Mechatroniker*in

Andere Bezeichnung(en):
Mechatroniktechniker*in

English: Mechatronics engineer

Weiterbildung & Karriere

Weiterbildung für Mechatroniker*innen bedeutet, sich kontinuierlich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse u. a. in folgenden Bereichen anzueignen:

  • Elektrotechnik, Elektronik, Mechanik, Digital- und Analogtechnik
  • EDV (Hard- und Software, Netzwerke und Bussysteme)
  • Elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungstechnik
  • Rechts- und Sicherheitsvorschriften (z. B. Arbeitssicherheit, Unfallverhütung)
  • Qualitätsmanagement
  • Technische Dokumentation, Projektmanagement
  • Energie- und Ressourceneffizienz

Weiterbildungsmöglichkeiten für Mechatroniker*innen bieten vor allem die zahlreichen Angebote des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) und des Berufsförderungsinstitutes (bfi)mit Kursen für z. B. Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungstechnik, Installationsbussysteme, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Vorbereitungskurs fachlicher Teil Meister*innenprüfung.

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Nachweis von einschlägiger Berufspraxis von mind. 1,5 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Antritt zur Lehrabschlussprüfung Elektrotechniker*in - Anlagen- und Betriebstechnik und bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung

Info:

Zielgruppe: Instandhaltungs- und Servicepersonal mit umfangreicher facheinschlägiger Praxis

Dauer: Die Ausbildung setzt sich aus zwei Modulen (Basis- und Fachmodul) zusammen: 100-200 LE / 270-290 LE, gesamt rd. 400-500 LE, verteilt auf 2-3 Semester

Kosten: Basismodul: ca. EUR 2.000,00; Fachmodul: ca. EUR 3.000,00

Inhalte:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • erweiterte Kenntnisse für Elektroanlagen- und -betriebstechniker
  • Niederspannungsnetzsysteme, Sicherheitsvorschriften und -konzepte
  • Elektromagnetismus
  • Antriebstechnik
  • Elektronik
  • Umgang mit komplexen Systemen
  • SPS, Schaltschrank- und Steuerungsbau
  • EMV, Maschinensicherheitsrichtlinie

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Burgenland - Metallausbildungszentrum Großpetersdorf
Fabriksgasse 3a
7503 Großpetersdorf

Tel.: +43 (0)3362 / 78 17 - 5111
Fax: +43 (0)3362 / 78 17 - 5104
E-Mail: c.pelzmann@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-metallausbildungszentrum-grosspetersdorf/

Schwerpunkte:

Ökoenergietechnik, Haustechnik, Schweißtechnik und Metalltechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Kärnten - Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
9500 Villach

Tel.: +43 (0) 5 78 78 -3100
Fax: +43 (0) 5 78 78 -3199
E-Mail: info@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Kärnten - Klagenfurt
Lastenstraße 15
Technikzentrum
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Braunau am Inn
Industriezeile 50
5280 Braunau am Inn

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7722 / 842 68 -1896
E-Mail: service.braunau@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Gunskirchen
Welser Straße 32
4623 Gunskirchen

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Gmunden
Miller v. Aichholz-Straße 50
4810 Gmunden

Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -5260
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -5259
E-Mail: katja.schmid@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Perg
Haydnstraße 4
4320 Perg

Tel.: +43 (0)5 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at/werkmeisterschule

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Steyr
Stelzhamerstraße 12
4400 Steyer

Tel.: +43 (0)5 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at/werkmeisterschule

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistikmanagement

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Technisch-Gewerbliche Abendschule für Berufstätige des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 883 081 - 320
Fax: +43 (0)662 / 883 232
E-Mail: info@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/schulen-am-bfi/technisch-gewerbliche-abendschule

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -644
Fax: +43 (0)662 / 88 88 -600
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: http://www.wifi.at/salzburg

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 596 60
Fax: +43 (0)512 / 586 60 - 27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Tirol - Jenbach
Schalser Straße 43
6200 Jenbach

Tel.: +43 (0)5244 / 627 31 -0
Fax: +43 (0)5244 / 627 31 -35
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Lienz
Amlacher Straße 10
9900 Lienz

