HR-Manager*in (Human Resources Manager*in)

Andere Bezeichnung(en):
Personalmanager*in, Personalleiter*in, Leiter*in Human Resources, HR Specialist (m./w./d.), Head of Human Resources

Berufsbeschreibung

HR-Manager*innen ( Human Resources Manager*innen) sind für das gesamte Personalwesen in einem Unternehmen verantwortlich. Zu ihren Aufgaben und Tätigkeiten gehören unter anderem die Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung, das  Recruiting (Personalauswahl), die Leitung der Personalverrechnung sowie alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. In der Regel arbeitet das HR-Management dabei mit den Abteilungs- und Bereichsleiter*innen anderer Fachbereiche und mit der Geschäftsführung zusammen. Damit ist das HR-Management eine zentrale Schnittstelle zwischen Mitarbeiter*innen, Bereichsmanagement und Geschäftsführung.

HR-Manager*innen beraten die Geschäftsführung und die Fachabteilungen zu allen personalpolitischen Fragen, führen gemeinsam mit ihnen Personalrecruiting und -freisetzungen durch, planen und organisieren Maßnahmen zur Personalentwicklung und führen Mitarbeiter*innen-Gespräche. Sie leiten die gesamte Personalverrechnung und halten sich über alle arbeitsrechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden. Außerdem gehört die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Betriebsrat/der Belegschaftsvertretung sowie mit externen Institutionen wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, AMS, Sozialversicherungen, Arbeitsinspektorat usw. zu ihren Aufgaben.

HR-Manager*innen arbeiten in Betrieben und Organisationen aller Größen und Branchen im Team mit Personalentwickler*innen, Personalverrechner*innen, Jurist*innen, IT-Support sowie mit Team-, Abteilungs- und Bereichsleiter*innen aller betrieblichen Abteilungen und haben Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Behörden, Sozialversicherungen, Interessenvertretungen sowie mit Unternehmens- und Personalberater*innen.

Human Resources Manager*innen arbeiten in den Personalabteilungen von Unternehmen aller Größen und Branchen, wo sie in leitender Position mit den verschiedensten Aufgaben und Tätigkeiten des Personalwesens befasst sind. Dazu gehörten insbesondere:  Recruiting (Personalsuche und -auswahl) und Personalfreisetzung, Personalentwicklung und Talent Management, Lehrlingsausbildung, Personalverrechnung ( Payroll), arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsförderung.
In der Regel arbeiten sie dabei eng mit den Führungskräften der betroffenen Fachabteilungen, mit der Geschäftsführung sowie mit dem Betriebsrat zusammen und werden von unterschiedlichen Expert*innen der Personalentwicklung und Personalverrechnung, von Jurist*innen und externen Personalberater*innen unterstützt.

Im Rahmen der Personalplanung ermitteln HR-Manager*innen den Personalbedarf, definieren betriebliche Stellen und Positionen und erstellen Qualifikationsprofile. Sie veranlassen Stellenausschreibungen in Online-Jobplattformen und Karriereportalen, in Tageszeitungen, Betriebszeitungen oder Fachzeitschriften. Dabei arbeiten sie oft mit externen Unternehmens- oder Personalberater*innen zusammen. Sie wählen geeignete Bewerbungen aus, führen Bewerbungsgespräche und Assessments durch und treffen gemeinsam mit der Geschäftsleitung und den Abteilungs- und Bereichsleiter*innen der betroffenen Fachabteilungen die Entscheidungen zur Stellenbesetzung. Sie kontrollieren Dienstverträge und klären offene Vertragsfragen.

Im Bereich der Personalentwicklung konzipieren HR-Manager*innen gemeinsam mit Personalentwickler*innen betriebliche Aufstiegs- und Karrierepläne sowie erforderliche Fort- und Weiterbildungspläne für einzelne Mitarbeiter*innen oder ganze Teams. Sie planen und organisieren Seminare, Schulungen, Workshops oder ganze Fach- und Führungskräfteentwicklungsprogramme. Dazu gehört oft auch die Organisation der betrieblichen Lehrlingsausbildung, bei der sie sich mit Lehrlingsausbilder*innen koordinieren.
Darüber hinaus wirken sie bei Personalveränderungen wie Kündigungen, Beförderungen oder Versetzungen mit.

Im administrativen/operativen Bereich leiten HR-Manager*innen die ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einteilung von Urlauben, die Auszahlung von Sonderzahlungen, Prämien, Überstunden und dergleichen. Sie kennen alle Gesetze und Bestimmungen zu Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsförderung und sorgen für deren Einhaltung im Betrieb. In großen Betrieben werden sie dabei durch eigene Compliance-Officer (m./w./d.) zuständig. Gemeinsam mit dem Betriebsrat entwickeln sie Betriebsvereinbarungen zu Themen, die gesetzlich nicht klar geregelt sind bzw. zu denen abweichende betriebliche Regelungen erforderlich sind, z. B. Sozialpläne, Arbeitszeitregelungen, Leistungsbeurteilungen, Kontrollmaßnahmen.

