Gerichtsvollzieher*in

Andere Bezeichnung(en):
Exekutor*in

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher*in unterteilt sich in die Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst gemäß Entlohnungsgruppe v4 und in die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst gemäß Entlohnungsgruppe v3 und erfolgt amtsintern.
Voraussetzung für die Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst (Entlohnungsgruppe v4) ist eine Grundausbildung für den Kanzleidienst (Entlohnungsgruppe v4) in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Die amtsinterne Gerichtsvollziehergrundausbildung umfasst einen Grundlehrgang im Gesamtausmaß von 216 Unterrichtsstunden eine praktische Verwendung am Arbeitsplatz (Schulung am Arbeitsplatz) im Umfang von 150 Arbeitstagen und die mündliche und praktische Gerichtsvollzieherprüfung.

Nach erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung (erfolgreich abgelegte Gerichtsvollzieherprüfung) kann die Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst anschließen. Sie umfasst einen Grundlehrgang im Ausmaß von 216 Stunden eine praktische Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz) im Ausmaß von mindestens einem Jahr und die Gerichtsvollzieherfachprüfung.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Allgemeines Bürgerliches Recht
  • Zivilrecht, Strafrecht, Steuerrecht
  • Gerichtsvollzug, Pfändung, Exekution
  • Datenbanken und Archive
  • Dokumentation
  • Rhetorik und Argumentation
  • Verhandlungstechnik
  • Mediation und Konfliktmanagement