Netzwerktechniker*in (Computersysteme)
Andere Bezeichnung(en):
Netzwerkspezialist*in, IT-Systemelektroniker*in, IT-Systemingenieur*in, IT-Systemtechniker*in, IT-System-Engineer
Weiterbildung & Karriere
Netzwerktechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Netzwerktechniker*innen:
- Computer- und Systemtechnik
- Fuzzy Logic und Neuronale Netzwerke
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Automationstechnik, Robotik
- Medizintechnik, Medizininformatik
- Programmiersprachen
- Social Media Anwendungen
- Simulationstechnologie, Virtual Reality, Augmented Reality
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 596 60
Fax: +43 (0)512 / 586 60 - 27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 596 60
Fax: +43 (0)512 / 586 60 - 27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsermöglichend
ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes MINT-Studium (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten. Dabei sind zumindest 20 ECTS-Punkte in Elektronik und Informatik oder eine facheinschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr nachzuweisen.
- English Level B2
Abschluss:
Master of Science in Engineering (MSc)
Info:
Unterrichtssprache ist Englisch
Das Masterstudium wird ab dem WS 2020/2021 angeboten. Derzeit läuft der Studiengang als Fachhochschullehrgang
Das Masterstudium bildet Systemtestingenieurinnen und -ingenieure aus, die vor allem in der Elektronik- und Fahrzeugindustrie, aber auch in anderen Industriezweigen als Expertinnen und Experten in der systematischen Testung von komplexen elektronikbasierten und mechatronischen Systemen ein breites Tätigkeitsfeld finden.
Inhalte - Überblick:
- Angewandte Mathematik und Statistik
- Softwareentwicklung & Testautomatisierung
- Elektronik & Messtechnik
- Anforderungs- & Qualitätsmanagement
- Semiconductor Testing. System Testing
- Kommunikation & Projektmanagement
- Masterarbeit & wissenschaftliches Arbeiten
Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/stm
Adressen:
Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at
Art: Lehrgang
Dauer: 80 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- praktische Linux-Administrationskenntnisse
Abschluss:
Zeugnis bzw. Zertifizierung Docker Certified Associate (DCA)
Info:
Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die Zertifizierung Docker Certified Associate (DCA).
Kosten: EUR 2.590,00 inkl. Prüfungsgeb.
Inhalte:
- Container verwalten
- Cloud-Systeme planen und bereitstellen
- Cloud-Systeme orchestrieren
- Erstellen und verwalten von Docker Images
- Netzwerk
- Speicherverwaltung und Volumes
- DevOps-Anforderungen umsetzen
Adressen:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kommunikationselektronik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KommunikationselektronikerIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -123
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: elektrotechniker@bigr2.at
Internet: http://www.elektrotechniker.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -125
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: mechatroniker@bigr2.at
Internet: http://www.mechatroniker.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
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