Fondsmanager*in
Andere Bezeichnung(en):
Fondsverwalter*in
Selbstständigkeit
Fondsmanager*innen gehen ihrer Arbeit in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses nach. Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit selbst eine Fondsgesellschaft zu gründen. Voraussetzung dafür ist ein komplexes Bewilligungsverfahren. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der österreichischen Finanzmarktaufsicht.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung z. B. durch:
Reglementiertes Gewerbe - Rechtskraftgewerbe:
- Gewerbliche Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen), BGBl. II Nr. 88/2012
- Wertpapiervermittler, BGBl. II Nr. 88/2012
Informationen zum "Reglementierten Gewerbe": reglementierte Gewerbe erfordern einen Befähigungsnachweis, z. B. durch das Ablegen einer Prüfung. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen zusätzlich die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
Allgemeine Hinweise:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.