Für den Beruf Hundetrainer*in gibt es keine geregelte Ausbildung. Facheinschlägige Kurse und Lehrgänge von Weiterbildungseinrichtungen und Hundeschulen bieten eine grundlegende Ausbildung für den Beruf. Weitere Fähigkeiten werden durch die Mitarbeit in der Praxis erworben.
Die Exekutive (Bundespolizei) und das Bundesheer beschäftigen und schulen eigene Hundetrainer*innen. Diese müssen die für den Dienst bei der Exekutive vorgesehene Dienstprüfung ablegen.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Veterinärkunde
- Tierkunde - Hunderassen
- Mensch-Tier-Beziehung
- Hundetraining
- Abrichtetechniken
- Spezialausbildungen für Hunde bei Polizei, Bundesheer und Bergrettung
- Blindenhundeausbildung
- Tierschutzbestimmungen
- Buchhaltung, EDV, Kostenrechnung
- Kund*innenberatung und -betreuung