Tel.: +43 (0)5 909 05 -3522
Fax: +43 (0)5 909 05 -3540
E-Mail: walter.patterer@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Nachweis von einschlägiger Berufspraxis von mind. 1,5 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Antritt zur Lehrabschlussprüfung Elektrotechniker*in - Anlagen- und Betriebstechnik und bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung

Info:

Zielgruppe: Instandhaltungs- und Servicepersonal mit umfangreicher facheinschlägiger Praxis

Dauer: Die Ausbildung setzt sich aus zwei Modulen (Basis- und Fachmodul) zusammen: 100-200 LE / 270-290 LE, gesamt rd. 400-500 LE, verteilt auf 2-3 Semester

Kosten: Basismodul: ca. EUR 2.000,00; Fachmodul: ca. EUR 3.000,00

Inhalte:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • erweiterte Kenntnisse für Elektroanlagen- und -betriebstechniker
  • Niederspannungsnetzsysteme, Sicherheitsvorschriften und -konzepte
  • Elektromagnetismus
  • Antriebstechnik
  • Elektronik
  • Umgang mit komplexen Systemen
  • SPS, Schaltschrank- und Steuerungsbau
  • EMV, Maschinensicherheitsrichtlinie

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Burgenland - Metallausbildungszentrum Großpetersdorf
Fabriksgasse 3a
7503 Großpetersdorf

Tel.: +43 (0)3362 / 78 17 - 5111
Fax: +43 (0)3362 / 78 17 - 5104
E-Mail: c.pelzmann@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-metallausbildungszentrum-grosspetersdorf/

Schwerpunkte:

Ökoenergietechnik, Haustechnik, Schweißtechnik und Metalltechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Kärnten - Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
9500 Villach

Tel.: +43 (0) 5 78 78 -3100
Fax: +43 (0) 5 78 78 -3199
E-Mail: info@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Kärnten - Klagenfurt
Lastenstraße 15
Technikzentrum
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Braunau am Inn
Industriezeile 50
5280 Braunau am Inn

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7722 / 842 68 -1896
E-Mail: service.braunau@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Gunskirchen
Welser Straße 32
4623 Gunskirchen

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Gmunden
Miller v. Aichholz-Straße 50
4810 Gmunden

Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -5260
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -5259
E-Mail: katja.schmid@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Perg
Haydnstraße 4
4320 Perg

Tel.: +43 (0)5 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at/werkmeisterschule

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Steyr
Stelzhamerstraße 12
4400 Steyer

Tel.: +43 (0)5 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at/werkmeisterschule

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistikmanagement

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Technisch-Gewerbliche Abendschule für Berufstätige des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 883 081 - 320
Fax: +43 (0)662 / 883 232
E-Mail: info@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/schulen-am-bfi/technisch-gewerbliche-abendschule

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -644
Fax: +43 (0)662 / 88 88 -600
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: http://www.wifi.at/salzburg

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 596 60
Fax: +43 (0)512 / 586 60 - 27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Tirol - Jenbach
Schalser Straße 43
6200 Jenbach

Tel.: +43 (0)5244 / 627 31 -0
Fax: +43 (0)5244 / 627 31 -35
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Lienz
Amlacher Straße 10
9900 Lienz

Tel.: +43 (0)5 909 05 -3522
Fax: +43 (0)5 909 05 -3540
E-Mail: walter.patterer@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsermöglichend

ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

  • Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes MINT-Studium (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten. Dabei sind zumindest 20 ECTS-Punkte in Elektronik und Informatik oder eine facheinschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr nachzuweisen.
  • English Level B2

Abschluss:

Master of Science in Engineering (MSc)

Info:

Unterrichtssprache ist Englisch

Das Masterstudium wird ab dem WS 2020/2021 angeboten. Derzeit läuft der Studiengang als Fachhochschullehrgang

Das Masterstudium bildet Systemtestingenieurinnen und -ingenieure aus, die vor allem in der Elektronik- und Fahrzeugindustrie, aber auch in anderen Industriezweigen als Expertinnen und Experten in der systematischen Testung von komplexen elektronikbasierten und mechatronischen Systemen ein breites Tätigkeitsfeld finden.

