Musiklehrer*in

Andere Bezeichnung(en):
Musikpädagog*in

Berufsbeschreibung

Musiklehrer*innen unterrichten und erziehen Schüler*innen zwischen 10 und 18 Jahren im Gegenstand Musikerziehung entsprechend den Lehrplänen der jeweiligen Schulen. Sie vermitteln Musik- und Instrumentenkunde, Musikgeschichte, wecken musikalisches Interesse, motivieren ihre Schüler*innen und fördern Begabungen. Musiklehrer*innen arbeiten im Unterricht in Klassenräumen und verwenden dabei Schulbücher, Lernunterlagen und -materialien und Instrumente sowie Streamingdienste, CDs, DVDs, Computer usw. Sie arbeiten mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen an den Schulen zusammen und stehen in Kontakt mit Eltern und Erziehungsberechtigten.

Musiklehrer*innen unterrichten mit dem Ziel, Freude an der Musik zu vermitteln, Musik als wesentlichen Aspekt menschlichen Lebens bewusst zu machen, Kunst zu erschließen und zum Nach- und Mitmachen zu motivieren. Durch das Ausführen von musikalischen Aktivitäten und die Förderung von Kreativität soll den Schülerinnen und Schülern ein Zugang zu Gesellschaft und Kultur eröffnet werden, aber ebenso kann der Musikunterricht zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Gemeinsames Musizieren kann im gruppendynamischen Prozess Freude, künstlerische Entfaltung und soziale Kompetenzen wie Rücksichtnahme und Teamarbeit fördern.

Musiklehrer*innen bereiten den Unterrichtsstoff sowohl fachpraktisch (Musizieren und Gestalten, Bewegung und Tanz) als auch fachtheoretisch (Musikkunde, Werkinterpretation) vor. Sie wählen didaktische Methoden aus und stellen die Unterrichtsmaterialien wie z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Instrumente, Materialien, Tonträger und  Medien zusammen. Musiklehrer*innen vermitteln den Lehrstoff entsprechend den aktuellen Lehrplänen und dem Wissensstand der Schüler*innen.

Musiklehrer*innen beziehen auch Künstler*innen und Expert*innen in ihren Unterricht ein und stellen eine Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben her. Sie führen mit ihren Schüler*innen Musikprojekte, Konzerte, Festivals usw. durch und besuchen Musik- und Kulturveranstaltungen. Diese sollen die Schüler*innen zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern. Außerdem nehmen Musiklehrer*innen an Konferenzen und Fortbildungsveranstaltungen ihrer Schule teil und stehen im Rahmen von Sprechstunden, Elternabenden und Sprechtagen in Kontakt mit den Eltern und Erziehungsberechtigen der Schüler*innen. Sie informieren diese über den Lern- und Bildungsfortschritt und beraten in Fragen spezieller Begabungen.

Musiklehrer*innen arbeiten eng mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.

Musiklehrer*innen arbeiten mit Instrumenten wie z. B. Klavier, Geige, Gitarre, Trompete, Cello und Saxophon. Sie verwenden Unterrichtsmaterialien, Lernunterlagen, Notenbücher, Lexika, Handbücher. Sie führen Aufzeichnungen über ihre Schüler*innen und verwenden (digitale) Klassenbücher, Datenbanken, Ordner und Listen. Für die Vor- und Nachbereitung ihres Unterrichts benutzen sie Computer und Laptops,  Scanner, Drucker und Kopiergeräte.

Musiklehrer*innen sind in Musikzimmern und Klassenräumen von Schulen und Musikschulen tätig. Im Unterricht arbeiten sie gegebenenfalls mit Berufskolleginnen und -kollegen zusammen. Sie arbeiten außerdem mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Unterrichtsfächern zusammen und im Schulgemeinschaftsausschuss mit Schülervertreter*innen und Elternvertreter*innen. Außerdem haben sie Kontakt zu den Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen sowie mit Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung, Schulpsycholog*innen (siehe Schulpsychologe / Schulpsychologin), Sozialpädagog*innen (siehe Sozialpädagoge / Sozialpädagogin) und Kolleginnen/Kollegen im Unterricht (siehe Begleitlehrer*in / Integrationslehrer*in).

Musiklehrer*innen habe grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten während der Unterrichtstage, müssen aber für Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten auch zu Haus arbeiten, zum Teil am Abend und an Wochenenden. Der Beruf kann auch psychisch sehr beanspruchend sein, da man als Lehrer*in mit den unterschiedlichsten persönlichen und sozialen Problemen der Schüler*innen konfrontiert wird.

  • unterrichten, d. h. die didaktisch aufbereiteten Fachinhalte vermitteln
  • den Unterricht im Rahmen des vorgegebenen Lehrplanes planen, die Unterrichtsmethoden und -materialien auswählen
  • den ausgewählten Unterrichtsstoff und die benötigten Unterrichtsmaterialien auf- und vorbereiten, die Unterrichtseinheiten vor- und nachbereiten
  • Schüler*innen motivieren und zur kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten anleiten
  • Schüler*innen individuell, gemäß ihren Talenten und Interessen, fördern
  • Zeugnisse ausstellen bzw. verbale Beurteilungen formulieren
  • Projekte und Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Feste) mit den Schüler*innen organisieren und durchführen
  • administrative Tätigkeiten, wie z. B. Klassenbücher führen und Schüler*innendaten verwalten
  • Kontakte zu den Erziehungsberechtigten pflegen (Sprechstunden, Sprechtage, Elternabende)
  • Allgemeinbildende und Berufsbildende Höhere Schulen (AHS, BHS)
  • Mittelschulen und deren Sonderformen (z. B. Realschulen, Kooperative Mittelschulen)
  • Musikschulen
  • Pädagogische Hochschulen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Ballerina E-Learning Ensemble Performance

Berufsinfo-Videos

* Bayerischer Rundfunk: Ich mach's! Musiklehrer*in

* Deutsches Video: Beachte, dass in Österreich die Ausbildung anders geregelt ist!