Hafenmeister*in

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe:

Binnenschifffahrtsgewerbe gemäß Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. In Nr. 62/1997.Im Rahmen dieses Gewerbes können Konzessionen für folgende Arten der Schifffahrt erteilt werden:

  • Personenbeförderung im Linienverkehr
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
  • Güterbeförderung
  • Remork
  • Fährverkehr
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Schwimmkörpern
  • Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeugen (z. B. Bugsieren in Häfen, Schleppen von Wasserschifahrern oder Fluggeräten, Eisbrecherdienste)

Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Binnenschifffahrtskonzession des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit).

Information zum "Reglementierten Gewerbe":

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: