Gerichtsmediziner*in

Andere Bezeichnung(en):
Facharzt/-ärztin (Gerichtsmedizin)

Selbstständigkeit

Gerichtsmediziner*innen können als praktische Ärzte/Ärztinnen oder Fachärzte/Fachärztinnen selbstständig tätig werden.

Nach Abschluss eines Medizinstudiums schließt die Turnusausbildung an. Die Turnusausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Durch die Absolvierung der Turnusausbildung und die anschließende Arztprüfung wird das "ius practicandi" erworben. Es ist die Berechtigung zur selbständigen Tätigkeit als Arzt/Ärztin.

Eine Facharztausbildung dauert rund sechs Jahre und kann in insgesamt 43 Fächern erfolgen.

Detaillierte Informationen zur Ausbildung für die jeweiligen Fachrichtungen und zur selbstständigen Berufsausübung:
Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10-12
A-1010 Wien
Tel.: 01/ 514 06-0
E-MAIL: post@aerztekammer.at
Ärztekammer