Kerammodelleur*in
Weiterbildung & Karriere
Für Kerammodelleur*innen bedeutet Weiterbildung, sich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten z. B. in den Bereichen Keramische Werkstoffe, Verarbeitung, Design, Brenntechnik anzueignen.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut Wien (WIFI) bietet Kurse über Kunststoffverarbeitung an. Das WIFI-Burgenland und die Fachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob (Burgenland) veranstalten einen Vorbereitungskurs auf die Meister*innenprüfung für Keramiker*innen.
Eine andere Weiterbildungsmöglichkeit ist die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung (zwei Jahre) in Graz.
Eine weiterführende Ausbildungsmöglichkeit ist die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung (zwei Jahre) in Graz: www.meisterschule-kunst.at.
Weiters können Keramiker*innen ein Bachelor- und Masterstudium "Keramik" an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz absolvieren. Die Zulassung ist an den Nachweis der künstlerischen Eignung durch Vorlage von Arbeitsproben sowie an die Ablegung einer Aufnahmeprüfung gebunden.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- Nachweis der künstlerischen Eignung durch Aufnahmeprüfung/Zulassungsprüfung und Vorlage von künstlerischen Arbeitsproben
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Berufsfelder: freischaffende/r Künstlerin/Künstler, Designertätigkeiten, Ausführung keramischer Objekte, Unikat-Produktion, Vermittlungstätigkeit, Unterricht, Beratung, Schulung, Spezialisierungsmöglichkeiten im Bereich Kunst und Therapie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Kunstuniversität Linz
Hauptplatz 6
4010 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
Internet: https://www.ufg.at/
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Master of Arts (MA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Berufsfelder: Tätigkeiten als freischaffende/r Künstlerin/Künstler, Designertätigkeiten, Ausführung keramischer Objekte, Unikat-Produktion, Vermittlungstätigkeit, Unterricht, Beratung, Schulung, Spezialisierungsmöglichkeiten im Bereich Kunst und Therapie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Kunstuniversität Linz
Hauptplatz 6
4010 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
Internet: https://www.ufg.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der KeramikerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks KeramikerIn
Info:
Das Handwerk der KeramikerInnen ist mit dem Handwerk Platten- und FliesenlegerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker
Postfach 354
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 501 05 -3235
Fax: +43 (0)1 / 501 05 -284
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://wko.at/hafner
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
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