Inhalte - Überblick:

  • Angewandte Mathematik und Statistik
  • Softwareentwicklung & Testautomatisierung
  • Elektronik & Messtechnik
  • Anforderungs- & Qualitätsmanagement
  • Semiconductor Testing. System Testing
  • Kommunikation & Projektmanagement
  • Masterarbeit & wissenschaftliches Arbeiten

Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/stm

Adressen:

Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Bachelor- oder Diplomstudium

Abschluss:

Master of legal and business aspects in technics (MLBT)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Klagenfurt - Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 463 2700
Fax: +43 (0)463 2700 -9299
E-Mail: uni@aau.at
Internet: https://www.aau.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Salzburg - Paris Lodron Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 80 44 -0
Fax: +43 (0)662 / 80 44 -145
E-Mail: studium@plus.ac.at
Internet: https://www.plus.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL
Eduard-Wallnöfer-Zentrum 1
6060 Hall in Tirol

Tel.: +43 (0)50 / 86 48 -3000
Fax: +43 (0)50 / 86 48 -673001
E-Mail: rektorat@umit-tirol.at
Internet: https://www.umit-tirol.at/

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
E-Mail: Studienabteilung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Akademie der bildenden Künste Wien
Schillerplatz 3
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 16 -1818
Fax: +43 (0)1 / 588 16 -1898
E-Mail: studienabteilung@akbild.ac.at
Internet: http://www.akbild.ac.at

Technische Universität Wien
Karlsplatz 13
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 01 -0
Fax: +43 (0)1 / 588 01 -41099
E-Mail: studabt@zv.tuwien.ac.at
Internet: https://www.tuwien.at/

Universität für Angewandte Kunst Wien
Oskar Kokoschka-Platz 2
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 711 33 -0
Fax: +43 (0)1 / 711 33 -2089
E-Mail: pr@uni-ak.ac.at
Internet: https://www.dieangewandte.at/

Universität Wien
Universitäts-Ring 1
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
E-Mail: studentpoint@univie.ac.at
Internet: https://www.univie.ac.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Zugelassen sind AbsolventInnen eines facheinschlägigen Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomstudiums bzw. eines vergleichbaren Studiums. Darüber hinaus können auch TeilnehmerInnen mit einer gleichzuhaltenden Qualifikation zugelassen werden.

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Info:

Inhalte:
Ziel des Lehrganges ist es, das Wissen über wichtige und an Bedeutung gewinnende Bereiche des Engineering Managements zu erweitern und Managementpraktiken in Verbindung mit der Durchführung technologischer Projekte zu vermitteln. Die gezielte Vernetzung von Theorie, Praxis und Fallstudien stellt sicher, dass das von den TeilnehmerInnen erworbene Wissen direkt im jeweiligen Unternehmen umsetzbar ist. Unterrichtssprache ist Englisch.

Adressen:

Technische Universität Wien - Academy for Continuing Education
Operngasse 11/17
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 01 -41701
Fax: +43 (0)1 / 588 01 -41799
E-Mail: office@cec.tuwien.ac.at
Internet: http://cec.tuwien.ac.at

Schwerpunkte:

Technische Universität Wien - Academy for Continuing Education:

  • Engineering School
  • Business School
  • TU College
  • TU-WIFI-College

Weiterbildungsthemen:

  • Immobilien & Bauen
  • Management & Leadership
  • Nachhaltigkeit & Energie
  • Technology & Engineering


Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: Modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Einschlägige Berufserfahrungen werden vorausgesetzt.

Abschluss:

Zertifikat bzw. Diplom

Berechtigungen:

Der Ausbildungsweg berechtigt in einer ersten Phase zur Zertifizierung zur Qualitätsfachkraft und schließlich zur Zertifizierung zum/zur QualitätstechnikerIn.

Info:

Kosten der Gesamtausbildung: EUR 2.750,00 - EUR 3.150,00

Je nach Vorkenntnissen sind die Module einzeln buchbar.

