Hafenmeister*in

Ausbildung

Die Ausbildung von Hafenmeister*innen erfolgt betriebs- bzw. amtsintern. Die Bestellung erfolgt durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau.

Voraussetzungen für den/die Hafenmeister*in:

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • körperliche Eignung
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • gewerbliches Schiffsführerpatent, Kapitänspatent sowie die
  • Hafenmeisterprüfung, die beim Amt für Schifffahrt abgelegt wird.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Schiffsführerpatent
  • Hafenmeisterprüfung
  • Schiffs- und Bootsverkehr
  • Administration und Verwaltung
  • Wartung und Reparatur
  • Frachtverkehr
  • Logistik, Be- und Entladung
  • Buchführung, Dokumentation
  • Betriebs- und Arbeitssicherheit