Die unmittelbare Ausbildung von Fernsehsprecher*innen erfolgt betriebsintern bei öffentlichen und privaten Fernsehanstalten.
Fernsehsprecher*innen müssen vor allem die Ausspracheregeln von Fremdsprachen erlernen, um Wörter, Namen oder Begriffe fehlerlos und spontan vor der Kamera aussprechen zu können. Aufnahmevoraussetzungen für Fernsehsprecher*innen sind häufig:
- Nachweis der Reifeprüfung
- Nachweis einer Sprechausbildung (z. B. Schauspielausbildung oder entsprechende Lehrgänge)
- Kenntnis von mindestens zwei Fremdsprachen
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Rundfunk- und Fernsehwesen
- Medienwissenschaften
- Studiotechnik
- Sprechtraining
- Stimmtraining
- Fernsehsprechen
- Rhetorik und Argumentation