Holzdesigner*in
Andere Bezeichnung(en):
Holzgestalter*in
Weiterbildung & Karriere
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Facheinschlägiger Lehrabschluss z. B. Zimmerei, Tischlerei, Tischlereitechnik, Holz- und Sägetechnik, Fertigteilhausbau, Holztechnik oder
- positiver Abschluss einer Fachschule mit vergleichbarem Schwerpunkt
- Anrechnungen von Ausbildungen und weiter Aufnahmemöglichkeiten auf Anfrage
Abschluss:
Abschlussprüfung
Abschluss: WerkmeisterIn "Holztechnik-Produktion"
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Info:
Kosten EUR 1.300,00 pro Semester
Inhalte, u.a.:
- Wirtschaft und Recht
- Mitarbeiterführung und -ausbildung
- Angewandte Mathematik
- Angewandte Informatik und Informationssysteme
- Holzbe- und Holzverarbeitung
- Holztechnologie
- Unternehmensführung
- Betriebstechnik
- Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik
- Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik
- Projektmanagement
- Englisch
- Holzbau
- Säge- und Holzbearbeitungstechnik
- Holzwerkstoffe
- Möbel- und Innenausbau
- Material- und Produktprüfung
- Konstruktionsübungen
Weitere Infos: https://www.holztechnikum.at/werkmeisterschule-die-berufsbegleitende-ausbildung-am-holztechnikum-kuchl/
Adressen:
Holztechnikum Kuchl - HTL & Fachschule
Markt 136
5431 Kuchl
Tel.: +43 (0)6244 / 53 72 -0
Fax: +43 (0)6244 / 53 72 -2
E-Mail: office@holztechnikum.at
Internet: https://www.holztechnikum.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Holzwirtschaft mit den Schwerpunkten:
- Holzbautechnik
- Tischlereitechnik
- Holztechnik
- Holztechnik mit Vorbereitung auf den Umstieg in 4. HTL
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Holztechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik - Produktion
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Facheinschlägiger Lehrabschluss z. B. Zimmerei, Tischlerei, Tischlereitechnik, Holz- und Sägetechnik, Fertigteilhausbau, Holztechnik oder
- positiver Abschluss einer Fachschule mit vergleichbarem Schwerpunkt
- Anrechnungen von Ausbildungen und weiter Aufnahmemöglichkeiten auf Anfrage
Abschluss:
Abschlussprüfung
Abschluss: WerkmeisterIn "Holztechnik-Produktion"
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Info:
Kosten EUR 1.300,00 pro Semester
Inhalte, u.a.:
- Wirtschaft und Recht
- Mitarbeiterführung und -ausbildung
- Angewandte Mathematik
- Angewandte Informatik und Informationssysteme
- Holzbe- und Holzverarbeitung
- Holztechnologie
- Unternehmensführung
- Betriebstechnik
- Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik
- Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik
- Projektmanagement
- Englisch
- Holzbau
- Säge- und Holzbearbeitungstechnik
- Holzwerkstoffe
- Möbel- und Innenausbau
- Material- und Produktprüfung
- Konstruktionsübungen
Weitere Infos: https://www.holztechnikum.at/werkmeisterschule-die-berufsbegleitende-ausbildung-am-holztechnikum-kuchl/
Adressen:
Holztechnikum Kuchl - HTL & Fachschule
Markt 136
5431 Kuchl
Tel.: +43 (0)6244 / 53 72 -0
Fax: +43 (0)6244 / 53 72 -2
E-Mail: office@holztechnikum.at
Internet: https://www.holztechnikum.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Holzwirtschaft mit den Schwerpunkten:
- Holzbautechnik
- Tischlereitechnik
- Holztechnik
- Holztechnik mit Vorbereitung auf den Umstieg in 4. HTL
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Holztechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik - Produktion
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 3 Semester
Form: Berufsbegleitend
ECTS-Punkte: 60
Voraussetzungen:
- Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) oder
- abgeschlossene Berufsausbildung mit mind. 2-jähriger Berufspraxis
- Aufnahmegespräch
- Mindestalter: 18 Jahre
Abschluss:
Akademisch geprüfte/r Food Designer/in
Info:
Der Universitätslehrgang wird in Kooperation zwischen New Design University, Tourismusschule St. Pölten und WIFI Niederösterreich durchgeführt.
Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)
- FUNDAMENTALSTUDIUM. MODUL GRUNDLAGEN I: Kunst- und Kulturgeschichte, Ernährung, Wirtschaft & Recht 1.0
- ENTWURFSSTUDIO. MODUL SEMESTERPROJEKT I: Projektarbeit
- ENTWURFSSTUDIO. MODUL DESIGNLAB I: Einführungsprojekt, Multisensorik, FoodLab 1.0, Wissenschaftliches Arbeiten, Design universial 1.0
- FUNDAMENTALSTUDIUM. MODUL GRUNDLAGEN II: Philosophie, Design und Development, Wirtschaft & Recht 2.0
- ENTWURFSSTUDIO. MODUL SEMESTERPROJEKT II: Projektarbeit
- ENTWURFSSTUDIO. MODUL DESIGNLAB II: Design universial 2.0, Wirtschaft & Design, Branding & Packaging, Primärproduktion, FoodLab 2.0
- ENTWURFSSTUDIO. MODUL SEMESTERPROJEKT III: Abschlussprojekt
- ENTWURFSSTUDIO. MODUL DESIGNLAB III: Design universial 3.0, Food-Mensch-Design-Gesellschaft, Food & Space, Experts‘ Table
Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/lehrgaenge/food-und-design/
Adressen:
Höhere Tourismusschule WK NÖ St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -23101
Fax: +43 (0)2742 / 890 -2326
E-Mail: office@hts-stp.at
Internet: https://hts-stp.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Tourismus:
- Schwerpunkt Digitales Marketing
- Schwerpunkt Food Design und Entertainment
3-jährige Gastgewerbefachschule
New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Fachkenntnisse im Auftragen von komplizierten Dachstühlen und das Fachwissen im rechnerischen Abbund
- Vorkenntnisse in der EDV
Abschluss:
Zeugnis mit dem Prädikat „Holzbau-CAD-TechnikerIn”
Info:
Hinweis: Dieser Gesamtlehrgang qualifiziert die AbsolventInnen für die perfekte Anwendung von SEMA-CAD und beinhaltet alle Module der Holzbau-CAD-Ausbildung inkl. der Abschlussprüfung.
Zielgruppe: gelernte Zimmerer (m./w.), Poliere (m./w.), ZimmermeisterInnen, AbsolventInnen von Bauhandwerkerschulen und Fachschulen
Kosten: EUR 2.494,00 inkl. Prüfungsgeb.
Inhalte:
- Sema Holzbau Grundlagen: Grundlagen – Profile – Abbund - Sparrenlage
- Sema Holzbau Aufbau: Holzsystembau Decken und Wände
- Sema Holzbau Prüfung
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
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