Hafenmeister*in

Berufsbeschreibung

Hafenmeister*innen überwachen in Schiffshäfen den Betrieb und achten darauf, dass das Ein- und Auslaufen der Schiffe sicher vonstattengeht. Sie organisieren alle Fahrzeugbewegungen und die Warentransporte im Wasserbereich und kontrollieren die Einhaltung der Verwaltungsrichtlinien. Außerdem kümmern sie sich um die Erledigung von Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hafenbereich. Bei ihrer Arbeit stehen sie in Kontakt mit Hafenarbeiter*innen, Schiffskapitän*innen, Frächter*innen sowie behördlichen Aufsichtsorganen wie z. B. Polizei und Zollbeamt*innen.

Hafenmeister*innen sind für die gesamte Organisation und Überwachung des Hafenbetriebes zuständig. Sie achten auf die schiffsverkehrstechnische Sicherheit im Hafengebiet beim Ein- und Auslaufen von Schiffen und Booten. Sie weisen Schiffen Liegeplätze zu und sind verantwortlich für die Verkehrssicherheit im Wasserbereich. Sie sind auch für die Organisation der Fahrzeugbewegungen auf den trockenen Verkehrswegen des Hafengebietes zuständig. Weiters organisieren Hafenmeister*innen den Transport von Gütern (Ladung und Lagerung) und Personen (Passkontrolle) im Hafengebiet.

Sie koordinieren die Tätigkeit von Hafenarbeiter*innen und sorgen für den reibungslosen, termingerechten Ablauf der Arbeiten. Sie überwachen die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften, berechnen und kassieren Hafengebühren, die mit den zuständigen Behörden weiterverrechnet werden. In ihren Aufgabenbereich gehört außerdem die Errichtung, Instandhaltung und Wartung von Hafenanlagen. Hafenmeister*innen werden in Österreich auf Vorschlag der Landeshauptmannschaft bestellt und vereidigt.

Hafenmeister*innen verwenden für ihre Tätigkeiten Computer, die neben klassischer Büro-Software mit spezieller Logistik-Software ausgestattet sind. Zur Erledigung ihrer Verwaltungsaufgaben verwenden sie verschiedene Dokumente (z. B. Zollformulare). Fallweise hantieren sie auch mit Be- und Entladehilfen, Containern und diversem Frachtgut.

Hafenmeister*innen arbeiten im Hafenamt bzw. im gesamten Hafengebiet. Bei ihrer Arbeit stehen sie in Kontakt mit Hafenarbeiter*innen, Schiffskapitän*innen und behördlichen Aufsichtsorganen wie z. B. Polizei und Zolldienst (siehe Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Zolldeklarant*in).

  • Schiffs- und Bootsverkehr im Hafenbecken (z. B. Zuweisung von Liegeplätzen) und den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb des Hafengebietes organisieren und überwachen
  • Be- und Entladung von Schiffen und die Einlagerung von Gütern (Gefahrengutlagerung) koordinieren
  • die Einhaltung von rechtlichen und verwaltungstechnischen Richtlinien überwachen, Hafengebühren berechnen und kassieren
  • Instandsetzungs-, Wartungs- oder Bauarbeiten in Hafenanlagen organisieren (Hafenbecken, Docks, Rampen, Be- und Entladekräne, zum Hafen gehörende Bahnschienen, Zufahrtstraßen, Be- und Entladekräne und Lagerhäuser)
  • allgemeine Verwaltungsarbeiten durchführen (Schrift- und Telefonverkehr)
  • Mitarbeiter*innen und Hafenarbeiter*innen führen und koordinieren
  • Verkehrsbetriebe der Binnen- und Hochseeschifffahrt

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

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