Forstwirt*in
Weiterbildung & Karriere
Forstwirt*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Forstwirt*innen:
- Ökologie, Ökosysteme und Umweltschutz
- nachhaltige Forst- und Waldwirtschaft
- Forstrecht, Umweltrecht
- Vermessungstechnik, Markscheidewesen
- Betriebswirtschaft, Management, Volkswirtschaft
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 4 Semester, geblockt an 10 verschiedenen Wochenenden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Fach- und Führungskräfte aus der Jägerschaft, interessierte Jäger/innen wie auch Berufsjäger/innen sind herzlich eingeladen, sich bei dem Universitätslehrgang Jagdwirt/in zu bewerben. Voraussetzung dafür ist eine gültige Jagdkarte und Matura ODER Meisterprüfung mit mehrjähriger facheinschlägiger Berufstätigkeit.
Abschluss:
Akademische/n Jagdwirt/in
Info:
Der Universitätslehrgang Jagdwirt/in ist ein international renommiertes Weiterbildungsangebot für Jäger*innen im deutschsprachigen Raum. Jagdwissenschaftliche Vertiefung und berufsbezogene Ergänzung der Fachkompetenzen und Erfahrungen sind die zentralen Ziele des Universitätslehrgangs. Dabei werden nicht nur die unterschiedlichen fachlichen Inhalte der Jagdwirtschaft vermittelt sondern auch ihre Vernetzung mit nachhaltiger Landnutzung, Ökonomie und Wildbiologie.
Das Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ) der BOKU leistet seit mehr als 30 Jahren wissenschaftliche Expertise und lehrt praxisorientiertes Wissen in den Themenbereichen rund um die Wechselwirkungen zwischen Mensch, Gesellschaft und Wildtieren. In Zusammenarbeit mit der Jägerschaft entwickelte das IWJ im Jahr 2008 ein maßgeschneidertes Weiterbildungsprogramm für Jäger*innen, das international Beachtung findet.
Die Veranstaltungsorte richten sich nach den inhaltlichen Schwerpunkten der jeweiligen Blockveranstaltungen, auch um das theoretisch Erlernte vor Ort mittels Übungen und Exkursionen zu vertiefen. National und international qualifizierte Lehrende sowohl aus der Universität für Bodenkultur als auch aus äquivalent qualifizierten Institutionen werden zur Wissensvermittlung beauftragt.
Kontakt:
Universität für Bodenkultur Wien
Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ)
Gregor-Mendel-Straße 33, 1180 Wien
T. +43 (0)1 47654 - 83200
E. info@jagdwirt.at
Weitere Infos: https://jagdwirt.at/
Adressen:
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikationen
Abschluss:
Management of Protected Areas (MSc)
Info:
Zielgruppe:
Manager/innen von Schutzgebieten sowie alle mit Naturschutzfragen und -management Beschäftigte
Inhalte:
Ausbildung für Schutzgebietsmanagement von der Entwicklung der Idee bis hin zur Realisierung und dem Management von Schutzgebieten.
Adressen:
Universität Klagenfurt - Postgraduate
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 27 00 -3014
Fax: +43 (0)463 / 27 00 -2599
E-Mail: weiterbildung@aau.at
Internet: https://www.aau.at/studium/studienangebot/universitaetslehrgaenge/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
Tel.: +43 (0)1 587 95 28 -20
Fax: +43 (0)1 587 95 28 -21
E-Mail: katharina.kircher@lk-wien.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/wien/
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