Florist*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Blumenbinder*in und -händler*in (Florist*in)

English: Florist

Weiterbildung & Karriere

Florist*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Florist*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere Blumenhandlungen und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder im Rahmen von neuen Produkten oder bieten Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit vor Ort diverse Einschulungen durchzuführen.
Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner zu relevanten Themen Kurse durch.

Die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. in Biologie, Botanik oder Pflanzenwissenschaft).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Florist*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Floristik zu verschiedenen Anlässen
  • Botanik, Blumen- und Pflanzenzucht
  • Umweltschutz, Energie- und Ressourcenmanagement
  • Abfall- und Abwassermanagement
  • Lagerhaltung, Treibhausbetrieb
  • Betriebsmanagement, Büro, Verwaltung
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • E-Commerce, E-Business
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Marketing, Direktmarketing
  • Fremdsprachen

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätsmanagement
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Kundenberatung und Verkauf (Gesprächsführung, Verkaufspsychologie)
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Florist*innen zu Team- und Gruppenleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifizierung zum/zur Lehrlingsausbilder*in ist eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist nach Absolvierung der Meisterprüfung im Rahmen des Handwerks Blumenbinder (Floristen) möglich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Florist*in ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

WKO-Bildungspfad Unternehmertum

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen (verbundenes Handwerk)

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristIn (verbundenes Gewerbe)

Info:

Das Handwerk der FloristInnen ist mit dem Handwerk GärtnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Gärtner und Floristen
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3650
Fax: + 43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.gaertner-floristen.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 9 Wochen (395 LE)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

keine besonderen Voraussetzungen

Berechtigungen:

Zugang zur Meisterprüfung

Info:

Ziel: Vermittlung des für die Qualifikation MeisterIn im Handwerk der Blumenbinderei (Floristik) notwendigen facheinschlägigen Wissens und Könnens. Der Meisterkurs Floristik ist eine Ausbildung für die fachlichen Module 1-3. Nicht enthalten sind das Modul Unternehmerprüfung und die Ausbilderprüfung.

Kosten: Je EUR 825,00 für jedes der vier Fachmodule + EUr 200,00 für das Prüfungsvorbereitungsmodul.

Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
E-Mail: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 404 Lehreinheiten

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Fertigkeiten und Kenntnisse am Niveau der Lehrabschlussprüfung werden vorausgesetzt.
  • Der Quereinstieg ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Formale Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung, ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind Sie in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen Sie die unternehmerischen Voraussetzungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Hinweis: Die Ausbildung wird von der Academy of Flowerdesign – Floristmeister International in Kooperation mit dem WIFI Tirol angeboten.

Dauer: Die Ausbildung gliedert sich in acht Kursblöcke zu je einer Woche und einem zusätzlichen Prüfungsvorbereitungsblock mit gesamt 404 LE.

Kosten: EUR 4.950,00

Inhalte:

  • Fachpraxis, Werkübung und florales Gestalten
  • Gestaltungslehre
  • Farbenlehre
  • Materialkunde, Warenkunde und Technik
  • Raumerfassung, Entwurf und Fachzeichnen
  • Ladengestaltung und Warenpräsentation
  • Kunst, Design, Mode, Grafik und Typografie
  • Werbelehre und Visuelle Kommunikation
  • Dekorationsplanung, Modellbau und Darstellungstechniken
  • Ausstellungsgestaltung und Beleuchtung
  • Innovation und Ideenmanagement
  • Botanik, Pflanzenkunde und Pflanzenschutz
  • Fachkalkulation
  • Baustilkunde und Kulturgeschichte
  • Verkauf und Verkaufsförderung
  • intensives Prüfungstraining
  • zusätzlich zu den Präsenzeinheiten werden umfangreiche Workloads im Selbststudium bzw. in Lerngruppen absolviert

Adressen:

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at