Die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder von Förster*innen sind sehr umfangreich. Zu ihren wichtigsten Aufgabenfeldern gehören die Wald-Wild-Ökologie, d.h. Waldbegrünung, Aufforstung und Naturverjüngung, Pflege und Schutz der Wälder, Forstgarten, Jagd und Fischerei. Sie sind auch für die Planung und Organisation der Holzschlägerung, die Forsttechnik und den Holzverkauf verantwortlich.
Im Bereich Betriebsführung und -verwaltung kümmern sie sich um die Liegenschaftsverwaltung, Betriebsleitung und Vermessungsarbeiten. Immer wichtiger wird der Natur- und Umweltschutz, in diesem Bereich sind sie zuständig für die Raumplanung, Hochlagenaufforstungen, Wildbach- und Lawinenverbauung und für Nationalparks.
Zu ihrem Beruf gehören auch viele Behördenaufgaben. Sie sind die Sachbearbeiter*innen und Forstsachverständigen bei Landesforstdiensten, Agrarbehörden, Finanzämtern, Ministerien, Behörden der Forstaufsicht und der Jagd- und Fischereiaufsicht. Weiters gehören Lehr- und Beratungstätigkeiten zu ihrem Beruf. Sie unterrichten an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen, Versuchsanstalten oder stellen im Zuge von Beratungstätigkeiten Gutachten aus.
Waldeigentümer*innen müssen ab einer Fläche von 500 Hektar eine/n Forstwart*in (siehe Forstwart*in), ab 3000 Hektar eine/n Förster*in anstellen ( Bestellungspflicht). Förster*innen planen und leiten die Abwicklung von Schlägerungsarbeiten im Forstrevier. Sie erstellen Schlägerungspläne, nach denen Forstwarte und Forst(fach)arbeiter*innen Baumflächen fällen. Sie organisieren die Forstmaschinen, koordinieren den Einsatz der Arbeitskräfte und sorgen für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Unter der Anleitung von Förster*innen werden neue Waldbestände angelegt und Aufforstungsarbeiten durchgeführt. Gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen gewinnen sie Saatgut, bearbeiten den Boden und setzen Jungbäume ein, die in Baumschulen hochgezogen wurden. Sie sorgen für Pflege und Schutz der Waldbestände, zum Beispiel durch Ausschneiden von Gras, Unkraut oder dürrem Astwerk und führen Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und gegen Wildverbiss durch. Weiters planen und organisieren sie den Ausbau von Forstwegen und Lawinenschutzeinrichtungen.
Förster*innen weisen die forstwirtschaftlichen Fachkräfte und Hilfskräfte an, verteilen die anfallenden Arbeiten, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Weiters erledigen Förster*innen kaufmännische und administrative Aufgaben. Sie kalkulieren Kosten und erstellen Abrechnungen, treffen Personalentscheidungen, leiten und wickeln Behördenaufgaben ab. Im Bereich der Jagdwirtschaft kontrollieren und überwachen sie den Wildbestand (z. B. Rehe, Hirsche, Gämsen, Steinböcke) im Forstgebiet. Sie führen Aufzeichnungen zum Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Tiere, erstellen Abschusspläne, organisieren Jagdgesellschaften und koordinieren die Fischereiangelegenheiten.