Gerichtsvollzieher*in

Andere Bezeichnung(en):
Exekutor*in

Berufsbeschreibung

Gerichtsvollzieher*innen nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Objekten (wie z. B. Fernseher, Möbel, Schmuck-, Dekor- und Kunstgegeständen) vor. Sie bewirken damit nach dem richterlichen Beschluss den Ausgleich von offenen Forderungen von Gläubiger*innen. Gerichtsvollzieher*innen sind Vollziehungs- und Zustellungsbeamt*innen der Gerichte, deren Amtshandlungen gesetzlich genau in der Exekutionsordnung geregelt sind. Gerichtsvollzieher*in arbeiten in Bezirksgerichten im Team mit Jurist*innen, Richter*innen und haben Kontakt zu Gläubigern und Schuldner*innen.

Gerichtsvollzieher*innen stellen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zu und führen diese durch. Nachdem ein richterlicher Pfändungsbeschluss vorliegt, suchen die Gerichtsvollzieher*innen die Schuldner*innen zu Hause oder in deren Geschäftsräumen auf und fordern sie auf, Zahlung zu leisten. Ist die Forderung nicht gleich einbringlich, werden wertvolle Gegenstände gepfändet und die Pfändungsmarke ersichtlich angebracht. Gerichtsvollzieher*innen müssen dabei den Wert des Vollstreckungsgutes einschätzen können. Die Kosten für Montage und Demontage, Transport und Versteigerung müssen berücksichtigt werden, um für den/die Gläubiger*in den gewünschten Erlös zu erzielen. Die Gerichtsvollzieher*innen müssen den Schuldner*innen zumindest das belassen, was sie zum Leben benötigen.

Gerichtsvollzieher*innen beschreiben und schätzen weiters Grundstücke und Gebäude für mögliche Versteigerungen, besichtigen mit den Interessent*innen die Immobilie und übergeben sie nach der Versteigerung den neuen Eigentümer*innen. Sie versteigern auch Erb- und Firmenanteile. Weitere Aufgaben der Gerichtsvollzieher*innen sind die Zwangsräumung von Wohnungen oder Liegenschaften, deren Miete nicht mehr gezahlt werden kann oder die zwangsweise Vorführung von Zeug*innen, die trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen sind.

Kontakte zu den Schuldner*innen finden meist in emotional sehr konfliktträchtigen Situationen statt, die von den Gerichtsvollzieher*innen Einfühlungsvermögen erfordern. Wenn Schuldner*innen gegen Pfändungsbeschlüsse beharrlich Widerstand leisten, können Gerichtsvollzieher*innen polizeiliche Unterstützung anfordern.

Gerichtsvollzieher*innen arbeiten mit Pfändungs- und Vollstreckungsbescheiden, heben die Geldbeträge ein und verwenden Pfändungsmarken bei Nicht-Zahlung. Sie hantieren mit den Gegenständen, die gepfändet werden, und arbeiten an Computern um Berichte, Protokolle und Schätzgutachten zu erstellen.

Gerichtsvollzieher*innen haben ihr Büro bei den einzelnen Bezirksgerichten und müssen die durchgeführten Maßnahmen und deren Abrechnung schriftlich in dienstlichen Protokollen dokumentieren. Sie haben Kontakt zu Richter*innen, zu Polizist*innen (siehe Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst) und vor allem zu den Schuldner*innen bei denen sie die Pfändungen vornehmen.

  • Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide den Schuldner*innen zustellen
  • geschuldete Beträge einheben
  • im Falle der Zahlungsverweigerung Pfändungen von Gegenständen, Gebäuden etc. vornehmen
  • Wert von Gegenständen schätzen
  • die Abholung und den Abtransport der Gegenstände veranlassen und die Versteigerung veranlassen
  • Zwangsräumungen von Wohnungen, Häusern gegebenenfalls mit Hilfe der Polizei durchführen
  • versteigerte Liegenschaften an die neuen Eigentümer übergeben
  • Berichte und Protokolle über die getroffenen Maßnahmen erstellen
  • Verwaltungsbehörden und nachgeordnete Dienststellen wie Bundesinstitute, Bundesanstalten
  • Finanzbehörden wie Finanzlandesdirektionen und Finanzämter
  • Gerichte

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 E-Government Exekution Exekutive