Die Aufgaben von Holzwirt*innen beginnen im Bereich der Holzschlägerung und des Holztransports vom Forst bis zu den Sägewerken, die sie gemeinsam mit Forstwirt*innen oder Förster*innen planen, organisieren und durchführen. Holzwirt*innen, die in Sägewerken tätig sind, beurteilen, vermessen und sortieren die angelieferten Baumstämme, sie überwachen den Sägevorgang und die Qualität der Endprodukte. Überwiegend sind sie dabei in der Organisation und Überwachung dieser Vorgänge tätig, in kleineren Betrieben führen sie die Arbeiten aber auch selbst aus und steuern und überwachen Trocknungs- und Imprägnieranlagen und kontrollieren die sachgerechte Sortierung, Kennzeichnung und Lagerung des Schnittholzes. Außerdem sind sie für die Einteilung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Werkzeugen, Maschinen und Anlagen zuständig.
Holzwirt*innen im Bereich der Holz verarbeitenden Industrie sind für die komplette Abwicklung von Aufträgen zuständig. Sie beauftragen den Entwurf und Konstruktion von Möbeln oder Innenausstattungen, arbeiten dabei mitunter selbst mit und geben die Pläne an die Mitarbeiter*innen zur Ausführung weiter. Sie überwachen die Produktionsvorgänge, sorgen dafür, dass die unterschiedlichen, meist computergesteuerte Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen richtig gesteuert und überwacht werden, kontrollieren die Qualität der gefertigten Produktteile, erstellen Kosten- und Terminpläne und teilen Mitarbeiter*innen und Hilfskräfte ein. Darüber hinaus sind sie für die Organisation von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen, Maschinen und Anlagen zuständig.