Keramiker*in - Baukeramik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Ceramist specialising in architectural ceramics
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Ausbildung
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Keramik - Baukeramik
- Arbeitsvorbereitung
- Modelle und Werkskizzenerstellung von Hand und mit CAD
- Maschinen- und Gerätekunde
- Werkzeug- und Materialienkunde
- Baukeramikprodukte
- Baukeramik - Herstellungsverfahren
- Baukeramik - Bearbeitungstechniken
- Oberflächenbehandlung
- Wartung und Reparatur
- Betriebsführung, Buchführung
- technische Dokumentation
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Fertigungshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Landesberufsschule Graz 4
Hans-Brandstetter-Gasse 2
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 472 235
Fax: +43 (0)316 / 472 235 -7
E-Mail: lbsgraz4@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz4.steiermark.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- praktische Eignungsprüfung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- gem. Gewerbeordnung die fertige Berufsausbildung zum/zur HafnerIn, KeramikerIn, Platten- und FliesenlegerIn
Weitere Infos: https://keramikschule.at/
Adressen:
Landesfachschule für Keramik und Ofenbau Stoob
Keramikstraße 16
7344 Stoob
Tel.: +43 (0)2612 / 424 84 -0
Fax: +43 (0)2612 / 424 84 -17
E-Mail: 108417@lsr-bgld.gv.at
Internet: https://ceramico.at/campus/
Schwerpunkte:
Kolleg/Aufbaulehrgang für Ofenbautechnik
Fachschule für Keramik und Ofenbau
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
- Eignungsprüfung
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung
- Studienberechtigung
Info: Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info: Kompetenzbereiche:
- Keramische Werkstoffe und Werkstoffprüfung
- Verfahrenstechnik und Keramikdesign
- Projektmanagement und Betriebstechnik
- Struktur- und Funktionskeramik
- Feuerungs- und Heizungstechnik
- Elektro-, Mess- und Regelungstechnik
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Eisenstadt
Bad Kissingen Platz 3
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 646 05 -0
Fax: +43 (0)2682 / 646 05 -47
E-Mail: direktion@htl-eisenstadt.at
Internet: https://www.htleisenstadt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Flugtechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung (auslaufend)
Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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