


Art: Lehrgang

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 17 Jahren vor Beginn der Ausbildung
  • positiv abgeschlossene 10. Schulstufe (oder Ausbildung Operationsassistenz)
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung (Nachweis mittels ärztlichem Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Abschluss:

Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Berufsbezeichnung Diplomierter Operationstechnischer Assistent bzw. Diplomierte Ordinationstechnische Assistentin führen, gegebenenfalls auch in Form der Abkürzung OTA.

Für die Berufsausübung müssen sich Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen vor der Berufsaufnahme in das Gesundheitsberufsregister eintragen lassen.

Info:

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) wird an mehreren Standorten in Österreich seit Herbst 2022 angeboten. Vorgesehen ist sie an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie als Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Davon entfallen 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung.

Wichtige Inhalte:

  • Humanmedizin, Anatomie
  • Arzneimittel und Anästhesie
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Patientenversorgung, Krankenbetreuung
  • Instrumenten- und Gerätekunde, Strahlenschutz
  • Operationstechniken
  • Endoskopie
  • medizinische Computer und Operationscomputer
  • Erste Hilfe, Notfall- und Akutmanagement, Verbandslehre
  • Sanitäts- und Hygienegesetz
  • Arbeitsorganisation, Aufgaben im OP und der Endoskopie
  • Qualitäts- und Risikomanagement

Nach dem ersten Ausbildungsjahr zur Operationstechnischen Assistenz ist eine Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf °Operationsassistent*in# möglich. Operationsassistenten und Operationsassistentinnen können unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einsteigen.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht weiters die Möglichkeit, die Ausbildung zur OTA im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.

Regelungen über die Ausbildung und den Beruf der Operationstechnischen Assistenz sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Da es sich bei der Operationstechnischen Assistenz allerdings nicht um einen medizinischen Assistenzberuf handelt, sind Regelungen für diesen Beruf im Gesetzestext gesondert angeführt.

Download Gesetzestext: BGBl In Nr. 15/2022

Adressen:

Bildungszentrum der Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H.
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)5 7255 -20601
Fax: +43 (0)5 7255 -20799
E-Mail: schulen@salk.at
Internet: https://salk.at/1614.html

Schwerpunkte:

Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege

  • Ausbildung in der Pflegefachassistenz
  • Ausbildung Operationstechnische Assistenz (OTA)
  • Upgrade PFA

Art: Lehrgang

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 17 Jahren vor Beginn der Ausbildung
  • positiv abgeschlossene 10. Schulstufe (oder Ausbildung Operationsassistenz)
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung (Nachweis mittels ärztlichem Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Abschluss:

Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Berufsbezeichnung Diplomierter Operationstechnischer Assistent bzw. Diplomierte Ordinationstechnische Assistentin führen, gegebenenfalls auch in Form der Abkürzung OTA.

Für die Berufsausübung müssen sich Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen vor der Berufsaufnahme in das Gesundheitsberufsregister eintragen lassen.

Info:

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) wird an mehreren Standorten in Österreich seit Herbst 2022 angeboten. Vorgesehen ist sie an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie als Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Davon entfallen 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung.

Wichtige Inhalte:

  • Humanmedizin, Anatomie
  • Arzneimittel und Anästhesie
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Patientenversorgung, Krankenbetreuung
  • Instrumenten- und Gerätekunde, Strahlenschutz
  • Operationstechniken
  • Endoskopie
  • medizinische Computer und Operationscomputer
  • Erste Hilfe, Notfall- und Akutmanagement, Verbandslehre
  • Sanitäts- und Hygienegesetz
  • Arbeitsorganisation, Aufgaben im OP und der Endoskopie
  • Qualitäts- und Risikomanagement

Nach dem ersten Ausbildungsjahr zur Operationstechnischen Assistenz ist eine Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf °Operationsassistent*in# möglich. Operationsassistenten und Operationsassistentinnen können unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einsteigen.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht weiters die Möglichkeit, die Ausbildung zur OTA im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.

Regelungen über die Ausbildung und den Beruf der Operationstechnischen Assistenz sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Da es sich bei der Operationstechnischen Assistenz allerdings nicht um einen medizinischen Assistenzberuf handelt, sind Regelungen für diesen Beruf im Gesetzestext gesondert angeführt.

Download Gesetzestext: BGBl In Nr. 15/2022

Adressen:

Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit OST des Landes Steiermark Graz
Auenbruggerplatz 24
8036 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 385-12600
Fax: +43 (0)316 / 385-3513
E-Mail: bzpg-ost@stmk.gv.at
Internet: https://www.gesundheit.steiermark.at

Schwerpunkte:

Schule zur Vorbereitung für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Schule für medizinische Assistenzberufe

Fachschule für Pflege (in Kooperation mit der Fachschule für Sozialberufe Weiz)

Verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegeassistenz


Art: Lehrgang

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 17 Jahren vor Beginn der Ausbildung
  • positiv abgeschlossene 10. Schulstufe (oder Ausbildung Operationsassistenz)
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung (Nachweis mittels ärztlichem Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Abschluss:

Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Berufsbezeichnung Diplomierter Operationstechnischer Assistent bzw. Diplomierte Ordinationstechnische Assistentin führen, gegebenenfalls auch in Form der Abkürzung OTA.

