Lehrer*in für Gesundheits- und Krankenpflege

Andere Bezeichnung(en):
Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Lehraufgaben), Lehrkrankenpfleger*in

Berufsbeschreibung

Lehrer*innen für Gesundheits- und Krankenpflege sind an Schulen für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege und an Fachhochschulen beschäftigt und bilden Schüler*innen für den Pflegeberuf aus. Sie unterrichten ihre Schüler*innen in theoretischen und praktischen Fächern und betreuen diese auch während ihres Praktikums im Spital. Sie sind für den planmäßigen Fortschritt des Unterrichts und für die regelmäßige Teilnahme der Schüler*innen am Unterricht verantwortlich. Weiters sind sie für die Einteilung der Praktikumsplätze in den einzelnen Krankenstationen zuständig, sie arbeiten bei der Erstellung des Stundenplans mit, legen Schüler*innenakten an und verrichten Verwaltungsaufgaben.

Für die Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege ist aufbauend auf einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Abschluss eines einschlägigen Studiums) ein 4 bis 5-semestriger akademische Ausbildung (insb. Universitäts- oder Fachhochschullehrgang für die Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege) zu absolvieren.

Mehr Information findest du beim Beruf:

Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in
Diplomierte*r psychiatrische*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in