Lehrer*in an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen

Berufsbeschreibung

Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten Schüler*innen der  Sekundarstufe II in den berufsbildenden Gegenständen, sowohl in fachtheoretischen als auch in fachpraktischen Fächern entsprechend den aktuellen Lehrplänen. Sie arbeiten an Land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, Fachschulen und höheren Lehranstalten und vermitteln fachspezifische Inhalte in Theorie und Praxis. Sie fördern auch die Entwicklung sozialer Kompetenzen und leisten Erziehungsarbeit. Außerdem organisieren sie Exkursionen, Feste und andere Aktivitäten, arbeiten mit Berufskolleg*innen zusammen und stehen in Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten im Bereich der Landwirtschaft Fächer wie Bodenbearbeitung, Saat, Düngung und Ernte, Tierzucht, Tierhaltung und Tierfütterung, Hand- und Maschinenmelken, Pflanzen- und Tierproduktion, Lebensmitteltechnik. Auf dem Gebiet der Forstwirtschaft lehren sie fachgerechte  Aufforstung, Forstpflege, Holzernte und die allgemeinen Grundlagen der Waldbewirtschaftung. Im Bereich der Garten- und Landschaftsgestaltung vermitteln sie Kenntnisse auf dem Gebiet der Bodenkunde und Düngelehre, des Zierpflanzenbaus im Gewächshaus, des Obstbaus und der Blumenbinderei und Dekoration. Alle fachtheoretischen Fächer werden durch praktische Übungen ergänzt. Die Lehrer*innen unterrichten ihre Schüler*innen auch in Gegenständen wie Betriebswirtschaft, Buchführung und Wirtschaftskunde.

Lehrer*innen bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und die Erstellung entsprechender Unterrichtsmaterialien vor. Sie beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht sowie die Leistung bei schriftlichen oder mündlichen Arbeiten wie Schularbeiten, Hausübungen, Referaten oder Tests und führen Aufzeichnungen darüber. So erhalten sie einerseits ein Gesamtbild über das erworbene Wissen und andererseits über die Interessen, Talente und Fähigkeiten, aber auch Schwächen der einzelnen Schüler*innen.

Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen fördern auch die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung sozialer Fähigkeiten ihrer Schüler*innen. Sie leiten zu selbstständigem Denken und Arbeiten an, erziehen zu Verantwortungsbewusstsein und fördern Schüler*innen nach ihren Neigungen und Möglichkeiten. Ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der Lehrer*innen ist der Kontakt zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der zumeist im Rahmen eines Gesprächs während der Sprechstunden bzw. an Elternsprechtagen stattfindet. Die Lehrer*innen informieren dabei über Stärken und Schwächen der Jugendlichen in Bezug auf Sach- und Sozialkompetenzen und beraten u. a. bei auftretenden Schwierigkeiten, bei der Wahl der weiteren Ausbildungswege bzw. der Berufswahl.

Neben unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten übernehmen Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen auch viele organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel und Bibliotheken, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.

Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen arbeiten eng mit Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.

Für die fachtheoretischen Fächer verwenden sie entsprechende Lehrmittel, wie z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Filme und Computer. Im fachpraktischen Unterricht setzen sie Werkzeuge ein, arbeiten an und mit Maschinen und erklären den Schüler*innen, wie diese zu bedienen sind (z. B. Eggen, Pflug- und Sämaschinen, Melkmaschinen, Motorsägen).

Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen arbeiten in Klassenzimmern, Werkstätten, Stallungen, Glashäusern oder im Freien, wie z. B. in Gartenanlagen. Sie arbeiten vor allem mit 15 bis 19-jährigen Schüler*innen ( Sekundarstufe II), mit anderen Lehrer*innen und mit Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zusammen und haben Kontakt zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen.

  • unterrichten, d. h. die didaktisch aufbereiteten Fachinhalte vermitteln, die Schüler*innen zur kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten anleiten und motivieren
  • den Unterricht im Rahmen des vorgegebenen Lehrplanes planen, die Unterrichtsmethoden und -materialien auswählen
  • den ausgewählten Unterrichtsstoff und die benötigten Unterrichtsmaterialien auf- und vorbereiten, die Unterrichtseinheiten vor- und nachbereiten
  • die Kinder und Jugendlichen individuell fördern
  • Schul- und Hausübungen, Schularbeiten, Tests, Wiederholungen und Prüfungen erstellen, korrigieren und besprechen
  • Schüler*innenleistungen und -verhalten laufend beobachten und Aufzeichnungen darüber führen
  • Zeugnisse ausstellen bzw. verbale Beurteilungen formulieren
  • Förderprogramme für einzelne Schüler*innen erstellen
  • Projekte, Lehrausgänge, Betriebsbesichtigungen, Wandertage, Feste etc. organisieren und durchführen
  • Kontakte zu den Erziehungsberechtigten pflegen (Sprechstunden, Sprechtage, Elternabende)
  • administrative Tätigkeiten, wie z. B. Klassenbücher führen und Schüler*innendaten verwalten
  • an Konferenzen und Besprechungen teilnehmen
  • in der Öffentlichkeitsarbeit und an der Schulentwicklung mitarbeiten
  • Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsschulen, Fachschulen und Höhere Lehranstalten