Mentaltrainer*in
Andere Bezeichnung(en):
Mentalcoach (m./w./d.)
Selbstständigkeit
Mentalcoaches (m./w./d.) üben ihre Tätigkeit meist selbstständig bzw. freiberuflich aus. Grundsätzlich ist dafür keine formale rechtliche Qualifikation erforderlich, zu beachten ist aber, dass viele konkrete Teilbereiche des Coachings bestimmten gesetzlich geregelten Berufen (Lebens- und Sozialberatung, Unternehmensberatung, Psychotherapie etc.) vorbehalten sind. Nähere Information zur Berufsanerkennung als Coach finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Dachverbands für Coaching.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist daher beispielsweise gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe:
- Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003
- Lebens- und Sozialberatung, BGBl. II Nr. 140/2003 (Novelle durch BGBl. II Nr. 112/2006)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freie Gewerbe:
- Public Relations - Berater
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
c) Freie Berufe:
- Psychotherapie, (siehe auch Beruf Psychotherapeut*in)
"Freie Berufe" sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Wirtschaftstreuhänder*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftstreuhändergesetz, etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.