Für die Berufsausübung müssen sich Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen vor der Berufsaufnahme in das Gesundheitsberufsregister eintragen lassen.

Info:

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) wird an mehreren Standorten in Österreich seit Herbst 2022 angeboten. Vorgesehen ist sie an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie als Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Davon entfallen 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung.

Wichtige Inhalte:

  • Humanmedizin, Anatomie
  • Arzneimittel und Anästhesie
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Patientenversorgung, Krankenbetreuung
  • Instrumenten- und Gerätekunde, Strahlenschutz
  • Operationstechniken
  • Endoskopie
  • medizinische Computer und Operationscomputer
  • Erste Hilfe, Notfall- und Akutmanagement, Verbandslehre
  • Sanitäts- und Hygienegesetz
  • Arbeitsorganisation, Aufgaben im OP und der Endoskopie
  • Qualitäts- und Risikomanagement

Nach dem ersten Ausbildungsjahr zur Operationstechnischen Assistenz ist eine Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf °Operationsassistent*in# möglich. Operationsassistenten und Operationsassistentinnen können unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einsteigen.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht weiters die Möglichkeit, die Ausbildung zur OTA im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.

Regelungen über die Ausbildung und den Beruf der Operationstechnischen Assistenz sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Da es sich bei der Operationstechnischen Assistenz allerdings nicht um einen medizinischen Assistenzberuf handelt, sind Regelungen für diesen Beruf im Gesetzestext gesondert angeführt.

Download Gesetzestext: BGBl In Nr. 15/2022

Adressen:

Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH - Innsbruck
Innrain 98
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 5322 -0
Fax: +43 (0)512 5322 -75200
E-Mail: info@azw.ac.at
Internet: https://www.azw.ac.at

Art: Lehrgang

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 17 Jahren vor Beginn der Ausbildung
  • positiv abgeschlossene 10. Schulstufe (oder Ausbildung Operationsassistenz)
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung (Nachweis mittels ärztlichem Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Abschluss:

Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Berufsbezeichnung Diplomierter Operationstechnischer Assistent bzw. Diplomierte Ordinationstechnische Assistentin führen, gegebenenfalls auch in Form der Abkürzung OTA.

Für die Berufsausübung müssen sich Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen vor der Berufsaufnahme in das Gesundheitsberufsregister eintragen lassen.

Info:

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) wird an mehreren Standorten in Österreich seit Herbst 2022 angeboten. Vorgesehen ist sie an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie als Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Davon entfallen 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung.

Wichtige Inhalte:

  • Humanmedizin, Anatomie
  • Arzneimittel und Anästhesie
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Patientenversorgung, Krankenbetreuung
  • Instrumenten- und Gerätekunde, Strahlenschutz
  • Operationstechniken
  • Endoskopie
  • medizinische Computer und Operationscomputer
  • Erste Hilfe, Notfall- und Akutmanagement, Verbandslehre
  • Sanitäts- und Hygienegesetz
  • Arbeitsorganisation, Aufgaben im OP und der Endoskopie
  • Qualitäts- und Risikomanagement

Nach dem ersten Ausbildungsjahr zur Operationstechnischen Assistenz ist eine Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf °Operationsassistent*in# möglich. Operationsassistenten und Operationsassistentinnen können unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einsteigen.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht weiters die Möglichkeit, die Ausbildung zur OTA im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.

Regelungen über die Ausbildung und den Beruf der Operationstechnischen Assistenz sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Da es sich bei der Operationstechnischen Assistenz allerdings nicht um einen medizinischen Assistenzberuf handelt, sind Regelungen für diesen Beruf im Gesetzestext gesondert angeführt.

Download Gesetzestext: BGBl In Nr. 15/2022

Adressen:

Gesundheits- und Krankenpflegeschule Feldkirch
Dorfstraße 13b
6800 Feldkirch

Tel.: +43 (0)5522 / 303 -5600
Fax: +43 (0)5522 / 303 -7513
E-Mail: gkps@lkhf.at
Internet: https://www.krankenpflegeschulen.at

Schwerpunkte:

Kombistudium Pflegewissenschaft

Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege

Verkürzte Ausbildung für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege für PflegehelferInnen

Verkürzte Ausbildung für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege für Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und KrankenpflegerInnen

Ausbildung in der Pflegefachassistenz

Ausbildung in der Pflegeassistenz

Sonderausbildung OP-Pflege

Sonderausbildung Intensivpflege

Ausbildung zur Gipsassistenz

Ausbildung zur Operationsassistenz

Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA)

Pflegehilfeausbildung in Kooperation mit dem BFI