Kostümbildner*in

Weiterbildung & Karriere

Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Kostümbildner*innen. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche sind z. B.:

  • zeitgenössisches Kostüm- und Bühnenbild
  • neue Materialien, Schnitte und Designs
  • Film- und Theaterwissenschaften
  • Modedesign

Für Kostümbildner*innen können auch Weiterbildungsveranstaltungen des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) und des Berufsförderungsinstitutes (bfi) zu betriebswirtschaftlichen Themen (z. B. EDV, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, Verkauf etc.) oder im Bereich Kund*innenberatung und -betreuung von Interesse sein.

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
  • Aufnahmeverfahren

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
  • mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.hum.at

Adressen:

KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:

  • Vertiefung Produkt-Design-Objekt
  • Vertiefung Produkt-Design-Textil

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising

Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik

Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design

Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil

Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:

  • Vertiefung Bühnenkostüm
  • Vertiefung Haute Couture

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
  • Aufnahmeverfahren

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
  • mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.hum.at

Adressen:

KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:

  • Vertiefung Produkt-Design-Objekt
  • Vertiefung Produkt-Design-Textil

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising

Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik

Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design

Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil

Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:

  • Vertiefung Bühnenkostüm
  • Vertiefung Haute Couture

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
  • Aufnahmeverfahren

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
  • mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.hum.at

Adressen:

KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:

  • Vertiefung Produkt-Design-Objekt
  • Vertiefung Produkt-Design-Textil

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising

Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik

Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design

Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil

Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:

  • Vertiefung Bühnenkostüm
  • Vertiefung Haute Couture

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
  • Aufnahmeverfahren

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
  • mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.hum.at

Adressen:

KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:

  • Vertiefung Produkt-Design-Objekt
  • Vertiefung Produkt-Design-Textil

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising

Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik

Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design

Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil

Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:

  • Vertiefung Bühnenkostüm
  • Vertiefung Haute Couture

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)

Adressen:

Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn

Info:

Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:

  • Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
  • Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
  • Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik

Abschluss:

Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.

Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00

Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten

Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:

  • Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
  • Bindungsarten
  • Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
  • Kalkulation eines Werkstücks
Schnittkonstruktion:
  • Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
  • Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
  • Schnittlagenbild
Verarbeitungstechniken (Praxisunterricht in der Werkstatt):
  • Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
  • Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
  • Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
  • Vermeiden von Passformfehlern
  • Arbeitsablaufpläne

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:

  • Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
  • Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
  • Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik

Abschluss:

Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.

Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00

Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten

Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:

  • Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
  • Bindungsarten
  • Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
  • Kalkulation eines Werkstücks
Schnittkonstruktion:
  • Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
  • Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
  • Schnittlagenbild
Verarbeitungstechniken (Praxisunterricht in der Werkstatt):
  • Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
  • Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
  • Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
  • Vermeiden von Passformfehlern
  • Arbeitsablaufpläne

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:

  • Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
  • Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
  • Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik

Abschluss:

Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.

Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00

Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten

Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:

  • Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
  • Bindungsarten
  • Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
  • Kalkulation eines Werkstücks
Schnittkonstruktion:
  • Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
  • Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
  • Schnittlagenbild
Verarbeitungstechniken (Praxisunterricht in der Werkstatt):
  • Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
  • Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
  • Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
  • Vermeiden von Passformfehlern
  • Arbeitsablaufpläne

Adressen:

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:

  • Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
  • Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
  • Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik

Abschluss:

Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.

Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00

Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten

Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:

  • Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
  • Bindungsarten
  • Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
  • Kalkulation eines Werkstücks
Schnittkonstruktion:
  • Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
  • Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
  • Schnittlagenbild
Verarbeitungstechniken (Praxisunterricht in der Werkstatt):
  • Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
  • Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
  • Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
  • Vermeiden von Passformfehlern
  • Arbeitsablaufpläne

Adressen:

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:

  • Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
  • Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
  • Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik

Abschluss:

Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.

Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00

Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten

Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:

  • Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
  • Bindungsarten
  • Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
  • Kalkulation eines Werkstücks
Schnittkonstruktion:
  • Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
  • Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
  • Schnittlagenbild
Verarbeitungstechniken (Praxisunterricht in der Werkstatt):
  • Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
  • Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
  • Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
  • Vermeiden von Passformfehlern
  • Arbeitsablaufpläne

Adressen:

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 200 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau bzw. mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen: Zuschuss für Prüfungsgebühr (bis zu 100 %) und für Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung (bis 50 %, max. EUR 2.000,00)

Kosten: EUR 2.080,00

Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten

Inhalte:

  • Schnittzeichnen lernen inklusive Projekttag
  • Materialkunde für Schneider
  • Modedesign und Modezeichnen für Herrenmode
  • Verarbeitungskurs für Herrenkleidermacher inklusive Vorbesprechung auf die Meisterprüfung
  • Kalkulation

Adressen:

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/