Heimhelfer*in

Berufsbeschreibung

Heimhelfer*innen betreuen und unterstützen Menschen aller Altersstufen (alte Menschen, kranke Menschen, behinderte Menschen) bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Betreuten, dessen familiärem und sozialem Umfeld und anderen Betreuungspersonen. Sie arbeiten gemeinsam mit Fachkräften aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich und anderen in der Pflege und Betreuung tätigen Personen.

Die Tätigkeit der Heimhelfer*innen umfasst den Bereich der Haushaltsführung, Körper- und Hauskrankenpflegehilfe bei älteren und bedürftigen Menschen. Der Einsatz der Heimhelfer*innen erfolgt im stundenweisen Besuchsdienst. Sie führen den Haushalt, erledigen Einkäufe und versorgen die betreuten Personen mit Essen. Sie unterstützen bei der Körperpflege, beim Aufstehen und zu Bett gehen. Außerdem übernehmen sie leichte Reinigungsarbeiten.

Eine wichtige Tätigkeit der Heimhelfer*innen ist die Gesprächsführung mit der betreuten Person. Sie knüpfen Verbindung mit Verwandten oder Bekannten, halten Kontakt mit den zuständigen Hausärzt*innen und kontrollieren die verordnete Medikamenteneinnahme. Die Grundlage der Betreuung und Hilfe ist dabei die ganzheitliche Hilfestellung, basierend auf den Prinzipien Erhaltung, Förderung, Stützung und Ergänzung der Lebensaktivitäten zur Befriedigung der alltäglichen Lebensbedürfnisse.

Heimhelfer*innen organisieren Fahrtendienste und Rettungsdienste für die Fahrt zu Untersuchungen und Therapien. In Notfällen, z. B. wenn ein*e Klient*in nicht öffnet oder abgängig ist (z. B. bei verwirrten Klient*innen), versuchen sie Angehörige zu erreichen und alarmieren notfalls Einsatzkräfte wie Polizei und Feuerwehr, die eine Notöffnung vornehmen oder abgängige Personen suchen. Im Erkrankungsfall verständigen sie ebenfalls Hausärzte/-ärztinnen oder Rettung.

Heimhelfer*innen müssen sehr flexibel sein, wenn sie zu überraschenden akuten Einsätzen gerufen werden oder für verhinderte Kolleg*innen einspringen müssen. Unterstützt werden sie in ihrer Arbeit vielfach von Zivildienern.

Heimhelfer*innen verwenden für die Pflegetätigkeiten Utensilien der Körper- und Hauskrankenpflege (z. B. Cremen, Lotionen, Salben, Verbandsmaterial, Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer). Bei der Unterstützung im Haushalt benützen sie Koch- und Haushaltsgeräte bzw. -utensilien wie Töpfe, Geschirr, Besen, Reinigungsmittel, Wischtücher etc.
Bei der Dokumentation ihrer Tätigkeiten arbeiten sie mit Tabellen, Listen und Schreibmaterial bzw. mit mobilen Informations- und Kommunikationsgeräten wie Laptops oder Tablets und Smartphones.

Heimhelfer*innen besuchen und unterstützen Menschen vor Ort, d. h. in Privathaushalten, aber auch in Pensionisten- oder Behindertenwohnheimen. Zu Besprechungen kommen sie in die Einsatzzentralen der jeweiligen Einrichtung, für die sie tätig sind.

Heimhelfer*innen arbeiten sowohl eigenverantwortlich als auch - je nach Aufgabengebiet - im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen (siehe z. B. Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagoge / Sozialpädagogin, Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit (BA), Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB), Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit, Ergotherapeut*in) und des Rettungsdienstes oder zu Fahrtendiensten. Sie halten außerdem Kontakte zu den Angehörigen und Bekannten der betreuten Personen.

Gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit der Heimhelfer*innen:

  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten; insbesondere sorgen sie für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung des Klienten/der Klientin sorgen
  • Wohnung heizen, Brennmaterial beschaffen
  • bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches unterstützen (Einkauf, Post, Behörden, Apotheke, u.a.)
  • bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten unterstützen
  • einfache Aktivierungen durchführen (z. B. zur Beschäftigung anregen)
  • Kontakte im sozialen Umfeld fordern
  • hygienische Maßnahmen setzen (z. B. Wäschegebarung)
  • Allgemeinzustand beobachten und rechtzeitig Unterstützung durch andere Berufsgruppen herbeiholen
  • Pflegepersonen unterstützen
  • Dokumentation führen
  • bei der Basisversorgung unterstützen einschließlich bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln

Die Tätigkeit der Heimhilfe darf ausschließlich im Rahmen einer dazu berechtigten Organisation durchgeführt werden. Eine freiberufliche/selbstständig Ausübung der Tätigkeit ist nicht vorgesehen.

Das Mindestalter für die Berufsausübung ist 18 Jahre.

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich bei/in:

  • Heime (z. B. Altenheime, Behindertenheime)
  • Sozialeinrichtungen und Hilfsorganisationen (kirchliche, private und staatliche)

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Demenz Geriatrie Gerontologie

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