HR-Manager*in (Human Resources Manager*in)
Andere Bezeichnung(en):
Personalmanager*in, Personalleiter*in, Leiter*in Human Resources, HR Specialist (m./w./d.), Head of Human Resources
Selbstständigkeit
Eine selbstständige Berufsausübung für HR-Manager*innen wäre z. B. über folgende reglementierten Gewerbe denkbar:
- Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003,
- Überlassung von Arbeitskräften, BGBl. II Nr. 92/2003
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) freies Gewerbe:
- Durchführung von standardisierten Testverfahren, wie etwa Eignungs-, Charakter- und Persönlichkeitsuntersuchungen unter Ausschluss jeder der der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation und den Arbeitsvermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten
- Arbeitsvermittlung
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
Allgemeine Hinweise:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.