Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Cemetery and ornamental gardener
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
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Ausbildung
Friedhofs- und Ziergärtner*innen gestalten Park- und Grünflächen und die Grabstätten in Friedhöfen. In meist eigenen Friedhofsgärtnereien ziehen sie Schnittblumen und Topfpflanzen, die sie an Friedhofsbesucher*innen verkaufen und mit denen sie auch die Friedhofsflächen bepflanzen. Dafür verwenden sie einfache Handwerksgeräte, sie bedienen aber auch technische Anlagen (Rasenmäher, Bewässerungsanlagen). Bei der Neuanlage von Gräbern beraten sie die Angehörigen über die Grabgestaltung und führen diese dann aus. Friedhofs- und Ziergärtner*innen arbeiten für Betriebe der Friedhofs- und Ziergärtnerei und im öffentlichen Dienst (Bundes- und Stadtgärten). Sie haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen und zu den Friedhofsbesucher*innen. Ein gewisses Maß an Taktgefühl ist in diesem Beruf unerlässlich.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Biologie, Botanik und Pflanzenkunde
- Park- und Grünflächengestaltung
- Friedhofs- und Ziergartengestaltung
- Grabgestaltung
- Zierblumen- und Ziersträucherkunde
- Dünge- und Pflanzenschutzmittel
- Kranz- und Grabschmuckherstellung
- Glashausbetrieb
- Werkzeug- und Gerätekunde
- Reinigung, Wartung, Reparatur
- Buchhaltung, Kostenrechnung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Friedhofs- und Ziergärtner*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Friedhofs- und Ziergärtnerin" bzw."Friedhofs- und Ziergärtner" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten und im Freien usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Friedhofsbesucher*innen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Landesberufsschule Langenlois
Walterstraße 35
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0)2734 / 25 02
Fax: +43 (0)2734 / 25 02 -30
E-Mail: direktion@lbslangenlois.ac.at
Internet: http://www.lbslangenlois.ac.at
Berufsschule Linz 10 - Expositur Ritzlhof
Kremstalstraße 124
4053 Haid/Ansfelden
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36670
Fax: +43 (0)732 77 20 -236699
E-Mail: bs-linz10.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-linz10.ac.at
Berufsschule für Gartenbau und Floristik
Donizettiweg 31
1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 4000 95860
E-Mail: office.922025@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.zukunftgestalten.wien/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Adressen:
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien - Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
E-Mail: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Adressen:
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien - Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
E-Mail: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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