Harmonikamacher*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Harmonica and concertina manufacturer
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Weiterbildung & Karriere
Harmonikamacher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Für Harmonikamacher*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten aber in verschiedenen technischen und handwerklichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Orgelbauer*innen relevant sein können. Auch Weiterbildungen in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) werden von zahlreichen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten.
Auch der Besuch von Fachtagungen, Veranstaltungen (z. B. Exkursionen), der Austausch mit Berufskolleg*innen und das Lesen von Fachliteratur ermöglicht Weiterbildung zu neuen Entwicklungen in ihrem Arbeitsbereich.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterbildungsbereiche für Harmonikamacher*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- neue Verarbeitungstechniken
- neue Werkstoffe (Hölzer, Kunststoffe, Kleber, Edelmetalle, Stoffe)
- Holz-Oberflächen- und Versiegelungstechniken
- ökologische und nachhaltige Werkstoffe und Materialien, Up-Cycling
- Historische Verarbeitungstechniken und Werkstoffe
- Restaurierung historischer Harmonikas, Akkordeons und Mundharmonikas
- elektro-mechanische und digitale Technologien
- digitales Design (CAD = Computer Aided Design)
- Maschinenrüsten, -einstellen, -umstellen
- Maschinenführung, Maschinensteuerung
- digitale Maschinensteuerung (CAM = Computer Aided Manufacturing)
- Prozessoptimierung
- Umwelttechnik, Umweltschutz
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Technische Dokumentation
- Betriebsführung
- Handel und Vertrieb von Harmonikas, Akkordeons und Mundharmonikas
- Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
- Marketing, Werbung, Social-Media
- E-Commerce
- Datensicherheit
- kaufmännische Themenbereiche
- Fremdsprachen
Methodenkompetenzen
- Arbeitsvorbereitung
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Zeitmanagement
- Qualitätssicherung
- Projektmanagement und -dokumentation
- Kreativität / Kreativitätstechniken
- Problemlösungsfähigkeit
Sozialkompetenzen:
- interkulturelle Kompetenzen
- Kund*innen-, Serviceorientierung
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Leadership
Harmonikamacher*in ist in Österreich ein Nischenberuf und wird primär in gewerblichen Kleinbetrieben ausgeübt. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind im Berufsfeld begrenzt und ergeben sich eher in angrenzenden Berufsbereichen, z. B. im Handel von Musikinstrumenten oder bei Orchestern oder Musikschulen.
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Harmonikamacher*innen zu Team-, Werkstätten- oder Betriebslionsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung auf bestimmte Produktgruppen (z. B. Mundharmonikas) und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. Restaurierung historischer Harmonikas) möglich.
Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht im Rahmen des Handwerks Harmonikermacher (siehe Menüpunkt Selbständigkeit). Harmonikamacher*innen können nach der Lehrlingsausbildung auch zur Abschlussprüfung und Meisterprüfung im Handwerk der Orgelbauer*innen antreten und sich in diese Richtung entwickeln.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Harmonikamacher*in sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HarmonikamacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HarmonikamacherIn
Info:
Das Handwerk der HarmonikamacherInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HolzblasinstrumentenerzeugerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der OrgelbauerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks OrgelbauerIn
Info:
Das Handwerk der OrgelbauerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ,
Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder
Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich
abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Adressen:
Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
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