Inhalte:

  • Grundlagen der Qualitätssicherung
  • angewandte Qualitätstechnik
  • Vertiefung in die Qualitätstechnik

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Art: Lehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Facheinschlägiger beruflicher Erstabschluss auf NQR-Niveau 4 oder 5: Als facheinschlägige Lehrberufe gelten jene in der Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik und Metalltechnik; außerdem zugelassen sind HTL-Maturantinnen und Maturanten
  • Mindestens 3 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung ab dem beruflichen Erstabschluss

Abschluss:

Diplom „Fachtechniker*in für Automatisierungstechnik“

Berechtigungen:

Nach Erlangung des Diplom ist es möglich, beim Ablegen der Berufsreifeprüfung den Fachbereich der Prüfung ersetzt zu bekommen (nur Deutsch, Mathematik und Englisch sind noch nötig).

Der Fachakademie-Abschluss ersetzt die gewerberechtliche Unternehmerprüfung.

Info:

Zielgruppe: Personen mit Lehrabschluss in Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik und Metalltechnik oder vergleichbaren schulischen Abschlüsse (HTL).

Kosten: abhängig vom Anbieter, ca. EUR 8.800,00 EUR (rund 2.200,00 pro Semester)

Die TeilnehmerInnen beherrschen das erforderliche Wissen aus den Gebieten Pneumatik, Hydraulik, Elektronik undMess- und Regeltechnik. Außerdem beschäftigen sie sich mit

  • der Planung und Realisierung von Automatisierungslösungen
  • der Nutzung und Optimierung von prozessgesteuerten Anlagen und Regelstrecken
  • der Leitung und dem Management von komplexen Projekten
  • dem Einsatz von speicherprogrammierbaren Steuerungen und
  • der Einbindung von Robotern sowie deren Analyse und Umsetzung.

Schwerpunkte der Ausbildung:

  • Steuerungstechnik
  • Vernetzung von Anlagen und Visualisierung
  • Betriebswirtschaft
  • Persönliche Qualifikationen

Weitere Infos: https://www.wifi.at/karriere/fachakademien/automatisierungstechnik/automatisierungstechnik

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: 400 LE in 5 Modulen

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossener technischer Lehrberuf / Werkmeisterschule oder gewerbliche Meisterprüfung oder
  • abgeschlossene berufsbildende mittlere Schule und mindestens 1 Jahr facheinschlägige Praxis oder
  • Facheinschlägige Praxis von mindestens 5 Jahren oder
  • Matura

Abschluss: Diplom: Diplomierte/r Anwendungstechnologen/-technologin Industrie 4.0
Erfolgskontrollen in jedem Modul + Diplomarbeit am Ende des 4. Moduls mit Präsentation vor einer Prüfungskommission

Info:

Der Lehrgang wird derzeit nicht angeboten.

Der Lehrgang ist in 4 Modulen aufgebaut:

  • Modul 1: Einstieg in die Industrie 4.0: Methoden für neue Geschäftsmodelle, Erfolgsfaktor Mensch, Wirtschaftlichkeit, Digitalisierung der Gesellschaft, Ethik der Digitalisierung
  • Modul 2: Innovationsmanagement und Entwicklung: Product Lifecycle Managemet, Produktionsmanagement, Plattformtechnologien, Innovationsmanagement, Nachhaltigkeit
  • Modul 3: Produktionsmanagement und Logistik: Produktionslogistik, Robotik/Sensorik und Automation, Mensch Maschine Interaktion, Netzwerkkommunikation, Qualitätsmanagement
  • Modul 4: Theorie zur Praxis - Digitale Fabrik: Analyse mechatronischer Systeme, Datenbausteine/Strukturen/Prozess- und Funktionssicherheit, Digitale Fabrik, 3D Druck

Optional wird noch ein Modul 5 "Reifegradmodul - Unternehmenseinstufung in die Industrie 4.0" angeboten.

