Kunststofftechniker*in

Weiterbildung & Karriere

Durch die laufenden Veränderungen in der Kunststofftechnologie und den zunehmenden Einsatz elektronisch gesteuerter Werkzeugmaschinen in der Verarbeitung ist Weiterbildung für die erfolgreiche Berufsausübung sehr wichtig.

Weiterbildungsbereiche für Kunststofftechniker*innen:

  • EDV
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • Verbundstofftechnologie (CFK = Kohlefaserverstärkte Kunststoffe), Leichtbauweise
  • Spritzgusstechnik (Montagespritzguss, 2K Technologie), neue Produktionsverfahren und Verarbeitungsmethoden
  • Zusatzkenntnisse aus dem jeweiligen Beschäftigungsbereich (z. B. Fenster-, Möbel-, Geräte- und Maschinenteileproduktion)
  • Energieeffizienz
  • Simulationstechnik
  • Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, prozessbegleitende Selbstkontrolle
  • Prozesssteuerung und -optimierung

Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Kunststofftechnik an.

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Kirchdorf/Krems
Brunnenweg 1-3
4560 Kirchdorf/Krems

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7582 / 610 62
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)5 70 00 -5860
Fax: +43 (0)5 70 00 -5859
E-Mail: voecklabruck@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Vöcklabruck
Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7672 / 213 99 -1755
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Linz
Bulgariplatz 12
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Ferdinand Öttl Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik der Chemie-Ingenieurschule Graz
Triester Straße 361
8055 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 38 11 53
Fax: +43 (0)316 / 381 153 -20
E-Mail: elfi.heidorn@chemieschule.at
Internet: http://www.chemiewerkmeisterschule.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Innsbruck
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 909 05 -7271
Fax: +43 (0)5 909 05 -57271
E-Mail: gabriele.hable@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Kundl
Biochemie-Straße 10
6250 Kundl

Tel.: +43 (0)5338 / 200 -2669
Fax: +43 (0)5338 / 200 -3924
E-Mail: barbara.loesch@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Kirchdorf/Krems
Brunnenweg 1-3
4560 Kirchdorf/Krems

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7582 / 610 62
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)5 70 00 -5860
Fax: +43 (0)5 70 00 -5859
E-Mail: voecklabruck@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Vöcklabruck
Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7672 / 213 99 -1755
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Linz
Bulgariplatz 12
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Ferdinand Öttl Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik der Chemie-Ingenieurschule Graz
Triester Straße 361
8055 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 38 11 53
Fax: +43 (0)316 / 381 153 -20
E-Mail: elfi.heidorn@chemieschule.at
Internet: http://www.chemiewerkmeisterschule.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Innsbruck
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 909 05 -7271
Fax: +43 (0)5 909 05 -57271
E-Mail: gabriele.hable@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Kundl
Biochemie-Straße 10
6250 Kundl

Tel.: +43 (0)5338 / 200 -2669
Fax: +43 (0)5338 / 200 -3924
E-Mail: barbara.loesch@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
  • facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, Werkmeisterabschluss) mit Zusatzprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

Lehrinhalte: Verpackungstechnik, Chemie, Physik, Papier, Papiertechnik, Glas, Metall, Mikrobiologie, Kunststoff, Hygiene, Qualitätsmanagement, Controlling, Recht, Marketing, Recycling und Abfallwirtschaft usw.

Im Studium ist ein Praktikum vorgesehen.

Weitere Infos: https://www.fachhochschulen.ac.at

Adressen:

Fachhochschule Campus Wien - Campus Vienna Biocenter
Helmut-Qualtinger-Gasse 2
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 606 68 77 -3500
Fax: +43 (0)1 / 606 68 77 -3509
E-Mail: biotechnologie@fh-campuswien.ac.at
Internet: https://www.fh-campuswien.ac.at

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder
  • ein nach ausländischen Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder
  • allgemeine Hochschulreife und facheinschlägige Berufserfahrung in relevanter Position oder
  • ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Info:

Zielgruppe:
Führungskräfte der mittleren bzw. höheren Managementebene wie InnovationsmanagerInnen bzw. Innovationsmanagement-Verantwortliche sowie ProduktmanagerInnen an.

Inhalte:
Der Universitätslehrgang „Innovationsmanagement“ enthält in einem ausgewogenen Verhältnis jene Dimensionen, die im Rahmen eines umfassenden Innovationsmanagements zu berücksichtigen sind: strategisches Innovationsmanagement sowie operatives Innovationsmanagement (Ideenfindung, Ideenbewertung, Ideenrealisierung, Ideenverwertung).

Adressen:

Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung - Department Wissens- und Kommunikationsmanagement
Dr.-Karl-Dorrek-Strasse 30
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 893-2331
Fax: +43 (0)2732 / 893-4335
E-Mail: michaela.kreissl@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/de/department/index.php

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

abgeschlossenes Bachelorstudium oder eine fünfjährige facheinschlägige Berufserfahrung

Abschluss:

Akademische/r Qualitätsmanager/in

Info:

Inhalte:
Wesentlich wird dabei die integrative Betrachtung des Qualitätsaspektes in der Unternehmensführung erachtet. Im Rahmen der Ausbildung wird Wert darauf gelegt, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die entscheidenden Fragen des Handelns in Organisationen beantworten und lösen zu können. Und dabei mit Führungs- und Kommunikationsfähigkeit zu überzeugen.

