Forstwart*in

Berufsbeschreibung

Forstwart*innen führen alle Arbeiten im Rahmen der Waldbewirtschaftung durch. Sie forsten Wälder auf, fällen Bäume, transportieren das Holz und legen Forstwege an. Sie sorgen dafür, dass die Forstmaschinen rechtzeitig am Einsatzort sind und hantieren mit Motorsägen, Hacken, Seilen und Zugwinden. Im Auftrag von Förster*innen oder Forstwirt*innen, von denen sie Anweisungen erhalten, leiten und überwachen sie alle im Forst anfallenden Arbeiten, die sie gemeinsam mit Forstwirtw*innen durchführen. Forstwart*innen sind in privaten und öffentlichen Forstbetrieben beschäftigt. Sie arbeiten mit ihren Berufskolleg*innen sowie mit Förster*innen und Forstwirt*innen zusammen.

Der wichtigste Tätigkeitsbereich von Forstwarten/Forstwartinnen ist die Durchführung und Überwachung aller Arbeiten, die im Rahmen der forstwirtschaftlichen Baumschlägerung anfallen. Nach den von Förster*innen oder von Forstwirt*innen erstellten Schlägerungsplänen grenzen sie im Wald den Schlägerungsbereich ab. Je nach Plan wird eine der beiden Schlägerungsarten (Kahlschlag oder Einzelstammnutzung) vorgenommen. Beim Kahlschlag wird innerhalb des Schlägerungsbereiches jeder Baum gefällt. Bei der Einzelstammnutzung wird nur ein Teil der Bäume gefällt (z. B. jeder 5. Baum). Kahlschläge werden heute allerdings kaum noch durchgeführt.
Die Forstwart*innen stellen Arbeitsgruppen zusammen und teilen die Aufgaben am Einsatzort ein. Sie weisen die Forst(-fach)arbeiter*innen und Forstmaschinenführer*innen an, an welcher Stelle mit der Schlägerung begonnen wird und in welche Richtung sie weitergeführt werden soll. Anschließend werden die Äste von den gefällten Bäumen mit Motorsägen entfernt, die Baumstämme werden vermessen, die Daten zur Holzernte werden in Protokollbüchern notiert. Abschließend werden die Stämme im Ganzen oder zerkleinert mit Seilkränen auf Lastwagen- und Traktoranhänger verladen und abtransportiert.

Im Rahmen der Planung und Überwachung von Aufforstungsarbeiten weisen die Forstwart*innen die Arbeiter*innen an, auf welchen Flächen und in welchen Abständen die Jungbäume anzupflanzen sind. Sie betreuen und pflegen die Jungpflanzen, kontrollieren regelmäßig ihren Entwicklungs- und Gesundheitszustand und schützen sie gegen  Wildverbiss. Mitunter sind Forstwart*innen auch als Berater*innen in Landwirtschaftskammern, Behörden oder genossenschaftlichen Verbänden tätig oder unterrichten an landwirtschaftlichen Schulen. Im Bereich des Holzhandels sind sie als Ein- oder Verkäufer*innen tätig.

Waldeigentümer*innen müssen ab einer Fläche von 500 Hektar eine/n Forstwart*in, ab 3000 Hektar eine/n Förster*in (siehe hierzu Förster*in) anstellen ( Bestellungspflicht). Bis zu einer Größe von 500 Hektar können Forstwart*innen Forstbetriebe selbstständig führen. In diesem Fall übernehmen sie alle planerischen und organisatorischen Aufgaben, mit denen in großen Forstbetrieben üblicherweise Förster*innen oder Forstwirt*innen betraut sind. Sie erstellen Schlägerungs- und Aufforstungspläne, führen Vermessungsarbeiten durch und führen Schrift- und Telefonverkehr mit Kammern und Behörden.

Forstwarte/Forstwartinnen arbeiten mit bzw. überwachen den Einsatz von forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten wie Seilwinden, Hydraulikkränen, Forsttraktoren und -schleppern, Entrindungsmaschinen, Bodenbearbeitungsmaschinen, Motorsägen, Handsägen, Hacken, Schaufeln, pneumatischen Scheren oder funkferngesteuerten Klettersägen. Für planerische und organisatorische Aufgaben führen sie Schrift- und Telefonverkehr und erstellen Pläne, Betriebsbücher und Kalkulationen.

In forstwirtschaftlichen Großbetrieben kommen heute modernste Forstmaschinen und Spezialgeräte zum Einsatz, die die körperliche Schwerarbeit erleichtern, wie z. B. Maschinen, welche die Bäume schlägern, entästen und die Stämme zerkleinern (z. B.  Harvester). Forstmaschinenführer*innen, die diese Spezialmaschinen bedienen können, sind international gefragte Fachkräfte.

Forstwart*innen arbeiten hauptsächlich im Freien und das bei jeder Witterung. Sie sind aber auch in Büros von Forstverwaltungen und Forstbehörden oder in Unterrichtsräumen tätig. Sie arbeiten mit Fach- und Hilfskräften im Bereich Forstwesen zusammen (siehe z. B. Forstwirt*in, Forstwirtschaft (Lehrberuf), Förster*in) und stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, Mitarbeiter*innen von Sägewerken, der Holzindustrie und von Behörden und Kammern.

  • Holzerntearbeiten durchführen; Bäume nach Plan fällen, Äste absägen und Stämme zerlegen
  • geschlägertes Holz nach Verwendungszweck sortieren, vermessen und kennzeichnen, Abtransportarbeiten überwachen
  • neue Waldbestände anlegen; Jungbäume nach Aufforstungsplan anpflanzen
  • Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Schädlings- und Pilzbefall durchführen, Schutzmaßnahmen gegen  Wildverbiss durchführen (Jungbäume einzäunen, Äste und Wipfel mit Pasten bestreichen)
  • Forststraßen, Waldwege, Bachbrücken anlegen, Wanderwege markieren; Gehölz und wuchernde Pflanzen entfernen
  • Landschaftspflegearbeiten und Naturschutzmaßnahmen durchführen (z. B. Wasserquellen, Bachläufe und Biotope pflegen, Heideflächen und Almen erhalten, Lawinenschutzbauten anlegen )
  • Arbeiten im Rahmen der Jagdwirtschaft durchführen (z. B. Hochsitze und Futterkrippen bauen, Futterstellen auffüllen)
  • forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte wie Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren und -schlepper, Entrindungsmaschinen, Bodenbearbeitungsmaschinen bedienen, reinigen und warten
  • forstwirtschaftliche Werkzeuge und Geräte (z. B. Motorsägen, Handsägen, Hacken, Schaufel, pneumatische Scheren oder funkferngesteuerte Klettersägen bedienen, reinigen und warten)
  • Private oder staatliche Forstbetriebe (Bundes-, Land-, Gemeindeforste)
  • Forstämter bei Landwirtschaftskammern, Landesforstverwaltungen
  • als Lehrer*innen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Aufforstung Bannwald Bestellungspflicht Durchforstung Ertragswald Forstgesetz Harvester Holzbringung Jungwaldschutz Monokultur Rodung Wildverbiss