Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten im Bereich der Landwirtschaft Fächer wie Bodenbearbeitung, Saat, Düngung und Ernte, Tierzucht, Tierhaltung und Tierfütterung, Hand- und Maschinenmelken, Pflanzen- und Tierproduktion, Lebensmitteltechnik. Auf dem Gebiet der Forstwirtschaft lehren sie fachgerechte Aufforstung, Forstpflege, Holzernte und die allgemeinen Grundlagen der Waldbewirtschaftung. Im Bereich der Garten- und Landschaftsgestaltung vermitteln sie Kenntnisse auf dem Gebiet der Bodenkunde und Düngelehre, des Zierpflanzenbaus im Gewächshaus, des Obstbaus und der Blumenbinderei und Dekoration. Alle fachtheoretischen Fächer werden durch praktische Übungen ergänzt. Die Lehrer*innen unterrichten ihre Schüler*innen auch in Gegenständen wie Betriebswirtschaft, Buchführung und Wirtschaftskunde.
Lehrer*innen bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und die Erstellung entsprechender Unterrichtsmaterialien vor. Sie beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht sowie die Leistung bei schriftlichen oder mündlichen Arbeiten wie Schularbeiten, Hausübungen, Referaten oder Tests und führen Aufzeichnungen darüber. So erhalten sie einerseits ein Gesamtbild über das erworbene Wissen und andererseits über die Interessen, Talente und Fähigkeiten, aber auch Schwächen der einzelnen Schüler*innen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen fördern auch die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung sozialer Fähigkeiten ihrer Schüler*innen. Sie leiten zu selbstständigem Denken und Arbeiten an, erziehen zu Verantwortungsbewusstsein und fördern Schüler*innen nach ihren Neigungen und Möglichkeiten. Ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der Lehrer*innen ist der Kontakt zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der zumeist im Rahmen eines Gesprächs während der Sprechstunden bzw. an Elternsprechtagen stattfindet. Die Lehrer*innen informieren dabei über Stärken und Schwächen der Jugendlichen in Bezug auf Sach- und Sozialkompetenzen und beraten u. a. bei auftretenden Schwierigkeiten, bei der Wahl der weiteren Ausbildungswege bzw. der Berufswahl.
Neben unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten übernehmen Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen auch viele organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel und Bibliotheken, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.