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: 496 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Vorkenntnisse von Vorteil, aber nicht Bedingung

Abschluss:

Diplom und Robotik-KUKA-Zertifikat

Info:

Zielgruppe: Facharbeiter*innen, Instandhalter*innen, Werkmeister*innen, Meister*innen, Ingenieur*innen

Dauer: 496 LE - Abendkurs: verteilt auf ca. 8 Monate

Kosten: EUR 5.960,00 (exkl. AK-Ermäßigungen); Ratenzahlung möglich

Inhalte:

  • Robotik I (Sicherheit)
  • Robotik Automatisierungspotenziale - Systemintegrationsmöglichkeiten - Technologien im Industrieeinsatz
  • Robotik II (Bedienung)
  • Robotik und Automatisierungstechnik
  • Robotik und CNC Technologie - Instandhaltung - Industrie 4.0
  • bfi Industriestandards als Basis für Industrie 4.0
  • Robotik III (Programmierung)

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Deutschlandsberg
Liechtensteinstraße 46
8530 Deutschlandsberg

Tel.: +43 05 7270 DW 7001
Fax: +43 05 7270 DW 7099
E-Mail: deutschlandsberg@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-deutschlandsberg.html

Art: Lehrgang

Dauer: 400 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Grundkenntnisse in der Softwareentwicklung sowie
  • fundiertes Grundwissen über Elektrotechnik

Abschluss:

Diplom

Info:

Hinweis: in Kooperation mit dem Digital Campus Vorarlberg

Ausbildungsziele: Embedded Software begegnet uns überall im täglichen Leben, meist in Form sogenannter Firmware. Die funktionalen Anwendungen steuern, regeln und überwachen technische Geräte. In diesem Lehrgang erwerben die Absolvent*innen die dafür nötigen Werkzeuge und Methoden, um diese zu konzipieren und programmieren.

Zielgruppe: Der Lehrgang richtet sich an Softwareentwickler*innen mit Technikaffinität, die über ein fundiertes Grundwissen über Elektrotechnik verfügen.

Kosten: EUR 6.850,00

Schwerpunkte:

  • elektrotechnische Basis und Mikroprozessor Architekturen
  • Embedded Entwicklungsumgebung
  • C / C++
  • Kommunikationsprotokollen und Bussystemen
  • PLC
  • Internet of Things
  • Unit Testing
  • Refactoring
  • Specification by Example

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut der AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch

Tel.: +43 (0)5522 70200
Fax: +43 (0)50 258 -4001
E-Mail: service@bfi-vorarlberg.at
Internet: https://www.bfi-vorarlberg.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 450 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z. B. Elektrotechniker*in, Elektroinstallateur*in, Elektroniker*in, Elektromechaniker*in, Anlagenmonteur*in etc.) oder
  • positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (ist vor Kursbeginn mit der Kursleitung abzuklären), sowie der Nachweis von mindestens zwei Jahren Praxiszeit

Abschluss:

Kursbestätigung

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, um zur Befähigungsprüfung anzutreten. Diese wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Info:

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung (z. B. Lehrabschluss Elektrotechnik) sowie Facharbeiter*innen aus entsprechenden Branchen

Dauer: 450 UE - 100 Termine Mo bis Do von 18.30 bis 22.00 Uhr (2 bis 3 Abende pro Woche und fallweise Sa), zustäzlich Selbstlernphasen im Ausmaß von mindestens 100 UE

Kosten: EUR 3.690,00 (inkl. Unterlagen, exkl. Prüfungsgebühr)

Inhalte:

Der Kurs wird als theoretischer Unterricht, verbunden mit praktischen Übungen, geführt:
  • praktische und theoretische Elektronik
  • Lichttechnik und elektrische Wärmetechnik
  • Signal- und Regelungstechnik
  • elektrische Maschinen und Antriebstechnik
  • Vorschriftenwesen und Umweltschutz
  • Materialkunde und Qualitätskontrolle
  • Messkunde und Messtechnik
  • elektrische Anlagen
  • Kommunikationstechnik und Verkabelungssysteme
  • Blitz- und Überspannungsschutz
  • technische Dokumentation und Fachkalkulation

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Kufstein
Arkadenplatz 4
6330 Kufstein

