Fluglehrer*in

Berufsbeschreibung

Fluglehrer*innen bilden ihre Schüler*innen in Theorie und Praxis auf verschiedenen Flugzeugtypen aus. Die Ausbildung umfasst technische, sicherheitstechnische, rechtliche sowie sämtliche mit der Flugpraxis zusammenhängende Inhalte. Entsprechend ihrer Ausbildung unterrichten Fluglehrer*innen in den Bereichen Schleppflug, Kunstflug, Sichtflug, Nachtflug oder Instrumentenflug. Fluglehrer*innen arbeiten mit Flugsimulatoren, Hubschraubern und Flugzeugen und haben Kontakt zu ihren Flugschüler*innen und zu verschiedenen Mitarbeiter*innen der Flugplätze.

Fluglehrer*innen erteilen ihren Schüler*innen theoretischen und praktischen Flugunterricht. Der theoretisch-technische Unterricht erfolgt zunächst in den Räumlichkeiten der Flugschulen und im Cockpit der Flugzeuge (Segel- oder Motorflugzeug,  Hubschrauber usw.). Von der jeweils angestrebten  Lizenz der Flugschüler*innen (Segelfluglizenz, Privatpilotenlizenz, Berufspilotenlizenz, Linienpilotenlizenz, Berufshubschrauberlizenz etc.) hängen Inhalte und Dauer der Ausbildung ab.

Zu den Lehrinhalten gehören  Navigation,  Meteorologie, Bedienung der Flugsteuerungseinrichtungen, Funkverkehr, Flugrecht und Flugsicherheit. Anhand von Modellen bzw. Computersimulationen weisen Fluglehrer*innen ihre Schüler*innen in die Funktionsweise des Fluggerätes ein und begleiten sie bei den Lernflügen. Zu den Aufgaben von Fluglehrer*innen gehören auch sämtliche organisatorische Tätigkeiten im Rahmen der Lehre, wie z. B. die Ausarbeitung und Abnahme von Zwischenprüfungen und die Anmeldung der Flugschüler*innen bei behördlichen Prüfungen.

Fluglehrer*innen benutzen verschiedene schriftliche Unterrichtsmaterialien. Sie führen Computersimulationen am Computer vor und bedienen Flugsimulationsgeräte. Dabei arbeiten sie mit elektronischen und computergesteuerten Bordgeräten, Funkanlagen und Navigationsinstrumenten. Fluglehrer*innen fliegen je nach Spezialisierung die unterschiedlichen Fluggeräte selbst (Segel- und Motorflugzeuge,  Hubschrauber, Fracht- und Passagiermaschinen) und unterstützen ihre Schüler*innen in schwierigen Situationen.

Fluglehrer*innen arbeiten in den Räumlichkeiten von Flugschulen und in Cockpits von Luftfahrzeugen. Sie arbeiten im Team mit anderen Fluglehrer*innen, mit dem Bodenpersonal der Flugplätze (siehe z. B. Fluglotse / Fluglotsin) und mit ihren Flugschüler*innen.

Theoretischer Unterricht:

  • Unterrichtspläne erstellen und Schüler*innen in die Ausbildungspläne- und -ziele einweisen
  • theoretische Lehrinhalte vermitteln (Flugrecht, Flugzeugtechnik, Flugsicherheit,  Navigation)
  • Flüge vorbereiten und durchführen, theoretische Lehrinhalte in der Praxis anwenden, Flüge vor- und nachbesprechen
  • Bordeinweisung (Bordgeräte erklären, zum Flugbetrieb vorbereiten, Handhabung der Rettungsgeräte erklären) durchführen

Praktischer Unterricht:

  • Starten: Windstart und Flugzeugschleppstart (Segelflug), Anlassen, Rollgeschwindigkeit, Windberücksichtigung, Kompasskontrolle, Ruderbetätigung, Steigflug, Einziehen des Fahrwerks (Motorsegelflug)
  • Fliegen: Ruder im Streckenflug bedienen, Rollübungen bei Querneigungen bis 30 Grad, Geradeausflug und Kurvenflug, Flugverhalten bei Windböen, Ausführen der Platzrunde etc.
  • Landen: Anfluggeschwindigkeit im Endteil erhöhen, Abfangen, Ausschweben und Aufsetzen, Sinkflug einleiten, Flughöhe und Endanlaufgeschwindigkeit überprüfen, Landen, Ziel- und Notlanden
  • Flugschüler*innen auf den Alleinflug vorbereiten
  • theoretische und praktische Zwischenprüfungen durchführen, Schüler*innen zur behördlichen Flugprüfung anmelden
  • Gewerbliche Flugschulen
  • Flugvereine- und -clubs
  • Bundesheer
  • Luftfahrtsunternehmen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Aviation Avionik GPS GSM-Geräte