Kupferschmied*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Coppersmith
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Ausbildung
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Schmieden, Kupferschmieden
- Arbeitsvorbereitung
- Schweiß- und Schmiedetechniken
- Oberflächenbehandlungstechniken
- Maschinen-, Anlagen- und Gerätekunde
- Werkstoff- und Materialienkunde
- CAD (Computer Aided Design)
- CAM (Computer Aided Manufactoring)
- Qualitätsmanagement
- technische Dokumentation
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Kupferschmied*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Kupferschmiedin" bzw."Kupferschmied" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, auf Baustellen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und im Kontakt mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Fachberufsschule Spittal a.d. Drau
Litzelhofenstraße 17
9800 Spittal/Drau
Tel.: +43 (0)4762 / 24 31 -0
Fax: +43 (0)4762 / 24 31 -12
E-Mail: spittal@bs.ksn.at
Internet: https://bs-spittal.at/
Landesberufsschule Mistelbach
Franz Bayer-Straße 2
2130 Mistelbach
Tel.: +43 (0)2572 / 23 69
Fax: +43 (0)2572 / 23 69 -55
E-Mail: direktion@lbsmistelbach.ac.at
Internet: http://lbsmistelbach.ac.at
Berufsschule Linz 8
Glimpfingerstraße 8b
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36400
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -236499
E-Mail: bs-linz8.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-linz8.ac.at/
Tiroler Fachberufsschule für Installations- und Blechtechnik
Mandelsbergerstraße 12
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 584 484
Fax: +43 (0)512 / 584 484 -8
E-Mail: direktion@tfbs-installation.tsn.at
Internet: https://www.tfbs-installation.tsn.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
- Eignungsprüfung
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung
- Studienberechtigung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Steyr
Schlüsselhofgasse 63
4400 Steyr
Tel.: +43 (0)7252 / 729 14 -0
Fax: +43 (0)7252 / 729 14 -25
E-Mail: kanzlei@htl-steyr.ac.at
Internet: http://www.htl-steyr.ac.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für
- Elektronik
- Maschinen und Kraftfahrzeugtechnik
Höhere Lehranstalt für
- Elektronik - Technische Informatik
- Kunst und Design - Graviertechnik, Kunstschmiede, Schmuk
- Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
- Mechatronik
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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