Der Beruf "Hofberater*in" wurde von den Milchverarbeitungsbetrieben und Molkereigenossenschaften eingerichtet, um sicher zu stellen, dass in den landwirtschaftlichen Betrieben die strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften im Rahmen der Milchgewinnung eingehalten werden und die an die Molkereien angelieferte Milch von einwandfreier Qualität, d. h. frei von Krankheitsträgern und Schadstoffen ist.
Hofberater*innen besuchen die in ihrem Bezirk liegenden landwirtschaftlichen Betriebe in regelmäßigen Abständen. Der Aufgabenbereich der Hofberater*innen umfasst Beratungs- und Kontrolltätigkeiten im Bereich der Haltung und Fütterung von Milchkühen, der Melkhygiene und der Milchbehandlung direkt am Hof (z. B. Abfüllen in Kannen). Hofberater*innen überprüfen die Rohmilch auf ihre bakteriologische Beschaffenheit und ihren Fett- und Eiweißgehalt. Sie führen einfache Prüfungen am Hof durch wie z. B. Geschmacks- und Geruchsprüfungen, durch die sie bestimmte Mängel (z. B. salzige, bittere, schleimige Eigenschaften) oder Farbfehler an der frisch gemolkenen Milch feststellen.
Die Hauptuntersuchung erfolgt im Labor von Milchverarbeitungsbetrieben und Molkereien. Die Hofberater*innen entnehmen Milchproben, untersuchen sie auf bestimmte Merkmale (z. B. Fettgehalt, Eiweißgehalt, Verunreinigungen), werten die Proben aus und protokollieren die Ergebnisse.
Im Rahmen der Kontrollaufgaben prüfen die Hofberater*innen Melkmaschinen, Melkanlagen und Stallreinigungsanlagen und beurteilen ihren technischen und hygienischen Zustand. Sie untersuchen das Milchgeschirr und stellen fest, ob z. B. Euterpapier (zum Abwischen des Euters) beim Melkvorgang verwendet wird. Sie untersuchen die Stallungen hinsichtlich ihrer Sauberkeit und überprüfen die Zusammensetzung der Futtermittel. Hofberater*innen informieren die Landwirt*innen über technische Neuerungen auf dem Gebiet der Milchgewinnung und empfehlen Maßnahmen zur Behebung festgestellter Mängel. Sie führen ein Protokollbuch, in dem sie neben Datum und Namen des Hofes den Gegenstand der Beratung, etwaige Mängel sowie Maßnahmen zur Behebung der Mängel festhalten.