Zu den Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen der Sekundarstufe zählen z. B. unterschiedliche Fachschulen, Höhere Technische Lehranstalten, Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, Handelsschulen und Handelsakademien, Höhere Lehranstalten für Kunst, Bildnerische und Künstlerische Gestaltung, Höhere Lehranstalten für Mode und Modedesign und Höhere Lehranstalten für Tourismus.
Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht unterrichten fachspezifische Inhalte sowohl in Theorie als auch in der Praxis. Die Ausbildung an berufsbildenden Schulen ist daher in zwei Bereiche gegliedert, in den Bereich der Theorieausbildung und in den Bereich der Werkstätten- und Laborausbildung. Im Theorieunterricht vermitteln die Lehrer*innen den Schüler*innen die theoretischen Kenntnisse eines Fachgebietes, im praxisbezogenen Unterricht die praktischen Fertigkeiten (z. B. in Werkstätten, Labors, Bauhöfen oder Küchen). So zeigen sie den Schüler*innen z. B. die Handhabung und Instandhaltung von Einrichtungen, Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsbehelfen und leiten die Schüler*innen an, gebrauchsfertige Produkte (wie z. B. Stühle oder Kleidungsstücke oder auch das Programmieren von Software oder den Zusammenbau von Hardware) herzustellen. Aufgrund der großen Vielfalt der berufsbildenden Schulen unterscheiden sich die zu vermittelnden Inhalte und Fertigkeiten und damit auch die Tätigkeiten und Aufgaben der Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht ganz beträchtlich.
Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien (z. B. Schulbücher, Lehrfilme, CD-Roms, aktuelle Publikationen, Internetrecherche) vor. Zur Ergänzung des Unterrichts organisieren sie diverse Praktika und fachspezifische Lehrausgänge. Die Leistungsbeurteilung der Schüler*innen erfolgt aufgrund kontinuierlicher Beobachtung der Mitarbeit im Unterricht, der Beurteilung der praktischen Arbeitsergebnisse und mündlicher bzw. schriftlicher Arbeiten, worüber die Lehrer*innen genaue Aufzeichnungen führen.
Neben der Wissensvermittlung steht auch das pädagogische Ziel im Vordergrund, die Schüler*innen zu selbstständigem Denken und kritischer Reflexion anzuleiten, sie nach ihren individuellen Neigungen zu fördern und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie im Entwicklungsprozess sozialer Fähigkeiten, wie z. B. Verantwortungsbewusstsein oder Kompromissbereitschaft, zu unterstützen. Außerdem nehmen die Lehrer*innen an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil und beraten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen in pädagogischen Belangen im Rahmen von Sprechstunden, Elternabenden oder Sprechtagen. Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.