Weitere Infos: https://weiterbildung.unileoben.ac.at/qualitaet/qualitaetsmanagement

Adressen:

Montanuniversität Leoben
Franz Josef-Straße 18
8700 Leoben

Tel.: +43 (0)3842 / 402-0
Fax: +43 (0)3842 / 402-7702
E-Mail: office@unileoben.ac.at
Internet: https://www.unileoben.ac.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 1 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Absolvierung eines facheinschlägigen Diplomstudiums, eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation.

Abschluss:

Zertifikat

Info:

Inhalte:
Der inhaltliche Fokus der Grundlagen liegt dabei u.a. auf internationalen Anforderungen und Werkzeugen für die analytische Qualitätssicherung im Labor. Themen wie analytische Kenngrössen, Methodenvalidierung, die Beurteilung von Mess- und Analyseergebnissen unterstützen die Anwendung der Qualitätssicherung im Labor. Daten- und Dokumentenmanagement, die Vorbereitung zur Laborakkreditierung, Audits und Inspektionen sind Themenbereiche des dritten Schwerpunkts, dem Qualitätsmanagement.

Weitere Infos: https://weiterbildung.unileoben.ac.at/qualitaet/qualitaetssicherung-im-labor

Adressen:

Montanuniversität Leoben
Franz Josef-Straße 18
8700 Leoben

Tel.: +43 (0)3842 / 402-0
Fax: +43 (0)3842 / 402-7702
E-Mail: office@unileoben.ac.at
Internet: https://www.unileoben.ac.at/

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 200 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • LAP Kunststoffformgeber*in
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Kursbestätigung

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung in Kunststofftechnik anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Dieser Kurs kann nur als Aufbaulehrgang für Kunststoffformgeber*innen gebucht werden.

Zielgruppe: für Kunststoffformgeber*innen, die mit einem Aufbaulehrgang und einer Zusatzprüfung einen weiteren Lehrabschluss absolvieren möchten.

Kosten:EUR 2.400,00

Dauer: Die Ausbildung umfasst mind. 180 LE; optional sind einschlägige Zusatzkurse buchbar z. B. Zeichenprogramme wie AutoCAD, ArchiCAD. Einige Kurse werden auch als Praxiszeit für die LAP zum/zur Bautechnischen Zeichner*in im zweiten Bildungsweg angerechnet.

Inhalte:
Gezielt werden ergänzende Inhalte in den prüfungsrelevanten Fächern wie angewandte Mathematik und Fachkunde geschult:

  • angewandte Mathematik
  • Fachkunde (Oberflächenveredelungsverfahren, CNC, fachspezifisches CAD, Qualitätsprüfung)
  • Werkstoffkunde (Einsatzmöglichkeiten, Mängelanalyse)

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Mattighofen
Moosstraße 8
5230 Mattighofen

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7742 / 80 018 -3044
E-Mail: service.braunau@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Ried
Peter-Rosegger-Straße 26
4910 Ried

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7752 / 80 018 -3044
E-Mail: service.ried@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: dieter.jank@wko.at
Internet: http://wko.at/kunststoffverarbeiter

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: ingzert@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Burgenland
Grazer Straße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3362 / 78 17
E-Mail: ingenieur@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Burgenland
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 90 904 -890
E-Mail: ingzert@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)57 878 -3511
E-Mail: ingenieur@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Kärnten
Rosentaler Straße 136
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17557
E-Mail: ingzert@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Niederösterreich
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 835 00 -125
E-Mail: ingenieur@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Niederösterreich
Gruberstraße 26
2232 Heiligenkreuz im Wienerwald

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Niederösterreich
Dr.-Adolf-Schärf-Straße 5
3107 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4035
E-Mail: ingzert@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 6922 6300
E-Mail: ingzert@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at/de/service-foerderungen/unsere-serviceleistungen/ingenieur-zertifizierungsstelle.html

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Oberösterreich
Wienerstraße 131
Eingang F, Ebene 2
4020 Linz an der Donau

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Oberösterreich
Wiener Bundesstraße 8
4060 Leonding

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -430
E-Mail: ingzert@wks.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -335
E-Mail: ingzert@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/ausbildungen/ingenieur-titel

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Salzburg
Münchner Bundesstraße 116
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 601 -8800
E-Mail: ingzert@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Steiermark
Kalvariengürtel 6
8020 Graz

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7610
E-Mail: ingzert@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Tirol
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 59 6 60 -813
E-Mail: ingzert@bfi-tirol.at
Internet: http://www.ingzert.tirol

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Tirol
Dr.-Franz-Werner-Straße 36
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5522 / 305 -490
E-Mail: ingzert@wkv.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Vorarlberg
Schwefel 87
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 514 50 -2020
E-Mail: ingzert@wkw.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 81178 -10100
E-Mail: ingenieur@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien/ingenieur/

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Wien
Akaziengasse 30
1230 Wien

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Wien
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Burgenland - Oberwart
Grazerstraße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 389 80 - 0
Fax: +43 (0)3352 / 389 80 - 2204
E-Mail: info@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-oberwart/

Schwerpunkte:

Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - Sozial- und Berufspädagogik - EDV - Sprachen - Transport und technische Dienstleistungen


Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 78 78
Fax: +43 (0)5 78 78 -2099
E-Mail: info@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Wiener Neustadt
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 853 00
Fax: +43 (0)2622 / 835 00 -195
E-Mail: wrneustadt@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 004 005
Fax: +43 (0)732 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/