Die Ausbildung zum/zur Hundeführer*in erfolgt im Rahmen von Kursen im jeweiligen Stammberuf der künftigen Hundeführer*innen (z. B. bei der Polizei, beim Bundesheer, Sanitätsdiensten und Bergrettung). In der Regel wird für die Ausbildung eine mehrjährige Berufserfahrung im Stammberuf vorausgesetzt.