Gerichtsmediziner*in

Andere Bezeichnung(en):
Facharzt/-ärztin (Gerichtsmedizin)

Berufsbeschreibung

Gerichtsmediziner*innen arbeiten vorwiegend im Kriminal- und Justizbereich, wo sie gerichtliche Obduktionen und andere rechtsmedizinische Untersuchungen durchführen. Auf der Grundlage ihrer Untersuchungen und Erkenntnisse erstellen sie Berichte, Befunde und Gerichts-Gutachten. Diese spielen in (Straf-)Rechtsprozessen eine entscheidende Rolle, da die Analysen von Gerichtsmediziner*innen wichtige Hinweise über Todesursachen, aber auch Zeit und Ablauf von Verbrechen und Gewaltdelikten, wie z. B. Raub, Mord, Totschlag oder körperliche Misshandlung geben.

Gerichtsmediziner*innen arbeiten vorwiegend in gerichtsmedizinischen Abteilungen von Landes- und Bundeskriminalämtern und Justizanstalten, an rechtsmedizinischen Instituten von Universitäten sowie in Krankenhäusern und Universitätskliniken. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Kriminalbeamten und Forensiker*innen (Spurensicherungsexpert*innen).

Gerichtsmediziner*innen bestimmen bei Gewaltverbrechen durch medizinische Analysen, Leichenschauen und Obduktionen die vermutliche Todesursache der Opfer. Dazu führen sie verschiedene Tests und Untersuchungen durch, wie z. B. toxikologische Analysen ( Toxizität), DNA-Analysen ( DNA) und beurteilen z. B. anhand von an der Leiche festgestellten Körperverletzungen, auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt der Tod eingetreten ist.

Im Rahmen ihrer Untersuchungen entnehmen sie Blut-, Speichel-, Haar-, Gewebe- und Organproben der Verstorbenen und untersuchen diese auf Auffälligkeiten, wie z. B. Gift-, Arznei- oder Betäubungsmittelrückstände sowie auf Drogenspuren und Alkoholgehalt. Im Falle von nicht-identifizierbaren Opfern bestimmen sie Alter und Gesundheitszustand der Person mit Hilfe von Röntgen- und Ultraschall.

Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich von Gerichtsmediziner*innen ist die Untersuchung von Tatortspuren, um Hinweise auf den/die Täter*in(nen) zu ermitteln. Dazu erhalten sie von Mitarbeiter*innen der Polizei oder des Innenministeriums z. B. Abriebe von Gegenständen, Kleidungsstücke, Proben, die möglicherweise von Tatverdächtigen berührt, benutzt oder getragen wurden. Diese Spuren werden von Gerichtsmediziner*innen mit bestimmten Verfahren sichtbar gemacht und in einer Biobank bearbeitet. Damit werden Zahlencodes erstellt, die die individuellen Merkmale der Menschen beschreiben und von den ermittelnden Beamten/Beamtinnen mit Datenbanken verglichen werden, um Täter*innen zu ermitteln.

Gerichtsmediziner*innen führen auch Untersuchungen an lebenden, körperlich verletzten Personen durch, z. B. an Opfern von Verkehrsunfällen oder körperlichem Missbrauch, um straf- und versicherungsrechtlich relevante Sachverhalte zu klären. Sie werten ihre Untersuchungsergebnisse aus, dokumentieren und  archivieren sie und erstellen Berichte und Gutachten, welche bei Prozessen vor Gericht eine wichtige Rolle zur Beweisführung,  Rekonstruktion des Tathergangs, und zur Überführung des/der Täter*innen spielen.

Darüber hinaus können Gerichtsmediziner*innen auch im Bereich der Forschung und Lehre tätig sein. Im Rahmenprogramm von Forschungsprojekten wirken sie z. B. an der Entwicklung von modernen medizinischen, biochemischen oder gentechnologischen Analysemethoden mit. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften und Spezialist*innen bei Gerichten, Landes- und Bundeskriminalämtern sowie an Universitäten und Universitätskliniken.

Gerichtsmediziner*innen arbeiten mit verschiedenen medizinischen Instrumenten und Geräten: Seziergeräte, Mikroskope, Reagenzgläser, Petrischalen, Pipetten, Zentrifugen, weiters mit Röntgen- und Ultraschallgeräten, Computertomographen und Geräten zur DNA-Analyse.

Sterilität und  Hygiene ist oberstes Gebot bei der Arbeit im Labor; daher tragen Gerichtsmediziner*innen Latexhandschuhe, Mundschutz und Schutzkleidung und hantieren mit Desinfektions- und Sterilisationsmittel zur Reinigung von Händen und Arbeitsgeräten.

Zur Auswertung ihrer Analysen und zum Schreiben von Befunden und Gutachten arbeiten sie mit Computer, Laptop, betrieblichen Softwareprogrammen und benutzen E-Mail und Internet, Telefon, Fax,  Scanner, Drucker und Kopiergeräte. Sie lesen und verwenden medizinische Fachzeitschriften, Fachjournale, Handbücher und Lexika und führen Datenbanken und Archive, Gutachten, Berichte und Protokolle.

Gerichtsmediziner*innen arbeiten in Labors und Behandlungs- und Obduktionsräumen sowie manchmal direkt am Tatort von Gewaltverbrechen und Unfällen. Am Tatort arbeiten sie eng mit Forensiker*innen (Spurensicherungsexpert*innen) zusammen, welche Spuren wie Hautpartikel, Blut-, Speichel- und Haarproben, Abriebe, Gegenstände, Kleidungsstücke sicherstellen.

Weiters halten sie sich in Büros, Besprechungszimmern, Gerichtssälen, aber auch an Universitäten in Hörsälen und Seminarräumen auf. Gerichtsmediziner*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie verschiedenen Spezialist*innen aus dem kriminalistischen Bereich, siehe z. B.: Forensiker*in (Spurensicherungsexpert*in), Ballistiker*in, Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin, Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Richter*in.

  • Todeszeitpunkt und Todesursache von Opfern von Gewaltverbrechen ermitteln
  • dazu Blut-, Speichel-, Haar-, Gewebe- und Organproben entnehmen
  • verschiedene gerichtsmedizinische Untersuchungen daran durchführen, z. B. toxikologische Analysen, DNA-Analysen
  • Tatortspuren untersuchen und auswerten
  • verschiedene Laborgeräte, Röntgen, Ultraschall, DNA-Analysegeräte usw. einsetzen
  • medizinische Analysen auswerten und beurteilen, Diagnosen zu Todesursache erstellen
  • gemeinsam mit andern Spezialist*innen (z. B. Ballistiker*innen, Forensiker*innen) den Tathergang rekonstruieren
  • Berichte und Gerichtsgutachten für Strafrechtsprozesse schreiben
  • gerichtsmedizinische Untersuchungen an Lebenden durchführen, z. B. nach Verkehrsunfällen, Sexualdelikten oder in Fällen von Körperverletzung
  • Zurechnungsfähigkeit, Haft- und Verhandlungsfähigkeit von Täter*innen feststellen
  • diverse juristische Verwaltungsaufgaben erledigen; Datenbanken und Archive führen, Protokolle und Berichte schreiben
  • Tätigkeiten in Forschung und Lehre, Studien durchführen, Forschungsberichte schreiben
  • Fachjournale und Fachliteratur studieren
  • gerichtsmedizinische Abteilungen von Landes- und Bundeskriminalämtern
  • rechtsmedizinische Institute von Universitäten
  • Krankenhäuser und Universitätskliniken

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Ballistik DNA Forensik Pathologie Toxizität