Gefahrgutbeauftragte*r

Andere Bezeichnung(en):
Sicherheitsberater*in nach dem Gefahrgut-Transportrecht

Berufsbeschreibung

Gefahrgutbeauftragte arbeiten bei Transport- und Speditionsunternehmen für  Gefahrgut, weiters in Betrieben der chemischen und pharmazeutischen Industrie, für  Raffinerien usw. Gefahrgutbeauftragte organisieren und überwachen den Transport von gefährlichen, explosiven und radioaktiven Gütern und Materialien, wie z. B. Gifte, Säuren, Mineralölprodukte, Atommüll, Sondermüll und dergleichen. Weiters sind sie für die Klassifikation, Deklarierung und sachgerechte Verladung dieser Materialien zuständig und wickeln alle Fracht- und Zollformalitäten ab. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften z. B. aus dem Bereich Lager und Transport.

Gefahrgutbeauftragte sind für die Be- und Entladung, den Transport und die sachgerechte Einlagerung und  Entsorgung von Gefahrgütern wie Säuren, Gase, Gifte, Sprengstoffe und andere explosive Materialien, Atommüll und andere radioaktive Stoffe usw. zuständig. Sie klassifizieren und deklarieren die Gefahrgüter nach Art, Menge und Bestimmungsort, stellen Fracht- und Begleitpapiere aus und wickeln die Zollformalitäten ab. Sie begleiten die Gefahrguttransporte bis zum Bestimmungsort und organisieren und koordinieren dabei verschiedene Mitarbeiter*innen, Fachkräfte und Spezialist*innen.

Je nach Transportauftrag wählen sie die geeigneten Transportmittel und die sicherste und schnellste Transportroute auf dem Straßen-, Schienen-, Wasser- oder Luftweg aus. Sie holen behördliche Genehmigungen ein und überwachen die Be- und Entladung der Güter. Sie führen genaue Aufzeichnungen und Dokumente über Art, Menge und Bestimmungsort der Transporte und stellen für ihr Unternehmen jährliche Gesamtberichte, Statistiken und Tabellen her.

Gefahrgutbeauftragte kennen die Gefahrgutvorschriften, die gesetzlichen Bestimmungen zu Abfallwirtschaft,  Recycling und Umweltschutz und überwachen die Einhaltung aller Sicherheits- und Hygienevorschriften während des gesamten Umgangs mit den Gefahrgütern, von der Beladung bis zur Entladung bzw.  Entsorgung. Sie kontrollieren die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft von Sicherheitseinrichtungen, Feuerlöschern usw. Im Ernstfall sind Gefahrgutbeauftragte in der Lage, schnell und sicher zu reagieren und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und gegebenenfalls auch Erste Hilfe Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Gefahrgutbeauftragte arbeiten und hantieren mit Gefahrgütern aller Art: Säuren, Gase, Gifte, Sprengstoffe und andere explosive Materialien, radioaktive Stoffe wie Atommüll usw. Sie kennen die gesetzlichen Vorschriften und haben mit Feuerlöschern, Schutzausrüstungen und Schutzeinrichtungen sowie mit Transportfahrzeugen, Be- und Entlademaschinen, Gabelstapler, Palettenheber und dergleichen zu tun. Sie verwenden Computer, Laptops, betriebliche Softwareprogramme, Fax,  Scanner, Drucker und Kopiergeräte und führen Fracht- und Zollpapiere, Dokumente, Listen, Journale und Protokolle.

Gefahrgutbeauftragte arbeiten in Produktionshallen, Werkstätten und Lagerräumen, in und an Transportfahrzeugen, an Verladerampen, am Fuhrparkgelände und in Garagen. Für planerische, organisatorische und administrative Arbeiten halten sie sich in Büroräumen und Besprechungszimmern auf. Im Außendienst begleiten sie Gefahrguttransporte und führen gegebenenfalls auch Kund*innenbesuche durch. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften wie z. B. Lagerarbeiter*innen, Magazineur*innen, Logistiker*innen (siehe auch Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)), Disponent*innen, Transportarbeiter*innen und Berufskraftfahrer*innen und Spezialist*innen z. B. aus dem Bereich Chemie.

  • Gefahrgüter klassifizieren, deklarieren, Art, Menge und Bestimmungsort dokumentieren
  • Fracht- und Zollpapiere ausstellen
  • Be- und Entladung von Gefahrengütern organisieren, koordinieren und überwachen
  • Mitarbeiter*innen einteilen
  • Gefahrguttransporte begleiten und leiten
  • Funktionsfähigkeit der Sicherheitstechnik prüfen
  • für sachgerechte  Entsorgung oder Einlagerung von Gefahrgütern sorgen
  • rechtliche Bestimmungen bezüglich Umweltrecht, Abfallrecht und dergleichen kennen
  • für die Einhaltung aller vorgeschriebenen  Hygiene- und Sicherheitsstandards sorgen
  • Dokumente (Frachtpapiere), Listen, Journale, Archive usw. führen
  • Speditionsbetriebe
  • Transportunternehmen für Gefahrgut
  • Betriebe der chemischen Industrie
  • Betriebe der pharmazeutischen und Kunststoffindustrie
  • selbstständige Berufsausübung als externe*r GefahrgutbeauftragteR

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Abfallbehandlung Abfallentsorgung Abfallvermeidung ADR Entsorgung Gefahrgut Kommissionierung Logistik Recycling Umweltanalytik

Whatchado Video-Interviews