Tel.: +43 (0) 53 72/61 0 87
Fax: + 43 (0) 53 72/72 0 17
E-Mail: kufstein@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektromaschinenbau und Automatisierung ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -125
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: mechatroniker@bigr2.at
Internet: http://www.mechatroniker.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -125
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: mechatroniker@bigr2.at
Internet: http://www.mechatroniker.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Maschinen und Fertigungstechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Maschinen- und Fertigungstechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
j) Textilmechanik BGBl. II Nr. 187/1999
k) Werkzeugbautechnik BGBl. II Nr. 344/1999
l) Werkzeugmacher BGBl. Nr. 268/1974, 569/1986 idF 366/1992
m) Werkzeugmaschineur BGBl. Nr. 232/1981, 569/1986 idF 367/1992
n) Werkzeugmechaniker BGBl. II Nr. 81/1997
o) Kälteanlagentechniker BGBl. Nr. 1091/1994
p) Textilmechanik BGBl. II Nr. 194/2000
q) Uhrmacher BGBl. Nr. 35/1976
r) Verpackungsmittelmechaniker BGBl. II Nr. 338/1999
s) Waagenhersteller BGBl. II Nr. 305/2000
t) Waffenmechaniker BGBl. Nr. 266/1977
u) Metalltechnik BGBl. II Nr. 262/2003
v) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -125
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: mechatroniker@bigr2.at
Internet: http://www.mechatroniker.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Medizingerätetechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Medizingerätetechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Medizingerätetechnik:
a) Chirurgieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
b) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
c) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
d) Mechatroniker BGBl. II Nr. 374/2003

Adressen:

Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -125
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: mechatroniker@bigr2.at
Internet: http://www.mechatroniker.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
E-Mail: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 390-620 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss in einem Lehrberuf mit elektrotechnischer Ausbildung oder
  • entsprechende Vorkenntnisse

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Durch die bereits abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A.

Zielgruppe: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Elektrotechnikgewerbe

Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: ein halbes bis zu 1 Jahr (390-620 LE)

Kosten: EUR 3.650,00 - EUR 5.440,00

Inhalte:
Vorbereitung laut Befähigungsprüfungsordnung auf folgende Module: fachlich-praktische Prüfung Modul 1B, fachlich-mündliche Prüfung Modul 2B, fachlich-schriftliche Prüfung Modul 3:

  • Alarm-, IT- und Steuerungstechnik
  • Blitzschutz
  • elektrische Maschinen
  • Elektroinstallation
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Energieversorgungsnetze
  • Mathematik
  • Vorschriften
  • elektrische Messtechnik
  • Hochspannungstechnik
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 50-72 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Für die Zulassung zur Befähigungsprüfung ist lediglich die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung
Für den Antritt des Gewerbes Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) sind zusätzlich zur Befähigungsprüfung folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Abschluss einer dem einschlägigen Fachgebiet des jeweiligen Ingenieurbüros entsprechenden Studienrichtung und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder
  • eines Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder
  • einer dem einschlägigen Fachgebiet des jeweiligen Ingenieurbüros entsprechenden inländischen, berufsbildenden höheren technischen Schule (HTL) und eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder
  • einer höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt und eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet

Abschluss:

Kursbestätigung. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie dem Nachweis von Zeugnissen aufgrund der Verordnung 89/2003, Teil II „Ingenieurbüros – Zugangsvoraussetzungs-Verordnung“ sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt. Weiters sind die AbsolventInnen berechtigt, sich aus allen Normen und Entwürfen des Österreichischen Normenwerkes maximal 10 Normen in ihr individuelles, bei AS+ eingerichtetes Portfolio einzuspeisen.

Info:

Hinweis: Die TeilnehmerInnen des Vorbereitungskurses erhalten einen Zugang zu einem individuellen Normenpaket („Normenpaket Vorbereitungskurs Befähigungsprüfung Ingenieurbüros“) für 10 frei wählbare Normen aus dem Gesamtbestand, die innerhalb eines Jahres bei Austrian Standards plus GmbH (AS+) heruntergeladen werden können.

Kosten: EUR 1.300,00 - EUR 1.590,00

Inhalte:
Die Vorbereitung beinhaltet den schriftlichen und mündlichen Prüfungsstoff (Modul 1 und 2):

  • Wirtschaftskammerorganisation
  • Versicherungen
  • technischer Arbeitnehmerschutz
  • Vorgabewesen
  • Leistungsabwicklung
  • Honorarwesen
  • allgemeines Normenwesen
  • Betriebswirtschaft
  • Rechtskunde

Adressen:

WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt ca. 180-600 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Je nach Einstiegsniveau und Vorkenntnissen können Module einzeln belegt bzw. Gesamtkurse absolviert werden.

