Als Jurist*innen werden alle Personen bezeichnet, die ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben. Sie sind in der Regel auf Schwerpunkte spezialisiert, z. B. Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht, Finanzrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht oder Steuerrecht.
Neben den klassischen Rechtsberufen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin und Richter*in sind Jurist*innen häufig in den verschiedensten Funktionen in großen Betrieben, Behörden, Interessenvertretungen usw. tätig. Sie arbeiten in eigenen Rechtsabteilungen oder in der Personalabteilung, vertreten ihre Arbeitgeber*innen in allen juristischen Belangen nach außen (z. B. bei Kauf oder Miete von Gebäuden, Vertragsabschlüssen, Projektanbahnungen) und sind auch zuständig für innerbetriebliche juristische Fragen (z. B. Arbeitsrecht). Sie beraten die Geschäftsführer*innen vor Abschluss von Verträgen in Rechts- und Finanzangelegenheiten und erstellen Verträge aller Art.
Sie können zudem - nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen - folgende Berufe ausüben:
- Richter*in: Richter*innen führen Gerichtsverhandlungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der in der Verhandlung vorgebrachten Aussagen und beschließen Gerichtsurteile, die sie auch begründen müssen. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich (z. B. Richter*in für Strafsachen, Zivilangelegenheiten, Insolvenzen (Konkursverfahren))
- Staatsanwalt / Staatsanwältin: Sie vertreten den Staat in Strafsachen z. B. bei Drogendelikten, Diebstahl oder Raub. Bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen übernehmen sie die Rolle des Anklägers, der in diesen Fällen der Staat Österreich ist. Privatpersonen werden nicht von Staatsanwälten / Staatsanwältinnen vertreten, sondern von Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen.
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Sie vertreten Einzelpersonen, Personengruppen oder Körperschaften (z. B. Firmen) in juristischen Fragen. Ihre Aufgabengebiete reichen von Beratungen beim Abschluss von Verträgen aller Art bis hin zu Vertretungen bei Gerichtsverhandlungen.
- Notar*in: Sie sind dafür zuständig, dass verschiedene durchgeführte Aktionen und aufgesetzte Verträge und Urkunden auch rechtsgültig ("echt") sind. Sie führen z. B. Grundbucheintragungen durch, beglaubigen Unterschriften und Dokumente (d. h. sie bestätigen deren Echtheit), helfen bei Erbschaftsangelegenheiten, bei Eheverträgen und Scheidungsvergleichen etc.
Juristen und Juristinnen spezialisieren sich häufig auf bestimmte Rechtsgebiete. Unter anderem auf:
- Arbeits- und Sozialrecht
- Europarecht
- Fremdenrecht/Asylrecht
- Konsumentenschutz
- Medizinrecht
- Medienrecht
- Mietrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Umweltrecht
- Urheberrecht
- Wirtschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht
- Zivilrecht