Hundetrainer*innen bilden Hunde aller Rassen aus. Dabei orientieren sie sich an erprobten Ausbildungsmodellen und entwickeln eigene Ausbildungspläne. Bei allen ihren Tätigkeiten achten sie darauf, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.
In Hundeschulen werden Kurse verschiedener Stufen abgehalten. In Grundkursen werden den Tieren zunächst die Basiskommandos wie "bei Fuß gehen" oder "Sitz", "Platz", "Bring" beigebracht. Dieser Grundkurs endet mit der sogenannten Gehorsamkeitsprüfung, bei der Hunde und Hundebesitzer*innen die Kommandos vor einer Jury demonstrieren müssen. Aufbauend auf den Grundkurs, der für alle Hunderassen geeignet ist, schließen spezielle Kurse an (z. B. Fährtensuche, Schutz- und Wachhundausbildung), für die in der Regel nur Hunde mit bestimmten Charaktereigenschaften in Frage kommen.
Hundetrainer*innen arbeiten auch für Polizei, Militär und Rettungsdienste und bilden dort Hunde bestimmter Rassen (häufig Schäfer, Rottweiler) für bestimmte Einsatzgebiete aus. Im Polizeidienst werden Hundestaffeln bei der Suche nach Tätern, Beweismitteln, Drogen oder Sprengstoff, im Rettungsdienst bei der Suche nach Verschütteten, Verunglückten und Vermissten eingesetzt. Sie arbeiten dabei eng mit den Hundeführer*innen zusammen, die für die Haltung, Pflege und Betreuung der Hunde zuständig sind.
Ein wichtiger Ausbildungsbereich ist die Abrichtung von Blindenhunden. Für diese besonders anspruchsvolle Ausbildung kommen nur Hunde in Frage, die eine ganze Reihe wichtiger Eigenschaften mitbringen, z. B. soziale Verträglichkeit, hohe Belastbarkeit auch in Stresssituationen, geringe Aggressivität und Ängstlichkeit, Folgsamkeit, Lernwilligkeit und Lernfähigkeit, aber z. B. auch körperliche Gesundheit und eine Schulterhöhe, die zwischen 50 und 65 cm liegen sollte.
Außerhalb von Exekutive und Bundesheer, die Hundetrainer*innen in Vollzeit beschäftigen, sind Hundetrainer*innen an allgemeinen Hundeschulen oder Hundevereinen neben- oder hauptberuflich tätig. Viele Hundetrainer*innen üben ihren Beruf selbstständig im Rahmen des freien Gewerbes "Ausbilden von Tieren" aus. Sie müssen für ihre Tätigkeit viel Geduld im Umgang mit Hunden sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen.