Jurist*in

Berufsbeschreibung

Der Beruf Jurist*in umfasst sowohl die klassischen Rechtsberufe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin und Richter*in als auch alle anderen Expert*innen mit juristischer Ausbildung (Rechtsstudium), die z. B. unternehmensintern ihre Arbeitgeber*innen in Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten.

In diesen Fällen arbeiten Jurist*innen z. B. in eigenen Rechtsabteilungen von großen Unternehmen (z. B. Banken, Versicherungen, Industriebetrieben), in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Gemeinden), Interessenvertretungen usw. und prüfen Sachverhalte, erstellen Gutachten und Verträge. Dabei haben sie direkten Kontakt zu ihren Mandant*innen sowie - je nach Aufgabenbereich und Unternehmen - zu Berufkolleg*innen in den Bereichen Recht und Sicherheit.

Als Jurist*innen werden alle Personen bezeichnet, die ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben. Sie sind in der Regel auf Schwerpunkte spezialisiert, z. B. Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht, Finanzrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht oder Steuerrecht.

Neben den klassischen Rechtsberufen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin und Richter*in sind Jurist*innen häufig in den verschiedensten Funktionen in großen Betrieben, Behörden, Interessenvertretungen usw. tätig. Sie arbeiten in eigenen Rechtsabteilungen oder in der Personalabteilung, vertreten ihre Arbeitgeber*innen in allen juristischen Belangen nach außen (z. B. bei Kauf oder Miete von Gebäuden, Vertragsabschlüssen, Projektanbahnungen) und sind auch zuständig für innerbetriebliche juristische Fragen (z. B. Arbeitsrecht). Sie beraten die Geschäftsführer*innen vor Abschluss von Verträgen in Rechts- und Finanzangelegenheiten und erstellen Verträge aller Art.

Sie können zudem - nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen - folgende Berufe ausüben:

  • Richter*in: Richter*innen führen Gerichtsverhandlungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der in der Verhandlung vorgebrachten Aussagen und beschließen Gerichtsurteile, die sie auch begründen müssen. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich (z. B. Richter*in für Strafsachen, Zivilangelegenheiten, Insolvenzen (Konkursverfahren))
  • Staatsanwalt / Staatsanwältin: Sie vertreten den Staat in Strafsachen z. B. bei Drogendelikten, Diebstahl oder Raub. Bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen übernehmen sie die Rolle des Anklägers, der in diesen Fällen der Staat Österreich ist. Privatpersonen werden nicht von Staatsanwälten / Staatsanwältinnen vertreten, sondern von Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen.
  • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Sie vertreten Einzelpersonen, Personengruppen oder Körperschaften (z. B. Firmen) in juristischen Fragen. Ihre Aufgabengebiete reichen von Beratungen beim Abschluss von Verträgen aller Art bis hin zu Vertretungen bei Gerichtsverhandlungen.
  • Notar*in: Sie sind dafür zuständig, dass verschiedene durchgeführte Aktionen und aufgesetzte Verträge und Urkunden auch rechtsgültig ("echt") sind. Sie führen z. B. Grundbucheintragungen durch, beglaubigen Unterschriften und Dokumente (d. h. sie bestätigen deren Echtheit), helfen bei Erbschaftsangelegenheiten, bei Eheverträgen und Scheidungsvergleichen etc.

Juristen und Juristinnen spezialisieren sich häufig auf bestimmte Rechtsgebiete. Unter anderem auf:

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Europarecht
  • Fremdenrecht/Asylrecht
  • Konsumentenschutz
  • Medizinrecht
  • Medienrecht
  • Mietrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Umweltrecht
  • Urheberrecht
  • Wirtschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht
  • Zivilrecht

Der Erfolg von Jurist*innen hängt von ihrer eigenen Person und Kompetenz (Fachwissen) ab. Es ist daher wichtig, dass sie sich ständig auf dem Laufenden halten. Sie arbeiten mit technischen Büroeinrichtungen wie z. B. Computern, Kopiergeräten,  Scanner, Diktiergeräten und verwenden vielfältige juristische Materialien wie Gesetzestexte und -interpretationen, juristische Datenbanken usw.

Jurist*innen arbeiten - je nach beruflichem Aufgabenbereich - mit Kolleg*innen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Notariaten, Behörden, Unternehmen, Kanzleien und Verbänden zusammen. Sie haben Kontakt zu Berufskolleg*innen wie Richter*innen, Staatsanwält*innen (siehe Staatsanwalt / Staatsanwältin), Notar*innen und Rechtsanwält*innen (siehe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin) oder zu Gutachter*innen sowie zu ihren Klient*innen. Sie arbeiten hauptsächlich in Büros, besuchen aber auch Klient*innen am Arbeitsplatz oder zu Hause und/oder besichtigen Tatorte bzw. Unfallstellen (Lokalaugenschein).

  • juristische Regelungen anwenden, um die Rechtsordnung zu erhalten
  • Rechtskenntnisse auf konkrete Lebenssachverhalte nach vorheriger Ermittlung anwenden
  • Konflikte durch Entscheidung oder Vermittlung regeln
  • Regelungen vorbereiten und gestalten, um Konflikte zu vermeiden
  • juristische Arbeitsmittel (z. B. Gesetze, Kommentare, höchstrichterliche Urteile, Grundsatzurteile, juristische Datenbanken) für Urteile, Gutachten, konkrete Entscheidungen nutzen und aufbereiten
  • juristische Kenntnisse und Methoden für Forschung und Lehre anwenden
  • diverse Sachverhalte z. B. Verträge auf Rechtmäßigkeit prüfen, Verträge erstellen
  • Institutionen des öffentlichen Dienstes, vor allem Gerichte
  • große Unternehmen wie z. B. Banken, Versicherungen, Industriebetriebe
  • Interessenvertretungen, Non-Profit-Organisationen
  • Universitäten

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