Außerdem sind HR-Manager*innen bei Unternehmenszusammenschlüssen oder -übernahmen für alle rechtlichen, sozialen und praktischen Fragen der  Integration der neuen Mitarbeiter*innen aus dem übernommenen Unternehmen zuständig. In international tätigen Unternehmen organisieren HR-Manager*innen die Entsendung von Mitarbeiter*innen ins Ausland und stehen mit den Personalabteilungen der ausländischen Zweigstellen des Betriebes in Kontakt. Sie stellen die Anwendung der Personalstrategie des Mutterunternehmens sicher und achten dabei gleichzeitig auf Einhaltung aller nationalen Rechtsvorschriften.

Human Resources Manager*innen arbeiten mit Computer, Laptops und betrieblichen  Software-,  Datenbank- und Officeprogrammen. Sie führen Betriebsbücher, Personallisten, Dienstpläne, Terminkalender, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, arbeitsrechtliche Unterlagen und dergleichen mehr. Sie lesen und verwenden betriebliche Kennzahlen, Umsatzzahlen, Marktdaten,  Konjunktur- und Wirtschaftsanalysen usw.

Bei ihrer Arbeit verwenden  Human Resources Manager*innen Bürogeräte wie Kopierer, Drucker und  Scanner sowie Kommunikationsmittel wie Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, Internet und Onlinemeeting-Tools. Im Rahmen von betrieblichen Schulungen und Seminaren hantieren sie mit Präsentationsunterlagen, Infobroschüren und -mappen und verwenden Präsentationssoftware, Beamer, Bildschirme, Smartboards, Flipcharts etc.

Human Resources Manager*innen arbeiten vorwiegend in Büros, in Konferenz- und Besprechungszimmern und halten sich in allen betrieblichen Abteilungen auf. Sie arbeiten eigenständig sowie als Vorgesetzte im Team mit zahlreichen Mitarbeiter*innen der Personalabteilung wie z. B. Personalentwickler*in und Personalverrechner*in, Compensation & Benefits Betreuer*in, mit Kolleg*innen aus juristischen Abteilung ( Jurist*in, Compliance-Officer (m./w./d.)),  Rechnungswesen ( Buchhalter*in, Bilanzbuchhalter*in) und  Controlling ( Controller*in) sowie Führungskräften und Mitarbeiter*innen aus praktisch allen anderen betrieblichen Abteilungen, insbesondere aus der IT und der Geschäftsführung.

Sie kommunizieren intern mit Manager*innen, Geschäftsführer*innen und Betriebsrat ( Betriebsrat / Betriebsrätin) sowie extern mit Mitarbeiter*innen von Sozialversicherungsanstalten, der Arbeitsinspektion, des Arbeitsmarktservice (AMS), von Arbeiter- und Wirtschaftskammern, Finanzämtern oder von Unternehmen der Personalberatung und Personalvermittlung (siehe z. B. Personaldienstleistung (Lehrberuf), Personalberater*in).

Wie in den meisten Managementfunktionen müssen  Human Resources Manager*innen zeitlich flexibel sein, leisten häufig Mehrarbeit und Überstunden und arbeiten erforderlichenfalls auch am Abend und fallweise an Wochenenden. Außerdem ist es in diesem Beruf häufig erforderlich, auch außerhalb von Geschäftszeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar zu sein.
Je nach Größe und Art des Unternehmens müssen sie auch mobil sein, um Niederlassungen, Filialen und andere Standorte zu besuchen und an internationalen Meetings teilzunehmen.

  • betrieblichen Personalbedarf gemeinsam mit Fachabteilungen ermitteln und planen
  • Aufgabenbereiche, Stellen und Positionen definieren
  • Stellenausschreibungen in Tageszeitungen, Zeitschriften und Online-Medien veranlassen
  • gegebenenfalls Personalberater*innen mit Personalsuche und Ausschreibungen beauftragen
  • Bewerbungen aufnehmen, Vorauswahl treffen
  • Bewerbungsgespräche gemeinsam mit Fachabteilungen führen, Mitarbeiter*innen einstellen
  • Einschulung von neuen Mitarbeiter*innen organisieren
  • Personalentwicklungspläne, Programme zum Talent Management und zur Führungskräfteentwicklung erarbeiten
  • Meetings und Besprechungen mit Abteilungsleiter*innen, Geschäftsführer*innen, Manager*innen abhalten
  • Mitarbeiter*innen-Gespräche führen
  • innerbetriebliche und außerbetriebliche Schulungen, Kurse und Weiterbildung organisieren
  • die Durchführung der laufenden Personalverrechnung organisieren, leiten, kontrollieren (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Auszahlung von Prämien und Sonderzahlungen (Compensation & Benefits), Urlaub und Krankenständen)
  • Einhaltung von Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit überwachen
  • mit dem Betriebsrat bei Mitarbeiterinformationen, Arbeitszeitregelungen, Arbeitnehmer*innenschutz, Personalfreisetzungen usw. zusammenarbeiten
  • Betriebsvereinbarungen mit der Personalvertretung/dem Betriebsrat erarbeiten
  • Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aller Größen und Branchen
  • öffentliche Institutionen und Organisationen, Interessenvertretungen