Konsumentenberater*in

Berufsbeschreibung

Konsumentenberater*innen informieren und beraten Konsument*innen in allen Fragen vor und nach dem Kauf von Konsumgütern bzw. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Sie erläutern Produkteigenschaften, Wartungsvorschriften, Service- und Garantiebedingungen und bieten juristische Beratung z. B. bei Kaufverträgen oder Reklamationen. Sie sind aber auch für Fragen bezüglich Mietrechtsangelegenheiten und Finanzdienstleistungen zuständig. Konsumentenberater*innen arbeiten mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen in den Büros und Beratungsräumen von Konsumentenschutzorganisationen. Sie sind gemeinsam mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften tätig und haben Kontakt zu Klient*innen, Jurist*innen, Journalist*innen usw.

Konsumentenschutz ist seit 1970 in Österreich als öffentliche Aufgabe festgelegt. Konsumentenberater*innen sind häufig auf bestimmte Gebiete spezialisiert, zum Beispiel auf Verbraucher*innenrecht, Wohn- und Mietrecht, Finanzdienstleistungen, Umwelt, Ernährung, Gesundheit.

Konsumentenberater*innen leisten aktive Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Konsumentenschutz. Sie beraten, informieren und betreuen Konsument*innen vor und nach einem Kauf. Sie klären Konsument*innen hinsichtlich Preis und Qualität von Produkten auf und helfen so aus dem oft unübersichtlichen Angebot am Markt das passende Produkt auszusuchen. Konsumentenberater*innen informieren über Pflegemöglichkeiten, Wartungsvorschriften und Bedienungsanweisungen und leisten juristische Beistands- und Beratungsarbeit bei rechtlichen Problemen, Reklamationen und Beschwerden. Sie vertreten die Interessen von Konsument*innen bei Anhörungen und Verhandlungen, verfolgen wettbewerbswidrige Praktiken von Unternehmen und veröffentlichen diese in den  Medien.

Je nach Ausbildung und Berufserfahrung erstellen sie auch wissenschaftliche Gutachten und Untersuchungen, z. B. zu Konsumgütern und Dienstleistungen des EU-Raums oder ökologischen und technischen Fragen betreffend Produktsicherheit. Weiters wirken sie in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Normungsinstitut bei der Erstellung von ÖNORMEN mit.

Konsumentenberater*innen arbeiten an modern ausgestatteten Arbeitsplätzen mit Computer, Internet und Telefonanlagen, sie benutzen Drucker,  Scanner und Kopiergeräte. Sie verwenden juristische Studien, Gesetzestexte, Verordnungen, Gutachten, Produkt- und Preisinformationen, Marktanalysen, Verbraucherstromanalysen usw. und führen Protokolle, Datenbanken und Archive.

Konsumentenberater*innen arbeiten in Büro- und Besprechungsräumen und im Außendienst bei Veranstaltungen, Präsentationen, Pressekonferenzen usw. Sie sind im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Mitarbeiter*innen tätig und haben Kontakt zu Jurist*innen, Journalist*innen sowie zu ihren Klient*innen und Mitarbeiter*innen von Unternehmen und Organisationen.

  • Konsument*innen in verschiedenen Fragen vor und nach dem Kauf von Konsumgütern und Dienstleistungen informieren und beraten
  • über preis- und qualitätsmäßig passende Produkte informieren
  • über Pflegemöglichkeiten, Service- und Wartungsvorschriften aufklären
  • bei Problemen, Reklamationen, Beschwerden juristischen Rat und Beistand geben
  • wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten erstellen
  • bei der Erstellung von ÖNORMEN mitwirken
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Testkäufe durchführen
  • Qualität und Preise vergleichbarer Waren und Dienstleistungen prüfen und dokumentieren
  • Produkte auf umwelt- und gesundheitsschädigende Inhaltsstoffe untersuchen lassen, über Alternativprodukte informieren
  • wettbewerbswidrige Praktiken  aufdecken und veröffentlichen
  • öffentlicher Dienst, Ämter und Behörden
  • Konsumentenschutzorganisationen
  • Kammern und Interessenvertretungen
  • Rechtsberatungsabteilungen von großen Handelsbetrieben