Fußpfleger*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 2 Jahre

English: Pedicurist

Berufsbeschreibung

Fußpfleger*innen (Fußpflege = Pediküre) kümmern sich um die Erhaltung der Fußgesundheit (z. B. durch Verabreichung von Fußbädern) und behandeln Fußprobleme (z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen oder Hühneraugen). Daneben führen sie manchmal auch die Handpflege ("Maniküre") durch, die vor allem die Behandlung der Fingernägel (z. B. Nageldekoration) und die Handmassage umfasst. Sie verwenden Scheren, Feilen und kleine Zangen. Fußpfleger*innen beraten ihre Kundinnen und Kunden und verkaufen Fuß- und Handpflegemittel. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in speziellen Fußpflege- und Kosmetiksalons, in Spas und Wellnesseinrichtungen, teilweise aber auch bei den Kundinnen und Kunden zu Hause.

"Ich habe mich schon immer für Beauty und Schönheitspflege interessiert und kann diese Leidenschaft nun voll in meinem Beruf ausleben. Als Kosmetikerin und Fußpflegerin kann ich Kunden glücklich machen. Ich freue mich besonders, wenn ich das Lächeln meiner Kunden sehe, wenn sie mit meinen Leistungen zufrieden sind. Das ist die schönste Bestätigung für mich."
Melanie Chalupsky, Lehrling bei dm drogerie markt GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007

Fußpfleger*innen arbeiten im kosmetischen und podologischen (= Heilkunde am Fuß) Bereich und dürfen all jene Behandlungen durchführen, die nicht ausdrücklich in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen.

Die wichtigsten Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel ("Pediküre") sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter (ungestalteter) Zehennägel, die Fußmassage und gegebenenfalls die Anfertigung von Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteilen ("Orthesen") zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.

Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die Fußpfleger*innen mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die Fußpfleger*innen zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z. B.  Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren). Bei der Nagelpflege schneiden die Fußpfleger*innen die Zehennägel, reinigen den Nagelrand und das Nagelbett. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Gelegentlich lackieren sie die Nägel abschließend mit Nagellack.

Nach der Behandlung cremen sie den Fuß mit einer Salbe ein, die das Austrocknen der Haut und das Nachwachsen der Hornhaut verhindern soll. Fußpfleger*innen führen auch Fußmassagen durch, die der Durchblutungsförderung und der Lockerung der Fußmuskeln dienen.

Fußpfleger*innen verwenden bei ihrer Arbeit Spezialscheren, Hautscheren, Hautzangen, Fräsgeräte (vor allem bei verdickten Nägeln), Hornhauthobel, Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteile ("Orthesen") und kosmetische und gesundheitsfördernde Produkte (z. B. Badesalze, Kräuteröle, Salben, Nagellacke). Um die zu behandelnden Stellen gut sehen zu können, arbeiten sie auch mit sogenannten Leuchtlupen.

Hygiene ist in der Fußpflege ein unbedingtes Muss. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einweghandschuhe gehören daher ebenso zu den Arbeitsmitteln von Fußpfleger*innen wie Desinfektionsgeräte wie z. B. Ultraschall für die verwendeten Instrumente. In Fußpflegeinstituten behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf speziellen Fußpflegestühlen.

Fußpfleger*innen arbeiten in Salons kleiner Gewerbebetriebe oder in Kosmetiksalons, aber auch in Wellnesseinrichtungen, Thermen, Kurbädern und Spitälern. Häufig sind Fußpfleger*innen auch mobil tätig und besuchen ihre Kundinnen und Kunden zu Hause oder in Alten- und Pflegeheimen. Teilweise arbeiten sie im Team mit Masseur*innen ( Masseur*in (Lehrberuf)), Kosmetiker*innen ( Kosmetiker*in (Lehrberuf)) und Friseur*innen ( Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)).
Sie haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden, bei älteren Kundinnen und Kunden häufig auch zu deren Familienmitgliedern, zu Heimhelfer*innen oder zu Pflegefachkräften in Alters- und Pflegeheimen.

  • den Hautzustand aus fußpflegerischer Sicht beurteilen
  • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
  • Kundinnen und Kunden fachkundig und fallbezogen beraten, Verkaufsgespräche führen
  • Füße und Beine massieren (aber keine Massage zu Heilzwecken)
  • Fußbäder verabreichen
  • physikalische Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) anwenden
  • Nagelveränderungen und Nageldeformationen an den Zehennägeln behandeln und normalisieren
  • Zehennägel schneiden, schleifen, feilen, fräsen und lackieren
  • Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornte Hautstellen entfernen
  • Druckschutzverbände und Kompressen anlegen
  • Hände und Nägel pflegen
  • spezielle Behandlungen des Alters- und Diabetesfußes anwenden
  • Kleinbetriebe des Fußpflegergewerbes (Fußpflegesalons, Kosmetiksalons)
  • Drogeriemärkte mit angeschlossenen Kosmetiksalons
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
  • Kurbäder, Thermen und Thermalbäder, Wellnessresorts

Der Beruf Fußpfleger*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Diabetische Fußpfleger*in
  • Filialleiter*in
  • Lehrlingsausbilder*in
  • Teamleiter*in
  • besondere Zielgruppen wie z. B. Kinder und Jugendliche, Ältere

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 ätherische Öle desinfizieren Diabetikerfuß Hygiene Orthese Paraffinpackung Peeling Plattfuß Podologie Spreizfuß Wellness

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