Dauer: je nach Bundesland und Einstiegsniveau: ca. 180-600 LE

Kosten: ca. EUR 2.000,00 - EUR 5.500,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Projektbegleitung des prüfungsrelevanten Projekts
  • CAD Maschinenbau und Elektrotechnik
  • Arbeitskunde II
  • Fachrechnen Mechatronik
  • Fachkunde Elektrotechnik
  • Zerspanungstechnik Praxis
  • Metalltechnik Schweißen Praxis
  • Elektrotechnik Praxis
  • Steuer- und Regelungstechnik II (Relais- und Schützsteuerungen, SPS und Feldbussysteme, drehzahlveränderliche Antriebe)

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt 180-620 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Je nach Einstiegsniveau und Vorkenntnissen können Module einzeln belegt bzw. Gesamtkurse absolviert werden.

Dauer: je nach Bundesland und Einstiegsniveau: 180-620 LE

Kosten: ca. EUR 2.000,00 - EUR 6.800,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Werkstoffkunde
  • Mechanik, Maschinenelemente, Fachzeichnen
  • CAD, CNC
  • Fertigungstechnik, Betriebstechnik
  • Elektrotechnik
  • Fachkalkulation
  • Betriebsanlagen, Arbeitssicherheit
  • Qualitätsmanagement
  • Pneumatik/Hydraulik
  • Automatisierungstechnik
  • angewandte Informatik
  • Werkstätte: Metallbearbeitung
  • Fachvorträge

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: ingzert@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Burgenland
Grazer Straße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3362 / 78 17
E-Mail: ingenieur@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Burgenland
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 90 904 -890
E-Mail: ingzert@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)57 878 -3511
E-Mail: ingenieur@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Kärnten
Rosentaler Straße 136
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17557
E-Mail: ingzert@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Niederösterreich
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 835 00 -125
E-Mail: ingenieur@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Niederösterreich
Gruberstraße 26
2232 Heiligenkreuz im Wienerwald

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Niederösterreich
Dr.-Adolf-Schärf-Straße 5
3107 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4035
E-Mail: ingzert@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 6922 6300
E-Mail: ingzert@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at/de/service-foerderungen/unsere-serviceleistungen/ingenieur-zertifizierungsstelle.html

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Oberösterreich
Wienerstraße 131
Eingang F, Ebene 2
4020 Linz an der Donau

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Oberösterreich
Wiener Bundesstraße 8
4060 Leonding

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -430
E-Mail: ingzert@wks.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -335
E-Mail: ingzert@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/ausbildungen/ingenieur-titel

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Salzburg
Münchner Bundesstraße 116
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 601 -8800
E-Mail: ingzert@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Steiermark
Kalvariengürtel 6
8020 Graz

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7610
E-Mail: ingzert@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Tirol
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 59 6 60 -813
E-Mail: ingzert@bfi-tirol.at
Internet: http://www.ingzert.tirol

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Tirol
Dr.-Franz-Werner-Straße 36
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5522 / 305 -490
E-Mail: ingzert@wkv.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Vorarlberg
Schwefel 87
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 514 50 -2020
E-Mail: ingzert@wkw.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 81178 -10100
E-Mail: ingenieur@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien/ingenieur/

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Wien
Akaziengasse 30
1230 Wien

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Wien
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Burgenland - Oberwart
Grazerstraße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 389 80 - 0
Fax: +43 (0)3352 / 389 80 - 2204
E-Mail: info@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-oberwart/

Schwerpunkte:

Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - Sozial- und Berufspädagogik - EDV - Sprachen - Transport und technische Dienstleistungen


Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 78 78
Fax: +43 (0)5 78 78 -2099
E-Mail: info@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Wiener Neustadt
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 853 00
Fax: +43 (0)2622 / 835 00 -195
E-Mail: wrneustadt@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 004 005
Fax: +43 (0)732 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/